Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

 

1.    Die Sanierung der Werkräume an der Staatlichen Realschule Neustadt b. Coburg erfolgt zeitnah, möglichst noch im Jahr 2018.

2.    Zur Sanierung der Lager- und Technikräume im Keller der Schule sind Untersuchungen zum Sanierungsumfang vorzunehmen. Vorbehaltlich der Beschlüsse in der Haushaltssitzung des Landkreises, sind Mittel zur Sanierung im Haushalt 2019 einzuplanen.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, das Gespräch mit der Schulleitung hinsichtlich einer Umgestaltung der Schule zu suchen. Ziel solle es sein, bei den Nutzern der Schule ein höchst mögliches Maß an Zufriedenheit mit möglichen Umgestaltungsmaßnahmen zu erzielen. Vorbehaltlich der Beschlüsse der Haushaltssitzung des Landkreises sind Mittel in Höhe von 40.000,- € einzustellen.


 

Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes findet eine Führung durch das Schulhaus statt.

 

 

Im Jahr 2000 wurde in Bayern die sechsstufige Realschule eingeführt. Dies führte zu einer Erweiterung der Schulanlage im Jahr 2003-2004. Die letzte Sanierung des restlichen Schulgebäudes erfolgte in den Jahren 2006-2008. Bei der letzten Generalsanierung wurde im Kellerbereich des Altbaus außer der Gebäudetechnik nichts am Bauwerk selber saniert. Im Bereich der Lagerräume sind einige Außenwandbauteile durchfeuchtet und der Putz fällt großflächig ab. Im Bereich der Werkräume sind leichte Feuchteschäden sichtbar, die durch Salzausblühungen in kleineren Bereichen zu Putzabplatzungen führen. Beide Bereiche sollten kurzfristig angegangen werden.

 

Das Schadensbild in den Werkräumen kann durch relativ geringem Aufwand beseitigt werden. Der vorhandene Putz muss im Brüstungsbereich abgeschlagen und durch Sanierputz ersetzt werden. Dies ist mit ca. 4.000,- € zu bewerkstelligen und wird ca. 5 bis 10 Jahre bestehen, da die Ursache (fehlende Abdichtungen außen im erdberührten Bereich) nicht beseitigt wird. Als Zusatzmaßnahme kann eine Sockelheizung an die Außenwand angebracht werden, wie es in der Denkmalpflege üblich ist. Diese ist für zusätzlich ca. 1.000,- € machbar und würde eine Abtrocknung der Wand begünstigen, sodass die Sanierungsmaßnahme länger hält.

Diese Maßnahmen könnten zeitnah im Zuge des Bauunterhalts umgesetzt werden.

 

Die Sanierung der Lagerräume kann von innen nicht bewältigt werden, da die Durchfeuchtung zu massiv ist. Es hat sich bereits ein Modergeruch eingestellt, der die Nutzung von einigen Lagerräumen einschränkt, weil Lagermaterial den Geruch annimmt. Hier muss zwangsläufig die Ursache beseitigt werden. Das heißt, die Außenwand muss freigelegt werden, eine Horizontalsperre muss in die Wand eingebaut werden, der Außenputz und Innenputz muss erneuert werden, eine Vertikalsperre muss angebracht werden, eine Drainage muss eingebaut werden und die Lichtschächte müssen erneuert werden. Zusätzlich sollte der Fußbodenaufbau geöffnet und Untersucht werden, da teilweise sogar der Estrich oberflächlich feucht erscheint. Sollte selbst die Bodenplatte darunter Feuchtigkeit durchlassen, müsste der Estrich ausgebaut werden und eine Abdichtung auf die Bodenplatte aufgebracht werden. Anschließend kann neuer Estrich eingebaut werden. Vorbehaltlich genauerer Untersuchungen können die Sanierungskosten auf ca. 130.000,- € geschätzt werden. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten, wie der Teilunterkellerung und der um 1,50 m tiefer versetzten Bodenplatte im Bereich der Heizverteilung (ehem. Kesselraum), kann auch nach der Sanierung eine vollständige Trockenlegung des Kellers nicht garantiert werden. Die Sanierung wird die Nutzung als Lagerräume und Hausmeisterwerkstatt aber dauerhaft ermöglichen.

 

Unabhängig von erforderlichen Sanierungs- und Bauunterhaltungsmaßnahmen wäre im Hinblick auf Gleichbehandlung der beiden Realschulen die Gestaltung der Schule zu überdenken. Als Träger der Schulen ist der Landkreis bestrebt, gleichwertige Lern- und Lebensbedingungen in den Einrichtungen zu erreichen.

 

Schulen sind auf dem Weg von Lernorten zu Lebensorten. Mit dem Ausbau der Ganztagsangebote an unseren Schulen verlängert sich auch die Aufenthaltsdauer der Schüler*innen und Lehrkräfte im Schulgebäude.

 

„Die Erkenntnis, dass das Wohlbefinden von Schüler*innen eine wesentliche Voraussetzung für ihren Bildungserfolg ist, fließt in pädagogische Konzepte ein“, wird im Programm „ganztägig bilden“ (unterstützt u. a. von der deutschen Kinder- und Jugendstiftung der Robert-Bosch-Stiftung und der Stiftung Mercator und einigen Bundesländern) festgestellt. Dort ist auch beschrieben, mit welchen Methoden Kinder bei der Gestaltung von Räumen beteiligt werden können. „Auch wenn Schüler und Lehrer keine Experten für Architektur sind, so sind sie doch Experten in der Nutzung von Räumen.“ ist den Ausführungen auf den Seiten des Projektes zu entnehmen.

