Beschluss: einstimmig

Vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel für die Förderung der Jugendarbeit im sportlichen und im musisch-kulturellen Bereich durch den Kreistag wird der Fachbereich für Jugend, Familie und Senioren beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für das Jahr 2019 mit dem Kreisjugendring Coburg abzuschließen. Die Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.


Sachverhalt:

 

10 Jahre Förderung durch den Landkreis Coburg

 

Seit 2008 stellt der Landkreis Coburg Fördermittel für die Jugendarbeit im sportlichen und im musisch-kulturellen Bereich zur Verfügung. Vereine, Initiativen, Jugendgruppen und Jugendverbände können Anträge auf Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen, Erstausstattungen, besonderen Projekten und überregionalen Meisterschaften stellen. Ziel, die Förderung soll Jugendliche und Jugendleiter/-innen anregen über das normale Tätigkeitsfeld hinaus zusätzliche Qualifikationen zu erwerben oder besondere Projekte für und/oder mit Jugendlichen durchzuführen.

 

Über die Anträge entscheidet das sog. Vergabegremium, das sich seit 2014 aus fünf beschließenden Mitgliedern des Kreistages und drei weiteren beschließenden Vertretern aus dem Bereich Sport, Kultur und Musik zusammensetzt. Die Geschäftsführung liegt bei der Kommunalen Jugendarbeit des Landkreises, die als beratendes Mitglied dem Vergabegremium angehört.

 

Standen zunächst 50.000 €/Jahr zur Verfügung, wurde der Betrag im Zuge der Haushaltskonsolidierung auf 25.000 € reduziert, was dem Rechnungsergebnis der Vorjahre entsprach und damit keine Einschränkungen zur Folge hatte. Die Förderung wird jedes Jahr ausgeschöpft.

 

Zur Entwicklung und Inanspruchnahme wurde jährlich im Ausschuss für Jugend und Familie berichtet.

Im Folgenden sind deshalb auch nur zusammenfassende Daten dargestellt:

 

Von 706 gestellten Anträgen wurden 599, also fast 85% positiv beschieden.

Dafür stellte der Landkreis 326.947,62 € an Fördermitteln zur Verfügung, zu 2/3 im sportlichen, zu 1/3 im musisch-kulturellen Bereich.

 

 

Jahresrückblick 2018

 

2018 wurden 41 Anträge auf Förderung gestellt, von denen 30 beraten und 28 bewilligt und ausgezahlt wurden. Über die noch ausstehenden 11 Anträge entscheidet das Vergabegremium in seiner Sitzung am 18.02.2019.

 

 

sportlich

musisch-kulturell

Summe

Ansatz 2018

11.000,00 €

5.000,00 €

16.000,00 €

Ausgezahlt bis 31.12.2018

8.722,26 €

3.178,08 €

11.900,34 €

HR 2018, Vergabe am 18.02.19

2.277,74 €

1.821,92 €

4.099,66 €

Rückforderungen

0

0

0

Nicht verbrauchte HH-Mittel 2018

0

0

0

 

Die 30 bereits entschiedenen Anträge wurden von 16 Vereinen gestellt.

 

Von den 28 genehmigten Anträgen fallen 25 Anträge auf den sportlichen Bereich und 3 Anträge auf den musisch-kulturellen Bereich.

Für welchen Förderbereich die Anträge gestellt wurden, kann der folgenden Tabelle entnommen werden:

 

 

sportlich

musisch-kulturell

Summe

Qualifizierung

5

2

7

Erstausstattung

4

1

5

besondere Projekte

0

0

0

Überregionale Meisterschaften

15

0

15

Sportjugend

1

0

1

Summe

25

3

28

 

In der sozialräumlichen Auswertung zeigte sich 2018 folgendes Bild:

 

Vereine

Anträge

Fördersumme

sportlich

musisch

Ahorn

0

0

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Bad Rodach

3

3

305,12 €

305,12 €

0,00 €

Dörfles-Esbach

0

0

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Ebersdorf

2

7

3.036,20 €

3.036,20 €

0,00 €

Grub a.F./Niederfüllbach

1

1

200,00 €

200,00 €

0,00 €

Itzgrund

1

1

200,00 €

200,00 €

0,00 €

Lautertal

1

6

1.247,87 €

1.247,87 €

0,00 €

Meeder

1

2

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Neustadt

0

0

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Rödental

1

1

582,48 €

0,00 €

582,48 €

Seßlach

3

3

1.553,07 €

1.553,07 €

0,00 €

Sonnefeld

1

1

180,00 €

180,00 €

0,00 €

Untersiemau

0

0

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Weidhausen

0

0

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Weitramsdorf

0

0

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Sonstige

2

3

4595,60 €

2.000,00 €

2.595,60 €

 

 

 

 

 

 

Summe

16

28

11.900,34 €

8.722,26 €

3.178,08 €

 

 

 

 

 

Fortschreibung der Vereinbarung mit dem Kreisjugendring

 

Der Kreisjugendring (KJR) nimmt seit 2010 Sachbearbeitungsaufgaben für das Vergabegremium wahr. Die Fachkenntnis des KJR über Fördertöpfe sowie die Strukturen der Vereine und Verbände erwiesen sich in der Vorbereitung und Abwicklung der Anträge in der Vergangenheit als äußerst zweckdienlich.

 

Die Aufgaben des KJR umfassen vor- und nachbereitende Tätigkeiten wie

-     die Beratung zu den Förderrichtlinien,

-     die Bereitstellung der Antragsvordrucke auf der Homepage des KJR

-     die Aufnahme der Förderanträge,

-     die sachliche und rechnerische Prüfung sowie die Nachforderung fehlender Unterlagen,

-     die Niederschrift der Sitzungen, sowie

-     die Vorbereitung der Bescheiderstellung.

 

Die Bearbeitung wird durch die Verwaltungsangestellte des KJR vorgenommen. Der KJR leistet ausschließlich alle der Auszahlung von Mitteln vorangehenden Aufgaben. Die Auszahlung der Mittel und die Haushaltsüberwachung verbleiben beim Landkreis Coburg.

 

Die Leistungen sind in einer Vereinbarung geregelt, deren jährliche Fortschreibung ansteht. (Anlage 1).

Die für die Wahrnehmung der Aufgaben durch den Kreisjugendring Coburg erforderlichen Mittel in Höhe von 3.000 € sind auf der Haushaltsstelle 4601.7090 eingeplant.