Beschluss: einstimmig

Vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag wird der Fachbereich Jugend, Familie und Senioren beauftragt, die vorliegende Leistungsvereinbarung-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung 2019 über die staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen mit dem Diakonischen Werk Coburg e.V. abzuschließen. Die vorliegende Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.

 


Sachverhalt:

 

Im Jahr 2017 blieb die Anzahl der Ratsuchenden im Vergleich zum Vorjahr fast gleich. Es gab nur leichte Verschiebungen bei den Anliegen, weshalb die Ratsuchenden in die Beratungsstelle kamen. Erwartungsgemäß gab es in 2017 einen Rückgang von Asylsuchenden, die Beratung suchten. 

Im kleinen Umfang gab es spezielle Aufklärungs- und Informationsveranstaltungen für Flüchtlinge, z.B. bei einer Integrationsklasse in einer Mittelschule.

Im Bereich der allgemeinen Schwangerschaftsberatung sind die Themen Elterngeld und Elternzeitplanung ein zentrales Anliegen. Probleme haben viele Ratsuchende bei der Suche nach einer Hebamme und nach einer adäquaten Kinderbetreuung, manchmal auch nach frauenärztlicher Betreuung.

In der Schwangerschaftskonfliktberatung ist ein deutlicher Rückgang von Problemen und Schwierigkeiten bei der beruflichen Ausbildung zu bemerken. Die Arbeitgeber sind hierbei wesentlich flexibler und kulanter geworden, wenn es darum geht Auszubildende trotz Schwangerschaft zu halten. Bemerkenswert und für die Fachkräfte der Beratungsstelle erschreckend ist die hohe Anzahl an physisch und psychisch überlasteten Frauen. Die Leistungsanforderungen der Gesellschaft und der Druck ihnen zu entsprechen ist in den Familien und bei Alleinerziehenden deutlich spürbar. Das belastet oft die Entscheidung für ein (weiteres) Kind.

Im Jahr 2017 wurde die seit 1994 bestehende Broschüre für Schwangere und junge Eltern neu aufgelegt, aktualisiert und mit neuem „Design“ der Öffentlichkeit vorgestellt.

 

In 2017 veranstaltete die Beratungsstelle eine Fachveranstaltung zum Thema:

„Kinderwunsch/Wunschkind – zwischen Ethik und Medizin“.

Die Entwicklungen in der Reproduktionsmedizin und auch in der Pränataldiagnostik eröffnen ständig neue Möglichkeiten. Diese Fortschritte bringen jedoch auch immer wieder Gewissens-entscheidungen für alle Beteiligten mit sich. Beispielsweise, welche vorgeburtlichen Untersuchungen werden durchgeführt, wieweit gehen Paare bei den angebotenen Verfahren zur Erfüllung ihres Kinderwunsches oder wann kommt der Punkt, Kinderlosigkeit auch als Weg/Schicksal zu akzeptieren. Eine wichtige Rolle bei diesen Entscheidungen spielen ferner die Möglichkeiten, die sich im Ausland bieten. Diese Fragestellungen waren für die Beratungsstelle Anlass, die gesetzlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu diskutieren. An der Veranstaltung nahmen ca. 60 Fachkräfte aus den unterschiedlichen Bereichen (Beratung, Medizin, Hochschule uvm.) teil. Zu dieser Fachveranstaltung gab es von Referenten und Teilnehmern durchweg positive Rückmeldungen.

 

Differenzierte statistische Auswertungen und Zahlen sind in dem Jahresbericht 2017 der Beratungsstelle zu finden (Anlage 2).

 

Die staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen wird von der Regierung von Oberfranken gefördert. Die Stadt Coburg und die Landkreise Kronach, Lichtenfels sowie Coburg beteiligen sich an den von der Regierung von Oberfranken förderfähig anerkannten Personal- und Sachkosten der Beratungsstelle mit einem Zuschuss von 30 % (in 2019 ca. 94.230 €). Nach der aktuellen Durchführungsverordnung zum Bayerischen Schwangerenberatungsgesetz wird die Aufteilung der Kosten auf die beteiligten Kommunen nach Einwohnerzahlen vorgenommen (für den Landkreis Coburg wurden im Haushalt ca. 32.000 € eingeplant).

Das Diakonische Werk legt den Kommunen im Vorjahr eine Aufstellung der zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen vor. Im folgenden Haushaltsjahr erhält die Kommune eine Kostenübersicht der tatsächlichen Ein- und Ausgaben. Die daraus resultierenden Mehr- bzw. Minderzahlungen werden mit den laufenden Abschlagszahlungen verrechnet.

 

Die Fortschreibung des Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für 2019 ist der Anlage 1 zu entnehmen.