Beschluss:

 

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt.

 

Die Haushaltssatzung 2019 wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.

 

 


Sachverhalt:

 

Nach Art. 57 LKrO hat der Landkreis für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese Haushaltssatzung enthält insbesondere den Gesamtbetrag aller Einnahmen und Ausgaben sowohl des Verwaltungshaushaltes als auch des Vermögenshaushaltes, den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen sowie Umlagesoll und Umlagesatz der Kreisumlage.

 

Verwaltungshaushalt

 

Das Volumen des in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Verwaltungshaushaltes 2019 liegt bei 78.391.000 € (Vorjahr: Ansatz 78.258.000 €, voraussichtliches Ergebnis 77.092.250 €). Die Umlagekraft ist im Landkreis Coburg für das Haushaltsjahr 2019 um weitere 3,7 Millionen € gestiegen. Aufgrund der soliden Haushaltslage des Landkreises Coburg kann daher der Kreisumlagenhebesatz um einen weiteren Punkt von 41,0 v.H. auf neu 40,0 v.H. gesenkt werden. Die Bezirksumlage bleibt konstant bei 17,5 v.H.

 

Vermögenshaushalt

 

Das Volumen des in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Vermögenshaushaltes 2019 liegt bei 15.974.000 € (Vorjahr: Ansatz 13.644.000 €, voraussichtliches Ergebnis 13.374.350 €). Dabei sind im Detail folgende Ausgaben für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen vorgesehen:

 

Hochbaumaßnahmen:           1.591.000 €             (Vorjahr 2.262.000 €)

Tiefbaumaßnahmen:             7.764.000 €             (Vorjahr 5.530.000 €)

Summe:                                 9.355.000 €             (Vorjahr 7.792.000 €)

 

Schwerpunkte der Baumaßnahmen sind weiterhin der Ausbau der Kreisstraße CO 13, Umgehung Ebersdorf b. Coburg mit Beseitigung der Bahnübergänge sowie die Generalsanierung der Staatlichen Realschule Coburg II.

 

Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 14.558.000 € festgesetzt (Vorjahr 3.095.000 €).

 

Die übrigen Bestandteile der Haushaltssatzung 2018 bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

 

 

 


Aus der Beratung:

 

Haushaltsstelle 7601: Kreisrat Frank Rebhan berichtet, dass der Ansatz seit 10 Jahren unverändert ist. Da ein großer Teil der Mittel an den EJOTT geht, bleibt für andere Projekt nicht viel übrig. Seiner Meinung nach, wäre es wichtig, gerade in Sachen Internet-Mobbing, neue Drogen usw. mehr zu unternehmen und hierfür Mittel zu Verfügung zu stellen.

Der Vorsitzende sichert zu, mit Angelika Sachtleben zu klären, ob der Ansatz erhöht werden soll.

 

Haushaltsstelle 6314: Kreisrat Christian Gunsenheimer bittet darum, mit Kreisrat Kanat Akin abzuklären, ob die Mittel benötigt werden.