Beschluss: einstimmig

Beschlussempfehlung:

 

Die noch nicht erledigten Prüfungserinnerungen sind von der Verwaltung in angemessener Frist zu erledigen und soweit erforderlich, künftig zu beachten.

 

Die über das Offene Kommunale Finanzinformationssystem (OK.Fis) am 28.06.2018 gefertigte Jahresrechnung 2017 des Landkreises Coburg wird hiermit gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO einschließlich der nach § 77 Abs. 2 KommHV-Kameralistik beizufügenden Anlagen mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

 

Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt

77.874.646,24 €

 

Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt

23.723.951,29 €

 

neue Haushaltseinnahmereste

0,00 €

 

Abgang alte Kasseneinnahmereste

- 5,00 €

 

 

101.598.592,53 €

 

 

 

 

Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt

77.861.082,80 €

 

Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt

21.535.278,64 €

 

neue Haushaltsausgabereste Verwaltungshaushalt

13.558,44 €

 

neue Haushaltsausgabereste Vermögenshaushalt

2.278.097,50 €

 

Abgang alte Haushaltsausgabereste Verwaltungshaushalt

0,00 €

 

Abgang alte Haushaltsausgabereste Vermögenshaushalt

- 89.425,85 €

 

Abgang alte Kassenausgabereste

0,00 €

 

 

101.598.592,53 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Soll-Einnahmen

101.598.592,53 €

 

 

./.

Soll-Ausgaben

101.598.592,53 €

 

 

 

Soll-Fehlbetrag

0,00 €

 

 

 

 

 

Ist-Einnahmen Verwaltungshaushalt

77.866.598,46 €

 

Ist-Einnahmen Vermögenshaushalt

29.661.056,06 €

 

Ist-Verwahrgelder

19.831.379,06 €

 

Ist-Vorschüsse

8.293,79 €

 

Ist-Verwahrgelder für Staat

1.274.514,60 €

 

 

128.641.841,97 €

 

 

 

 

Ist-Ausgaben Verwaltungshaushalt

77.940.420,35 €

 

Ist-Ausgaben Vermögenshaushalt

24.228.499,71 €

 

Ist-Verwahrgelder

17.714.735,16 €

 

Ist-Vorschüsse

14.391,10 €

 

Ist-Verwahrgelder für Staat

1.274.514,60 €

 

 

121.172.560,92 €

 


 

 

Ist-Einnahmen

128.641.841,97 €

 

./.

Ist-Ausgaben

121.172.560,92 €

 

 

Ist-Überschuss

7.469.281,05 €

 

 

 

Kasseneinnahmereste Verwaltungshaushalt

87.380,33 €

Kassenausgabereste Verwaltungshaushalt

0,00 €

Kasseneinnahmereste Vermögenshaushalt

260.000,00 €

Kassenausgabereste Vermögenshaushalt

474.663,53 €

Kasseneinnahmereste Verwahrgelder

202,74 €

 

 

 

 

Stand 31. 12.2016

Stand 31.12.2017

a)

Vermögen

13.232.887,05 €

13.344.715,63 €

b)

Rücklagen

2.156.200,30 €

2.477.503,83 €

 

-allgemeine Rücklage

1.256.200,30 €

1.778.503,83 €

 

-Sonderrücklage Abfallwirtschaft

900.000,00 €

700.000,00 €

c)

Schulden

36.902.385,90 €

36.322.644,54 €

 

Außerdem wird dem Kreistag vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Entlastung für die Jahresrechnung 2017 wird erteilt.

 

Coburg, 15.01.2019

 

 

Rainer Marr

Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses

 


Sachverhalt:

 

 

Nachdem der Kreis- und Strategieausschuss in seiner Sitzung am 13.09.2018 von der Jahresrechnung 2017 des Landkreises Coburg Kenntnis genommen und der Rechnungsprüfungsausschuss gemäß Art. 89 der Landkreisordnung (LKrO) die Jahresrechnung 2017 geprüft hat, wird die Jahresrechnung 2017 des Landkreises Coburg dem Kreistag zur Feststellung vorgelegt.

 

Die Prüfung der Jahresrechnung 2017 des Landkreises Coburg ergab, dass

 

1.    die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten wurden,

 

2.    die Einnahmen und Ausgaben – soweit geprüft – begründet und belegt sind,

 

3.    die Jahresrechnung mit ihren Anlagen ordnungsgemäß erstellt wurde.

 

 

Die gemäß Art. 88 Abs. 2 LKrO gelegte und vom Rechnungsprüfungsausschuss nach den in Art. 89 und Art. 92 LKrO niedergelegten Bestimmungen überprüfte Jahresrechnung ist dem Kreistag vorzulegen.

 

Der Kreistag stellt die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung (Art. 88 Abs. 3 LKrO). Anschließend findet die überörtliche Prüfung statt (Art. 91 LKrO).