Vorbehaltlich der Bereitstellung der
Haushaltsmittel für die Förderung der Jugendarbeit im sportlichen und im
musisch-kulturellen Bereich durch den Kreistag wird der Fachbereich für Jugend,
Familie und Senioren beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und
Qualitätsentwicklungsvereinbarung für das Jahr 2019 mit dem Kreisjugendring
Coburg abzuschließen. Die Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt:
10 Jahre Förderung durch den Landkreis
Coburg
Seit 2008 stellt der
Landkreis Coburg Fördermittel für die Jugendarbeit im sportlichen und im
musisch-kulturellen Bereich zur Verfügung. Vereine, Initiativen, Jugendgruppen
und Jugendverbände können Anträge auf Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen,
Erstausstattungen, besonderen Projekten und überregionalen Meisterschaften
stellen. Ziel, die Förderung soll Jugendliche und Jugendleiter/-innen anregen
über das normale Tätigkeitsfeld hinaus zusätzliche Qualifikationen zu erwerben
oder besondere Projekte für und/oder mit Jugendlichen durchzuführen.
Über die Anträge
entscheidet das sog. Vergabegremium, das sich seit 2014 aus fünf beschließenden
Mitgliedern des Kreistages und drei weiteren beschließenden Vertretern aus dem
Bereich Sport, Kultur und Musik zusammensetzt. Die Geschäftsführung liegt bei
der Kommunalen Jugendarbeit des Landkreises, die als beratendes Mitglied dem
Vergabegremium angehört.
Standen zunächst
50.000 €/Jahr zur Verfügung, wurde der Betrag im Zuge der
Haushaltskonsolidierung auf 25.000 € reduziert, was dem Rechnungsergebnis der
Vorjahre entsprach und damit keine Einschränkungen zur Folge hatte. Die
Förderung wird jedes Jahr ausgeschöpft.
Zur Entwicklung und
Inanspruchnahme wurde jährlich im Ausschuss für Jugend und Familie berichtet.
Im Folgenden sind
deshalb auch nur zusammenfassende Daten dargestellt:
Von 706 gestellten
Anträgen wurden 599, also fast 85% positiv beschieden.
Dafür stellte der Landkreis 326.947,62 € an Fördermitteln zur Verfügung, zu 2/3 im sportlichen, zu 1/3 im musisch-kulturellen Bereich.
Jahresrückblick 2018
2018 wurden 41
Anträge auf Förderung gestellt, von denen 30 beraten und 28 bewilligt und
ausgezahlt wurden. Über die noch ausstehenden 11 Anträge entscheidet das
Vergabegremium in seiner Sitzung am 18.02.2019.
|
sportlich |
musisch-kulturell |
Summe |
Ansatz 2018 |
11.000,00 € |
5.000,00 € |
16.000,00 € |
Ausgezahlt bis 31.12.2018 |
8.722,26 € |
3.178,08 € |
11.900,34 € |
HR 2018, Vergabe am 18.02.19 |
2.277,74 € |
1.821,92 € |
4.099,66 € |
Rückforderungen |
0 |
0 |
0 |
Nicht verbrauchte HH-Mittel 2018 |
0 |
0 |
0 |
Die 30 bereits
entschiedenen Anträge wurden von 16 Vereinen gestellt.
Von den 28
genehmigten Anträgen fallen 25 Anträge auf den sportlichen Bereich und 3
Anträge auf den musisch-kulturellen Bereich.
Für welchen
Förderbereich die Anträge gestellt wurden, kann der folgenden Tabelle entnommen
werden:
|
sportlich |
musisch-kulturell |
Summe |
Qualifizierung |
5 |
2 |
7 |
Erstausstattung |
4 |
1 |
5 |
besondere Projekte |
0 |
0 |
0 |
Überregionale Meisterschaften |
15 |
0 |
15 |
Sportjugend |
1 |
0 |
1 |
Summe |
25 |
3 |
28 |
In der sozialräumlichen
Auswertung zeigte sich 2018 folgendes Bild:
Vereine |
Anträge |
Fördersumme |
sportlich |
musisch |
|
Ahorn |
0 |
0 |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
Bad Rodach |
3 |
3 |
305,12 € |
305,12 € |
0,00 € |
Dörfles-Esbach |
0 |
0 |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
Ebersdorf |
2 |
7 |
3.036,20 € |
3.036,20 € |
0,00 € |
Grub a.F./Niederfüllbach |
1 |
1 |
200,00 € |
200,00 € |
0,00 € |
Itzgrund |
1 |
1 |
200,00 € |
200,00 € |
0,00 € |
Lautertal |
1 |
6 |
1.247,87 € |
1.247,87 € |
0,00 € |
Meeder |
1 |
2 |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
Neustadt |
0 |
0 |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
Rödental |
1 |
1 |
582,48 € |
0,00 € |
582,48 € |
Seßlach |
3 |
3 |
1.553,07 € |
1.553,07 € |
0,00 € |
Sonnefeld |
1 |
1 |
180,00 € |
180,00 € |
0,00 € |
Untersiemau |
0 |
0 |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
Weidhausen |
0 |
0 |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
Weitramsdorf |
0 |
0 |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
Sonstige |
2 |
3 |
4595,60 € |
2.000,00 € |
2.595,60 € |
|
|
|
|
|
|
Summe |
16 |
28 |
11.900,34 € |
8.722,26 € |
3.178,08 € |
|
|
|
|
|
Fortschreibung der Vereinbarung mit dem
Kreisjugendring
Der Kreisjugendring
(KJR) nimmt seit 2010 Sachbearbeitungsaufgaben für das Vergabegremium wahr. Die
Fachkenntnis des KJR über Fördertöpfe sowie die Strukturen der Vereine und
Verbände erwiesen sich in der Vorbereitung und Abwicklung der Anträge in der
Vergangenheit als äußerst zweckdienlich.
Die Aufgaben des
KJR umfassen vor- und nachbereitende Tätigkeiten wie
-
die
Beratung zu den Förderrichtlinien,
-
die
Bereitstellung der Antragsvordrucke auf der Homepage des KJR
-
die
Aufnahme der Förderanträge,
-
die
sachliche und rechnerische Prüfung sowie die Nachforderung fehlender
Unterlagen,
-
die
Niederschrift der Sitzungen, sowie
-
die
Vorbereitung der Bescheiderstellung.
Die Bearbeitung
wird durch die Verwaltungsangestellte des KJR vorgenommen. Der KJR leistet
ausschließlich alle der Auszahlung von Mitteln vorangehenden Aufgaben. Die
Auszahlung der Mittel und die Haushaltsüberwachung verbleiben beim Landkreis
Coburg.
Die Leistungen sind
in einer Vereinbarung geregelt, deren jährliche Fortschreibung ansteht. (Anlage
1).
Die für die
Wahrnehmung der Aufgaben durch den Kreisjugendring Coburg erforderlichen Mittel
in Höhe von 3.000 € sind auf der Haushaltsstelle 4601.7090 eingeplant.