Vorbehaltlich der
Bereitstellung der Mittel durch den Kreistag wird der Fachbereich Jugend,
Familie und Senioren beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und
Qualitätsentwicklungsvereinbarung für das Jahr 2019 mit dem Blauen Kreuz
Beratungsstelle Coburg, abzuschließen. Die Vereinbarung ist Bestandteil des
Beschlusses.
Sachverhalt:
In der
Dezembersitzung 2018 des Ausschusses für Jugend und Familie wurde die Neuberechnung des Zuschusses des
Landkreises an das Blaue Kreuz vorgestellt und begründet. Die Mitglieder des Ausschusses stimmten einer
Erhöhung des Zuschusses an die Beratungsstelle in 2019 einstimmig zu. Die
Verwaltung wurde beauftragt die Leistungsvereinbarung neu zu strukturieren und
zu aktualisieren.
Neue Presse vom
17.01.2019
Einleitung zum
Artikel:
Lehrer
schauen ganz genau hin
Auch im Landkreis Coburg nimmt
der Drogenkonsum an Schulen zu. Die Polizei setzt auf Vorbeugung und
Information.
Coburg/Neustadt -
Auf der Bayernkarte, die Rauschgiftkriminalität mit der Droge Methamphetamin
dokumentiert, sind Stadt und Landkreis Coburg tiefblau eingefärbt. Das steht
für 100 bis 199 von der Polizei verfolgte Fälle. Höher ist deren Zahl im
Freistaat nur in Nürnberg und Wunsiedel. Coburg überholt damit alle Landkreise
in Südbayern und rangiert noch vor München. Die Karte stammt zwar aus dem Jahr
2015, aber an der Situation hat sich nichts geändert. Das berichtet Matthias
Lange, Präventionsbeauftragter der Kriminalpolizeiinspektion Coburg.
Nach den
Erfahrungen und den Zahlen der Statistik des Blauen Kreuzes (Region Coburg) der
letzten Jahre ergibt sich eine deutliche Bedarfssteigerung nach Suchtberatung
bei jungen Menschen und ihren Familien.
Aus Sicht der
Beratungsstelle begründet sich dies wie folgt:
Ø
Die
Anzahl der jugendlichen Suchtkranken in der Region Coburg steigt (Amtliche
Polizeistatistik Region Oberfranken)
Ø
Es gibt
zunehmend polytoxikomanes Suchtverhalten, auch schon bei jungen Menschen
Ø
Zunehmender
Drogenkonsum speziell von Crystal-Meth (durch die Nähe zur tschechischen Grenze
als Erzeugergebiet) und Fentanyl
Ø
Das
Einstiegsalter sinkt! (Bereits Kinder ab 12 Jahren in der Beratung)
Ø
Zusätzliche
Folgeerkrankungen treten auf (z.B. psychische Erkrankungen)
Ø
Der
individuelle Betreuungsbedarf bei
Kindern und Jugendlichen hat sich erhöht
Ø
Steigende
Zahlen der zu betreuenden Kinder aus Suchtfamilien
Ø
Zunehmende
Nachfrage an Familiengespräche.
In der Anlage 2 ist
der Jahresbericht von 2017 beigefügt.
Die Anzahl nach
Suchtberatung aufgrund einer jugendgerichtlichen Weisung hat in den letzten
beiden Jahren deutlich zugenommen. Erkennen lässt sich dieser Bedarf
insbesondere an den gestiegenen Strafverfahren bei Delikten im Kontext von
Cannabishandel oder –konsum, aber auch im Zusammenhang mit Alkohol. Diese
Zwangsberatung wird als JGH-Folge im Rahmen des Jugendgerichtshilfeverfahrens
von den ASD-Fachkräften empfohlen und ergeht als Weisung durch die
Jugendrichterin. Die Anzahl der Beratungseinheiten wird individuell an dem
Bedarf jedes einzelnen Jugendlichen oder jungen Volljährigen in Form von
Kontingenten von Fachleistungsstunden festgelegt. Die Vergütung erfolgt nach
den aktuellen Richtlinien ambulanter Erziehungshilfen und wird vom Träger
monatlich in Rechnung gestellt.
Frau Duesenberg vom
Blauen Kreuz wird die Arbeit und die
aktuellen Entwicklungen der Beratungsstelle in der Sitzung des Ausschusses
persönlich vorstellen.
In Abstimmung mit
dem Träger wurde die neue Leistungsvereinbarung erstellt und liegt jetzt zum
Abschluss für das Jahr 2019 vor.
Wesentliche
Veränderungen:
-
Erhöhung
des Zuschusses
-
Ausweitung
des sozialräumlichen Beratungsangebots