Vorbehaltlich
der Bereitstellung der Haushaltsmittel durch den Kreistag wird die Verwaltung
beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und
Qualitätsentwicklungsvereinbarung über die Erziehungs- und Familienberatung im
Landkreis Coburg mit dem Diakonischen Werk Coburg für das Jahr 2019
abzuschließen.
Sachverhalt:
Beschreibung des Leistungsspektrums der Beratungsstelle:
Unterstützung von Ratsuchenden:
-
bei der Klärung und Bewältigung individueller und
familienbezogener Probleme. Dies beinhaltet psychologische und psychosoziale
Diagnostik sowie Beratung mit Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen, Eltern
und Familien ((Erziehungsberatung);
-
bei der Klärung und Bewältigung von Ehe- und
Partnerschaftskonflikten, die für die Entwicklung der Kinder förderliche sind
(Paarberatung)
Unterstützung von Familien:
-
bei der Herstellung von Bedingungen, die eine, dem
Wohl der Kinder förderliche Wahrnehmung der (gemeinsamen) Elternverantwortung
ermöglichen. Dies beinhaltet die Beratung der Eltern in allen Phasen von
Trennung und Scheidung sowie die Unterstützung bei der Entwicklung und
Wahrnehmung eines einvernehmlichen Konzeptes in Bezug auf Sorge- und
Umgangsregelungen (Trennungs- und Scheidungsberatung);
-
bei der Erarbeitung, Umsetzung und Veränderung von
Regelungen zu Besuchskontakten (auch zu Großeltern oder in neu
zusammengesetzten Familien) sowie bei der Lösung von Konflikten im Zusammenhang
mit der Ausübung des Umgangsrechts (Unterstützung bei der Ausübung der
Personensorge)
Unterstützung von Jugendlichen und jungen Volljährigen:
-
bei der Entwicklung einer eigenverantwortlichen
Lebensführung. Dies beinhaltet Beratung bei Konflikten in der
Identitätsfindung, bei der Verselbständigung, bei der Ablösung vom Elternhaus,
bei Beziehungsfragen und bei Schwierigkeiten in der Berufsfindung.
Ergänzende Beratungsangebote:
-
präventive Maßnahmen, z.B. Vorträge zur Stärkung
von Müttern, Vätern und anderen Erziehungsverantwortlichen bei der Wahrnehmung
ihrer Erziehungsverantwortung;
-
niederschwellige Angebote, z.B.
Telefonsprechstunden, Offene Sprechstunde, telefonische
Sofortkrisenintervention, Sprechstunde für Familien in Neustadt, die ohne
Anmeldung und in Ausnahmefällen auch anonym wahrgenommen werden kann.
-
Eine vernetzte Zusammenarbeit mit
Kooperationspartnern fallübergreifend in Arbeitskreisen und Gremien
Beratungsangebote vor Ort:
Abweichend von der klassischen Komm-Struktur werden Klientenberatungen
auch in Kindertagesstätten und Grundschulen durchgeführt, teils im Rahmen von
Elternsprechstunden oder nach vorheriger telefonischer Anmeldung. Zusätzlich
werden Vorträge sowie Elternabende in diesen Einrichtungen durchgeführt.
In 2017 ist die Zahl der Ratsuchenden im Vergleich zum Vorjahr fast
gleich geblieben. Der Anteil an Trennungs-/Scheidungsberatungen hat sich
deutlich erhöht. An der Beratungsstelle bezogen sich mindestens 23 % (im
Vorjahr noch 16 %) aller
Beratungsanlässe explizit auf Konflikte der Eltern im Bereich des Umgangs- und
Sorgerechts oder auf Belastungen der Kinder durch Trennung und Scheidung. Diese
Aufträge binden aufgrund ihrer spezifischen Konfliktdynamik ein besonders hohes
Ausmaß zeitlicher und personeller Kapazität, häufig eingebunden innerhalb
familiengerichtlicher Verfahren.
Auf diesem Hintergrund wurde im Jahr 2018 ein spezifisches Angebot für
betroffene Eltern und Kindern entwickelt.
Auch der Anteil an Beratungen zum Erziehungsverhalten hat sich erhöht.
23 % (19 % in 2016) der Beratungsanlässe bezogen sich auf unklare elterliche
Steuerung, Ablösethematiken oder Familienkonflikte. Ziele der Beratungen sind
hierbei eine Erhöhung der Eigenständigkeit und Selbstwirksamkeit der Kinder und
der Eltern sowie eine Stärkung des Selbstwertes und der Selbstsicherheit
beider.
In 2017 wurde für „leidgeprüfte Eltern von Jugendlichen“ ein
Elternstammtisch gegründet.
Die Beratungsstelle hat in 2017
insgesamt 628 Fälle erfasst, davon waren 381
(60,1 %) aus dem Landkreis Coburg.
Im aufsuchenden Bereich der Erziehungsberatung wurden aufgrund der
Nachfrage nun mehrere Soziale Kompetenzgruppen in Grundschulen durchgeführt.
Auch wurde das Angebot an offenen Sprechstunden, Vorträgen und Elternabenden
erweitert. Das zusätzliche Angebot lässt sich in der Einzelfallstatistik nicht
angemessen abbilden.
Eine differenzierte, statistische Auswertung ist im Jahresbericht der
Beratungsstelle zu finden.
Für den Vereinbarungszeitraum 2019 gibt es keine wesentlichen Veränderungen in der
Leistungsvereinbarung. Der Zuschuss des Landkreises an das Diakonische Werk für
die Erziehungs- und Familienberatungsstelle bleibt deshalb mit 164.000 € im
Vergleich zum Vorjahr 2018 unverändert.