Vorbehaltlich
der Bereitstellung der Mittel durch den Kreistag wird die Verwaltung
beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und
Qualitätsentwicklungsvereinbarung über die Maßnahmen für jugendliche und
heranwachsende Straftäter in der Region Coburg für das erste Halbjahr 2019 mit der Gemeinnützigen Gesellschaft für
Resozialisierung und Integration abzuschließen. Die Vereinbarung ist
Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt:
In 2017 kündigte
das Diakonische Werk seinen Teil der Leistungsvereinbarung für die Sozialen
Trainingsmaßnahmen (STM) und beendete das Angebot im Herbst 2017.
GeRI hat sich in
Gesprächen mit dem Fachbereich Jugend, Familie und Senioren des Landratsamts
Coburg bereit erklärt, STM in sein Maßnahmenangebot zu übernehmen. Seit 2015
setzten das Diakonische Werk und GeRI ohnehin gemeinsam das Konzept „Haus des
Jugendrechts“ in den Räumen von GeRI in der kleinen Judengasse in der Stadt
Coburg um. Dieses Konzept basiert auf einer Verzahnung der einzelnen Maßnahmen
nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) auf der Grundlage des individuellen Bedarfs
jedes Jugendlichen oder jungen Erwachsenen. Eine enge Kooperation und
Vernetzung der beiden Träger war dazu unabdingbare Voraussetzung.
Aufgrund eines
Verfahrens-„Staus“ und eines Richterwechsel beim Jugendgericht hat sich die
Entwicklung der Fallzahlen im Bereich STM für 2018 nur schwer voraussagen
lassen. Deshalb wurde mit GeRI eine Übergangsvereinbarung für 2018 entwickelt
und abgeschlossen. Fallzahlensteigerungen konnten aufgrund der aktuellen
Entwicklung bei den Jugendgerichtsverfahren in 2018 vermutet werden. Eine
Entwicklung im Bereich von STM wies schon im Verlauf von 2017 auf eine
Veränderung der Fallzahlenverteilung hin. Kamen früher ca. 70 – 80 % der
Teilnehmer aus dem Landkreis, lag diese Quote seit 2017 bei nur noch +/- 55%.
Während die
inhaltliche Konzeptentwicklung gemeinsam von Stadt, Landkreis und den damaligen
Trägern vorgenommen wurde, haben die Stadt und der Landkreis Coburg seit Jahren
eigene, voneinander unabhängige Entgeltvereinbarungen. Die Stadt Coburg
finanziert(e) die Arbeits- und Betreuungsweisungen einzelfallbezogen und
förderte die Sozialen Trainingsmaßnahmen (STM) pauschal mit 8.100 €, der
Landkreis hingegen finanzierte alle Leistungen pauschal, um damit die
konzeptionell geforderte Flexibilität zu ermöglichen. Kalkulatorisch angesetzt
waren dabei 32.000 € für die STM.
In der Praxis war
der Träger jedoch nicht in der Lage, diese Flexibilität umzusetzen. Er
bemängelte, bei den STM finanziell gut hinzukommen, bei den
Landkreis-Betreuungsweisungen aber „unterfinanziert“ zu sein.
Bei den
Betreuungsweisungen wurde daraufhin vereinbart, auf der Grundlage der
bestehenden Honorarrichtlinien künftig ebenfalls einzelfallbezogen zu
finanzieren und den Umfang individuell im Rahmen der Hilfeplanung festzulegen.
Bei der
STM-Finanzierung ergab sich jedoch ein deutliches Missverhältnis. Hier übernahm
der Landkreis fast 80% der Kosten ohne dass entsprechende Fallzahlen dem
gegenübergestanden hätten. Deutlich wurde, dass sich der Anteil des Landkreises
verringern, der der Stadt angehoben werden muss. Eine Reduzierung des
Gesamtbetrages hätte das „Aus“ für Soziale Trainingsmaßnahmen zur Folge gehabt,
da dann der Träger die erforderlichen Personalkapazitäten nicht mehr hätte
vorhalten können.
GeRi nahm daraufhin
Kontakt zur Stadt Coburg auf. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen,
sollen aber noch im laufenden Haushaltsjahr einvernehmlich beendet werden.
Um dem Träger diese
Zeit zu geben wurde deshalb vereinbart, die Leistungs-, Entgelt- und
Qualitätsentwicklungsvereinbarung des Landkreises nur für ½ Jahr abzuschließen
und in diesem Zeitraum die pauschale Förderung der STM noch nicht zu reduzieren,
also bei 16.000 € (32.000 €/Jahr = 16.000 €/6 Monate). Aufgrund der kürzeren
Laufzeit halbiert sich auch der Zuschuss für die Arbeitsweisungen (3.500 € bis
zum 30.06.2019). Hier wird bis Sommer 2019 ebenfalls eine (künftig
einzelfallbezogene) Neuregelung auf der Basis der gültigen
Fachleistungsstundensätze erfolgen.
Die
Betreuungsweisungen werden in der vorliegenden Leistungsvereinbarung inhaltlich
mit abgebildet, aber nicht mehr pauschal sondern einzelfallbezogen finanziert.
Im Haushaltsplan
sind für 2019 keine Änderungen vorgenommen, sondern die gleichen Sätze wie 2018
kalkuliert worden, d.h. auf der Haushaltsstelle 4660.7070 wurden sowohl die
pauschalen wie auch die einzelfallbezogenen Ausgaben beplant.
Fallzahlen 2017
Die Fallzahlen für STM
setzen sich aus den Angaben von GeRI und dem Diakonischen Werk zusammen. 2017
nahmen insgesamt 24 Jugendliche und Heranwachsende aus Stadt und Landkreis
Coburg an STM teil. 14 (58%) davon hatten ihren Wohnsitz im Landkreis Coburg.
Im Vorjahr waren es insgesamt 34 Teilnehmer, von denen 18 (53%) aus dem
Landkreis kamen.
Im Rahmen der Betreuungsweisungen
wurden 2017 insgesamt 38 Jugendliche und junge Volljährige aus Stadt und
Landkreis Coburg betreut. Davon hatten 24 (63%) ihren Wohnsitz im Landkreis.
Im vorangegangenen Jahr wurden mit dieser Maßnahme 33 junge Menschen erreicht,
von denen 16 (48,5%) im Landkreis leben.
Bei den Arbeitsweisungen
wurden 2017 insgesamt 210 Verfahren von Jugendlichen und Heranwachsenden aus
Stadt und Landkreis Coburg abgeschlossen. Davon hatten 122 (58 %) ihren
Wohnsitz im Landkreis. Das bedeutet eine Reduzierung der abgeschlossenen
Verfahren gegenüber 2016 von 52 Verfahren, bei ca. gleichen Verteilung auf
Stadt und Landkreis Coburg.