Beschluss: einstimmig

Vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel durch den Kreistag wird der Fachbereich Jugend, Familie und Senioren beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für das Jahr 2019 mit dem Blauen Kreuz Beratungsstelle Coburg, abzuschließen. Die Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.


Sachverhalt:

 

In der Dezembersitzung 2018 des Ausschusses für Jugend und Familie  wurde die Neuberechnung des Zuschusses des Landkreises an das Blaue Kreuz vorgestellt und begründet. Die  Mitglieder des Ausschusses stimmten einer Erhöhung des Zuschusses an die Beratungsstelle in 2019 einstimmig zu. Die Verwaltung wurde beauftragt die Leistungsvereinbarung neu zu strukturieren und zu aktualisieren.

 

Neue Presse vom 17.01.2019

Einleitung zum Artikel:

Lehrer schauen ganz genau hin

Auch im Landkreis Coburg nimmt der Drogenkonsum an Schulen zu. Die Polizei setzt auf Vorbeugung und Information.

 Vorlesen

Lehrer schauen ganz genau hinCoburg/Neustadt - Auf der Bayernkarte, die Rauschgiftkriminalität mit der Droge Methamphetamin dokumentiert, sind Stadt und Landkreis Coburg tiefblau eingefärbt. Das steht für 100 bis 199 von der Polizei verfolgte Fälle. Höher ist deren Zahl im Freistaat nur in Nürnberg und Wunsiedel. Coburg überholt damit alle Landkreise in Südbayern und rangiert noch vor München. Die Karte stammt zwar aus dem Jahr 2015, aber an der Situation hat sich nichts geändert. Das berichtet Matthias Lange, Präventionsbeauftragter der Kriminalpolizeiinspektion Coburg.

 

 

Nach den Erfahrungen und den Zahlen der Statistik des Blauen Kreuzes (Region Coburg) der letzten Jahre ergibt sich eine deutliche Bedarfssteigerung nach Suchtberatung bei jungen Menschen und ihren Familien.

Aus Sicht der Beratungsstelle begründet sich dies wie folgt:

Ø  Die Anzahl der jugendlichen Suchtkranken in der Region Coburg steigt (Amtliche Polizeistatistik Region Oberfranken)

Ø  Es gibt zunehmend polytoxikomanes Suchtverhalten, auch schon bei jungen Menschen

Ø  Zunehmender Drogenkonsum speziell von Crystal-Meth (durch die Nähe zur tschechischen Grenze als Erzeugergebiet) und Fentanyl

Ø  Das Einstiegsalter sinkt! (Bereits Kinder ab 12 Jahren in der Beratung)

Ø  Zusätzliche Folgeerkrankungen treten auf (z.B. psychische Erkrankungen)

Ø  Der individuelle Betreuungsbedarf bei  Kindern und Jugendlichen hat sich erhöht

Ø  Steigende Zahlen der zu betreuenden Kinder aus Suchtfamilien

Ø  Zunehmende Nachfrage an Familiengespräche.

In der Anlage 2 ist der Jahresbericht von 2017 beigefügt.

Die Anzahl nach Suchtberatung aufgrund einer jugendgerichtlichen Weisung hat in den letzten beiden Jahren deutlich zugenommen. Erkennen lässt sich dieser Bedarf insbesondere an den gestiegenen Strafverfahren bei Delikten im Kontext von Cannabishandel oder –konsum, aber auch im Zusammenhang mit Alkohol. Diese Zwangsberatung wird als JGH-Folge im Rahmen des Jugendgerichtshilfeverfahrens von den ASD-Fachkräften empfohlen und ergeht als Weisung durch die Jugendrichterin. Die Anzahl der Beratungseinheiten wird individuell an dem Bedarf jedes einzelnen Jugendlichen oder jungen Volljährigen in Form von Kontingenten von Fachleistungsstunden festgelegt. Die Vergütung erfolgt nach den aktuellen Richtlinien ambulanter Erziehungshilfen und wird vom Träger monatlich in Rechnung gestellt.

Frau Duesenberg vom Blauen Kreuz wird die Arbeit  und die aktuellen Entwicklungen der Beratungsstelle in der Sitzung des Ausschusses persönlich vorstellen.

In Abstimmung mit dem Träger wurde die neue Leistungsvereinbarung erstellt und liegt jetzt zum Abschluss für das Jahr 2019 vor.

Wesentliche Veränderungen:

-          Erhöhung des Zuschusses

-          Ausweitung des sozialräumlichen Beratungsangebots