Vorbehaltlich
der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag wird der Fachbereich
Jugend, Familie und Senioren beauftragt, die vorliegende
Leistungsvereinbarung-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung 2019
über die staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen mit
dem Diakonischen Werk Coburg e.V. abzuschließen. Die vorliegende Vereinbarung
ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt:
Im Jahr 2017 blieb
die Anzahl der Ratsuchenden im Vergleich zum Vorjahr fast gleich. Es gab nur
leichte Verschiebungen bei den Anliegen, weshalb die Ratsuchenden in die
Beratungsstelle kamen. Erwartungsgemäß gab es in 2017 einen Rückgang von
Asylsuchenden, die Beratung suchten.
Im kleinen Umfang
gab es spezielle Aufklärungs- und Informationsveranstaltungen für Flüchtlinge,
z.B. bei einer Integrationsklasse in einer Mittelschule.
Im Bereich der
allgemeinen Schwangerschaftsberatung sind die Themen Elterngeld und
Elternzeitplanung ein zentrales Anliegen. Probleme haben viele Ratsuchende bei
der Suche nach einer Hebamme und nach einer adäquaten Kinderbetreuung, manchmal
auch nach frauenärztlicher Betreuung.
In der
Schwangerschaftskonfliktberatung ist ein deutlicher Rückgang von Problemen und
Schwierigkeiten bei der beruflichen Ausbildung zu bemerken. Die Arbeitgeber
sind hierbei wesentlich flexibler und kulanter geworden, wenn es darum geht
Auszubildende trotz Schwangerschaft zu halten. Bemerkenswert und für die
Fachkräfte der Beratungsstelle erschreckend ist die hohe Anzahl an physisch und
psychisch überlasteten Frauen. Die Leistungsanforderungen der Gesellschaft und
der Druck ihnen zu entsprechen ist in den Familien und bei Alleinerziehenden
deutlich spürbar. Das belastet oft die Entscheidung für ein (weiteres) Kind.
Im Jahr 2017 wurde
die seit 1994 bestehende Broschüre für Schwangere und junge Eltern neu
aufgelegt, aktualisiert und mit neuem „Design“ der Öffentlichkeit vorgestellt.
In 2017 veranstaltete die Beratungsstelle eine Fachveranstaltung zum
Thema:
„Kinderwunsch/Wunschkind – zwischen Ethik
und Medizin“.
Die Entwicklungen in der Reproduktionsmedizin und auch in der
Pränataldiagnostik eröffnen ständig neue Möglichkeiten. Diese Fortschritte
bringen jedoch auch immer wieder Gewissens-entscheidungen für alle Beteiligten
mit sich. Beispielsweise, welche vorgeburtlichen Untersuchungen werden
durchgeführt, wieweit gehen Paare bei den angebotenen Verfahren zur Erfüllung
ihres Kinderwunsches oder wann kommt der Punkt, Kinderlosigkeit auch als
Weg/Schicksal zu akzeptieren. Eine wichtige Rolle bei diesen Entscheidungen
spielen ferner die Möglichkeiten, die sich im Ausland bieten. Diese
Fragestellungen waren für die Beratungsstelle Anlass, die gesetzlichen und
gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu diskutieren. An der Veranstaltung
nahmen ca. 60 Fachkräfte aus den unterschiedlichen Bereichen (Beratung,
Medizin, Hochschule uvm.) teil. Zu dieser Fachveranstaltung gab es von
Referenten und Teilnehmern durchweg positive Rückmeldungen.
Differenzierte
statistische Auswertungen und Zahlen sind in dem Jahresbericht 2017 der
Beratungsstelle zu finden (Anlage 2).
Die staatlich
anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen wird von der Regierung
von Oberfranken gefördert. Die Stadt Coburg und die Landkreise Kronach,
Lichtenfels sowie Coburg beteiligen sich an den von der Regierung von
Oberfranken förderfähig anerkannten Personal- und Sachkosten der
Beratungsstelle mit einem Zuschuss von 30 % (in 2019 ca. 94.230 €). Nach der
aktuellen Durchführungsverordnung zum Bayerischen Schwangerenberatungsgesetz
wird die Aufteilung der Kosten auf die beteiligten Kommunen nach
Einwohnerzahlen vorgenommen (für den Landkreis Coburg wurden im Haushalt ca.
32.000 € eingeplant).
Das Diakonische
Werk legt den Kommunen im Vorjahr eine Aufstellung der zu erwartenden Ausgaben
und Einnahmen vor. Im folgenden Haushaltsjahr erhält die Kommune eine
Kostenübersicht der tatsächlichen Ein- und Ausgaben. Die daraus resultierenden
Mehr- bzw. Minderzahlungen werden mit den laufenden Abschlagszahlungen
verrechnet.
Die Fortschreibung
des Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für 2019 ist der
Anlage 1 zu entnehmen.