Beschluss: einstimmig

Vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel durch den Kreistag wird die Verwaltung beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung über die Maßnahmen für jugendliche und heranwachsende Straftäter in der Region Coburg für das erste Halbjahr 2019 mit der Gemeinnützigen Gesellschaft für Resozialisierung und Integration abzuschließen. Die Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.

 


Sachverhalt:

 

In 2017 kündigte das Diakonische Werk seinen Teil der Leistungsvereinbarung für die Sozialen Trainingsmaßnahmen (STM) und beendete das Angebot im Herbst 2017.

GeRI hat sich in Gesprächen mit dem Fachbereich Jugend, Familie und Senioren des Landratsamts Coburg bereit erklärt, STM in sein Maßnahmenangebot zu übernehmen. Seit 2015 setzten das Diakonische Werk und GeRI ohnehin gemeinsam das Konzept „Haus des Jugendrechts“ in den Räumen von GeRI in der kleinen Judengasse in der Stadt Coburg um. Dieses Konzept basiert auf einer Verzahnung der einzelnen Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) auf der Grundlage des individuellen Bedarfs jedes Jugendlichen oder jungen Erwachsenen. Eine enge Kooperation und Vernetzung der beiden Träger war dazu unabdingbare Voraussetzung.

 

Aufgrund eines Verfahrens-„Staus“ und eines Richterwechsel beim Jugendgericht hat sich die Entwicklung der Fallzahlen im Bereich STM für 2018 nur schwer voraussagen lassen. Deshalb wurde mit GeRI eine Übergangsvereinbarung für 2018 entwickelt und abgeschlossen. Fallzahlensteigerungen konnten aufgrund der aktuellen Entwicklung bei den Jugendgerichtsverfahren in 2018 vermutet werden. Eine Entwicklung im Bereich von STM wies schon im Verlauf von 2017 auf eine Veränderung der Fallzahlenverteilung hin. Kamen früher ca. 70 – 80 % der Teilnehmer aus dem Landkreis, lag diese Quote seit 2017 bei nur noch +/- 55%.

 

Während die inhaltliche Konzeptentwicklung gemeinsam von Stadt, Landkreis und den damaligen Trägern vorgenommen wurde, haben die Stadt und der Landkreis Coburg seit Jahren eigene, voneinander unabhängige Entgeltvereinbarungen. Die Stadt Coburg finanziert(e) die Arbeits- und Betreuungsweisungen einzelfallbezogen und förderte die Sozialen Trainingsmaßnahmen (STM) pauschal mit 8.100 €, der Landkreis hingegen finanzierte alle Leistungen pauschal, um damit die konzeptionell geforderte Flexibilität zu ermöglichen. Kalkulatorisch angesetzt waren dabei 32.000 € für die STM.

 

In der Praxis war der Träger jedoch nicht in der Lage, diese Flexibilität umzusetzen. Er bemängelte, bei den STM finanziell gut hinzukommen, bei den Landkreis-Betreuungsweisungen aber „unterfinanziert“ zu sein.

Bei den Betreuungsweisungen wurde daraufhin vereinbart, auf der Grundlage der bestehenden Honorarrichtlinien künftig ebenfalls einzelfallbezogen zu finanzieren und den Umfang individuell im Rahmen der Hilfeplanung festzulegen.

Bei der STM-Finanzierung ergab sich jedoch ein deutliches Missverhältnis. Hier übernahm der Landkreis fast 80% der Kosten ohne dass entsprechende Fallzahlen dem gegenübergestanden hätten. Deutlich wurde, dass sich der Anteil des Landkreises verringern, der der Stadt angehoben werden muss. Eine Reduzierung des Gesamtbetrages hätte das „Aus“ für Soziale Trainingsmaßnahmen zur Folge gehabt, da dann der Träger die erforderlichen Personalkapazitäten nicht mehr hätte vorhalten können.

GeRi nahm daraufhin Kontakt zur Stadt Coburg auf. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen, sollen aber noch im laufenden Haushaltsjahr einvernehmlich beendet werden.

 

Um dem Träger diese Zeit zu geben wurde deshalb vereinbart, die Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung des Landkreises nur für ½ Jahr abzuschließen und in diesem Zeitraum die pauschale Förderung der STM noch nicht zu reduzieren, also bei 16.000 € (32.000 €/Jahr = 16.000 €/6 Monate). Aufgrund der kürzeren Laufzeit halbiert sich auch der Zuschuss für die Arbeitsweisungen (3.500 € bis zum 30.06.2019). Hier wird bis Sommer 2019 ebenfalls eine (künftig einzelfallbezogene) Neuregelung auf der Basis der gültigen Fachleistungsstundensätze erfolgen.

Die Betreuungsweisungen werden in der vorliegenden Leistungsvereinbarung inhaltlich mit abgebildet, aber nicht mehr pauschal sondern einzelfallbezogen finanziert.

 

Im Haushaltsplan sind für 2019 keine Änderungen vorgenommen, sondern die gleichen Sätze wie 2018 kalkuliert worden, d.h. auf der Haushaltsstelle 4660.7070 wurden sowohl die pauschalen wie auch die einzelfallbezogenen Ausgaben beplant.


Fallzahlen 2017

 

Die Fallzahlen für STM setzen sich aus den Angaben von GeRI und dem Diakonischen Werk zusammen. 2017 nahmen insgesamt 24 Jugendliche und Heranwachsende aus Stadt und Landkreis Coburg an STM teil. 14 (58%) davon hatten ihren Wohnsitz im Landkreis Coburg. Im Vorjahr waren es insgesamt 34 Teilnehmer, von denen 18 (53%) aus dem Landkreis kamen.

 

Im Rahmen der Betreuungsweisungen wurden 2017 insgesamt 38 Jugendliche und junge Volljährige aus Stadt und Landkreis Coburg betreut. Davon hatten 24 (63%) ihren Wohnsitz im Landkreis.
Im vorangegangenen Jahr wurden mit dieser Maßnahme 33 junge Menschen erreicht, von denen 16 (48,5%) im Landkreis leben.

 

Bei den Arbeitsweisungen wurden 2017 insgesamt 210 Verfahren von Jugendlichen und Heranwachsenden aus Stadt und Landkreis Coburg abgeschlossen. Davon hatten 122 (58 %) ihren Wohnsitz im Landkreis. Das bedeutet eine Reduzierung der abgeschlossenen Verfahren gegenüber 2016 von 52 Verfahren, bei ca. gleichen Verteilung auf Stadt und Landkreis Coburg.