Beschluss: einstimmig

Vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel durch den Kreistag wird die Verwaltung beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung über die Erziehungs- und Familienberatung im Landkreis Coburg mit dem Diakonischen Werk Coburg für das Jahr 2019 abzuschließen. 

 


Sachverhalt:

 

Beschreibung des Leistungsspektrums der Beratungsstelle:

 

Unterstützung von Ratsuchenden:

 

-          bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme. Dies beinhaltet psychologische und psychosoziale Diagnostik sowie Beratung mit Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen, Eltern und Familien ((Erziehungsberatung);

 

-          bei der Klärung und Bewältigung von Ehe- und Partnerschaftskonflikten, die für die Entwicklung der Kinder förderliche sind (Paarberatung)

 

Unterstützung von Familien:

 

-          bei der Herstellung von Bedingungen, die eine, dem Wohl der Kinder förderliche Wahrnehmung der (gemeinsamen) Elternverantwortung ermöglichen. Dies beinhaltet die Beratung der Eltern in allen Phasen von Trennung und Scheidung sowie die Unterstützung bei der Entwicklung und Wahrnehmung eines einvernehmlichen Konzeptes in Bezug auf Sorge- und Umgangsregelungen (Trennungs- und Scheidungsberatung);

 

-          bei der Erarbeitung, Umsetzung und Veränderung von Regelungen zu Besuchskontakten (auch zu Großeltern oder in neu zusammengesetzten Familien) sowie bei der Lösung von Konflikten im Zusammenhang mit der Ausübung des Umgangsrechts (Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge)

 

Unterstützung von Jugendlichen und jungen Volljährigen:

 

-          bei der Entwicklung einer eigenverantwortlichen Lebensführung. Dies beinhaltet Beratung bei Konflikten in der Identitätsfindung, bei der Verselbständigung, bei der Ablösung vom Elternhaus, bei Beziehungsfragen und bei Schwierigkeiten in der Berufsfindung.

 

 

Ergänzende Beratungsangebote:

 

-          präventive Maßnahmen, z.B. Vorträge zur Stärkung von Müttern, Vätern und anderen Erziehungsverantwortlichen bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung;

 

-          niederschwellige Angebote, z.B. Telefonsprechstunden, Offene Sprechstunde, telefonische Sofortkrisenintervention, Sprechstunde für Familien in Neustadt, die ohne Anmeldung und in Ausnahmefällen auch anonym wahrgenommen werden kann.

 

-          Eine vernetzte Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern fallübergreifend in Arbeitskreisen und Gremien

 

 

Beratungsangebote vor Ort:

 

Abweichend von der klassischen Komm-Struktur werden Klientenberatungen auch in Kindertagesstätten und Grundschulen durchgeführt, teils im Rahmen von Elternsprechstunden oder nach vorheriger telefonischer Anmeldung. Zusätzlich werden Vorträge sowie Elternabende in diesen Einrichtungen durchgeführt.

 

In 2017 ist die Zahl der Ratsuchenden im Vergleich zum Vorjahr fast gleich geblieben. Der Anteil an Trennungs-/Scheidungsberatungen hat sich deutlich erhöht. An der Beratungsstelle bezogen sich mindestens 23 % (im Vorjahr noch 16  %) aller Beratungsanlässe explizit auf Konflikte der Eltern im Bereich des Umgangs- und Sorgerechts oder auf Belastungen der Kinder durch Trennung und Scheidung. Diese Aufträge binden aufgrund ihrer spezifischen Konfliktdynamik ein besonders hohes Ausmaß zeitlicher und personeller Kapazität, häufig eingebunden innerhalb familiengerichtlicher Verfahren.

Auf diesem Hintergrund wurde im Jahr 2018 ein spezifisches Angebot für betroffene Eltern und Kindern entwickelt.

 

Auch der Anteil an Beratungen zum Erziehungsverhalten hat sich erhöht.

23 % (19 % in 2016) der Beratungsanlässe bezogen sich auf unklare elterliche Steuerung, Ablösethematiken oder Familienkonflikte. Ziele der Beratungen sind hierbei eine Erhöhung der Eigenständigkeit und Selbstwirksamkeit der Kinder und der Eltern sowie eine Stärkung des Selbstwertes und der Selbstsicherheit beider.

 

In 2017 wurde für „leidgeprüfte Eltern von Jugendlichen“ ein Elternstammtisch gegründet.

 

 

Die  Beratungsstelle hat in 2017 insgesamt 628 Fälle erfasst, davon waren 381  (60,1 %) aus dem Landkreis Coburg.

Im aufsuchenden Bereich der Erziehungsberatung wurden aufgrund der Nachfrage nun mehrere Soziale Kompetenzgruppen in Grundschulen durchgeführt. Auch wurde das Angebot an offenen Sprechstunden, Vorträgen und Elternabenden erweitert. Das zusätzliche Angebot lässt sich in der Einzelfallstatistik nicht angemessen abbilden.

 

Eine differenzierte, statistische Auswertung ist im Jahresbericht der Beratungsstelle zu finden.

 

Für den Vereinbarungszeitraum 2019 gibt es  keine wesentlichen Veränderungen in der Leistungsvereinbarung. Der Zuschuss des Landkreises an das Diakonische Werk für die Erziehungs- und Familienberatungsstelle bleibt deshalb mit 164.000 € im Vergleich zum Vorjahr 2018 unverändert.