 

Bei einer Umgestaltung der Schule sollte ein Ergebnis erzielt werden, dass allen Nutzern ein höchst mögliches Maß an Zufriedenheit bringt. Was zu tun ist, um dieses Ziel zu erreichen, wäre mit Schulleitung und der Schulfamilie abzustimmen.

 


Aus der Beratung:

Die gesamte Schulleitung inklusive der erweiterten Schulleitung der Staatlichen Realschule Neustadt b. Coburg stellt sich vor:

Stellvertreter, Alexander Pörner, 2. Realschulkonrektorin, Susanne Polz und die Mitglieder der erweiterten Schulleitung, Anja-Kristin Pfeuffer und Thomas Rauch.

 

Die Schulleiterin beschreibt, welche Schritte die Schule bisher initiiert hat.

Die Lehrkräfte der Realschule trafen sich zu einem pädagogischen Tag und die gesammelten Vorschläge der Schüler zur Schulhausumgestaltung, Umsetzungen wurden an einem Klassensprecherseminar in Neukirchen besprochen.
Hierzu wünscht sich die Schulleiterin professionelle architektonische Unterstützung, aber auch den Eingriff in den Bau.

 

Beim anschließenden Rundgang durch das Schulhaus, geführt von Realschuldirektorin Sabine Hoffrichter, werden verschiedene Lagermöglichkeiten im Keller und auch der Werkraum angeschaut.

Im Werkraum lässt sichtbar im unteren Bereich der Wände die Feuchtigkeit den Putz abbröckeln. Der 2. Werkraum wird als Lagerraum genutzt.

Die Sanierung hier sei nicht ganz so dramatisch, laut Andrea Aust. Der Sockelbereich müsste abgeklopft, Sanierputz angebracht werden und zusätzlich wären noch Heizschleifen sinnvoll.

Diese Maßnahme ist mit ca. 5.000 € realisierbar und könnte sofort umgesetzt werden.

 

Weiter geht die Führung vorbei an IT-Räumen, Klassenzimmern, dem Kunstraum, der Küche sowie der Pausenhalle. Optimierungsbedarf hinsichtlich der Umgestaltung besteht in der Aula und in den Fluren; ebenso fehle es an Möglichkeiten zur Erholung.

 

Die Innengestaltung soll mit der Hilfe der Schulfamilie, bestehend aus Schulforum, Schulleitung, Vertrauenslehrer, der Landkreisverwaltung, Schüler und Eltern ausgearbeitet werden. Begleitet werden soll dies durch einen Planer, der auch schnell und frühzeitig eingreifen kann.

 

Zum Beschlussvorschlag zu 2. „Sanierung der Lager- und Technikräume“ kommt die Frage von Kreisrat Martin Stingl, ob sichergestellt sei, dass die Untersuchungen, die die erste Kostenberechnung bringen, auch zeitlich so abgearbeitet werden können, dass die Ergebnisse für die Haushaltsplanberatungen 2019 vorliegen.

Weiter stellt sich ihm die Frage, ob die Kosten der Untersuchung in den Haushalt 2019 eingestellt werden sollen oder die Kosten für eine Sanierung.

Für die Verwaltung wäre es besser alle Kosten einzustellen, antwortet Andrea Aust, da ab 2020 die Baumaßnahme am Arnold-Gymnasium läuft und es schwierig sein wird, diese parallel zu betreuen.

Armin Stößel hat, wie im Sachverhalt dargelegt, die Sanierung mit der Summe von 130.000 € überschlagen, so dass von diesen Mittel ausgegangen werden könne. Mit Gutachtern soll noch einmal der Aufwand genauer untersucht werden. Es würde hierzu noch einmal eine Rückmeldung bis zum Kreis- und Strategieausschuss erfolgen, mit welchen Kosten zu rechnen sei.

 

Zur Umgestaltung der Flure und der Aula wurde Folgendes diskutiert:

Kreisrat Martin Stingl regt an, verschiedene Prüfebenen einzuleiten:

1. Die bisherigen Räume wurden mit Fördermitteln errichtet. Gibt es eine Bindungsfrist.

Mit der Regierung wäre die Bereitschaft zur erneuten Förderung für den jetzt definierten Bedarf zu klären.

2. Basis: Die Anregungen, Wünsche und Ausarbeitungen der Schule sollten mit den fachlichen Gegebenheiten und den Möglichkeiten zusammengebracht werden, um abzuwägen, was ist gewollt, was ist bautechnisch realisierbar und was ist finanzierbar.

Diese zweite Ebene sollte in Zusammensetzung mit Schulforum, Schulleitung, Verwaltung und evtl. einer planungsbegleitender Arbeitsgruppe besprochen werden.

Es soll überprüft werden, ob dann Fördermittel bei der Regierung von Oberfranken hinsichtlich eines Gesamtkonzeptes/Unterrichtssystems gewährt werden.

 

Das Ergebnis der Betrachtung dieser beiden Ebenen sollte zu einem Zwischenergebnis führen und damit dann weiter gearbeitet werden. Für die Planung durch einen Architekten werde laut Verwaltung ein Betrag von ca. 40.000 € nötig sein. Für das pädagogische Konzept wird kein Geld benötigt; dies wird von der Schulleitung erarbeitet.

Der Beschluss zu 3. wird abgeändert.