Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschlussvorschlag:

1.    Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport stimmt den Empfehlungen der politischen Arbeitsgruppe „IuK-Schulhaushalt“ zu.

a.    Die Richtlinie zur Förderung der IT-Ausstattung (investiver Bereich) der weiterführenden Schulen des Landkreises Coburg wird angepasst. Bei der Berechnung des schülerbezogenen Budgetanteils wird auch bei Schulen mit geringeren Schülerzahlen eine Mindestanzahl von 250 Schülern zum Ansatz gebracht.

b.    Alle Klassenräume der Schulen in Trägerschaft des Landkreises werden mit der Mindestausstattung nach Votum Kapitel 4 ausgerüstet.

c.     Die Verwaltung setzt die Fördermittel des Freistaates Bayern in eigener Verantwortung zur Ausstattung der Schulen mit IT-Technik ein. Der Eigenanteil des Landkreises ist über das Budget, das sich aus der Richtlinie zur Förderung der IT-Ausstattung der weiterführenden Schulen für die jeweilige Schule ergibt, zu decken. Hierbei haben Ersatzbeschaffungen Vorrang vor Neubeschaffungen, sofern die Mindestausstattung nach Votum Kapitel 4 in allen Klassenräumen der Schulen in Trägerschaft des Landkreises umgesetzt ist.

 

2.    Der Ausschuss befürwortet die Umsiedlung der Server für die Verwaltungsnetze der Schulen in das Landratsamt. Entsprechende Planungen sind voranzutreiben.


IT-Richtlinie des Landkreises Coburg

Der Landkreis Coburg hat per 09.12.2015 als Träger der beiden Staatlichen Realschulen Coburg II und Neustadt b. Coburg, des Staatlichen Arnold Gymnasiums Neustadt b. Coburg und der beiden Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung und für Kinderpflege die „Richtlinie zur Finanzierung der IT-Ausstattung (investiver Bereich) an den weiterführenden Schulen des Landkreises Coburg“ verabschiedet. Die Richtlinie gilt bis 31.12.2020 und enthält u. a. Regelungen zur Ausstattung und Beschaffung von IT-Endgeräten im Schülernetz.

Ferner trifft die Richtlinie Regelungen zur Finanzierung der IT-Technik. Neben einem auf die gesamte Laufzeit der Richtlinie bezogenen Sockelbetrag (10.000 €) und einem möglichen Sonderbudget (max. 2.500 €) steht ein sich jährlich auf Grundlage der gemeldeten Schüler errechnender, schülerbezogener Betrag zur Verfügung.

In der Praxis hat sich gezeigt, dass insbesondere der schülerbezogene Finanzierungsanteil bei Schulen mit geringer Schülerzahl (Berufsfachschulen) dazu führt, dass notwendige Grundausstattungen im Schülernetz nicht im erforderlichen Umfang beschafft werden können.

Um dies in Zahlen zu verdeutlichen, nachfolgend eine Übersicht des für den 5-Jahres-Gültigkeitszeitraum der Richtlinie verfügbaren Finanzierungsbetrags der einzelnen Schulen (Stand 31.12.2017. Dieser Stand ist aussagekräftig, da im Jahr 2018 aufgrund der ausstehenden Förderrichtlinie so gut wie keine Beschaffungen erfolgt sind.):

 

Schule

Durchschnitt Schülerzahl

Gesamtmittel im 5-Jahres Zeitraum

Arnold-Gymnasium Neustadt

629,6

€120.180,00

Staatliche Realschule CO II

790,4

€158.320,00

Staatliche Realschule Neustadt

712,4

€134.670,00

Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung und für Kinderpflege

108,4

€28.970,00

 

Um eine Besserstellung von Schulen mit weniger als 250 Schülern zu erreichen wird vorgeschlagen eine Korrektur der Richtlinie dahingehend vorzunehmen, dass bei der Berechnung des schülerbezogenen Budgetanteils immer eine Mindestanzahl von 250 Schülern zum Ansatz gebracht wird. Im Falle der Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung und für Kinderpflege würde sich damit der verfügbare Finanzrahmen im 5-Jahres-Zeitraum um 14.780 € auf insgesamt 43.750 € erhöhen.

 

Förderung Bayern Digital II

Im Rahmen des Masterplans Bayern Digital II fördert der Freistaat Bayern in Schulen den kompetenten Umgang mit Kommunikations- und Informationstechnologien. Um die Rahmenbedingungen für die digitale Bildung zu optimieren, unterstützt der Freistaat Bayern die Schulaufwandsträger mit einem Förderprogramm zur Verbesserung der IT-Ausstattung an Schulen.

 

Mit Zuwendungsbescheid vom 14.11.2018 erhält der Landkreis Coburg für das Haushaltsjahr 2018 für die o.g. Schulen Mittel in Höhe von maximal 195.792 € als Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung. Der Landkreis Coburg hat mindestens 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben als Eigenmittel aufzubringen. Der Förderzeitraum endet zum Jahresende 2020 – somit gemeinsam mit dem Budgetzeitraum, der sich aus der Richtlinie des Landkreises ergibt.

 

Vorbehaltlich künftiger HH-Verhandlungen und der Weiterführung der Förderprogramme können weitere Budgets 2019 und 2020 beantragt werden. Dem Landkreis bleibt die Entscheidung zum Einsatz dieser Mittel an seinen Schulen vorbehalten.

Für die Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung und für Kinderpflege wurde eine weitere Förderung im Förderprogramm Budget für integrierte Fachunterrichtsräume an berufsbildenden Schulen beantragt. Im Förderzeitraum bis 2020 stehen hieraus für die Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung und für Kinderpflege zusätzlich 10.405 € zur Verfügung.

 

Gegenstand der Förderung ist die Anschaffung und Inbetriebnahme der in Kapitel 4 des jeweils aktuellen „Votum des Beraterkreises zur IT-Ausstattung von Schulen“ genannten digitalen Geräte für den pädagogischen Einsatz in allen Unterrichtsräumen – an den Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung und für Kinderpflege sollen über die zweite Förderung zusätzlich integrierte Fachunterrichtsräume ausgestattet werden.

 

Die Fördermittel werden nach Vorlage der Rechnungen abgerechnet. Pro Förderzentrum kann eine Abrechnung gemeinsam für den Aufwand an allen Schulen erfolgen. Somit müsste der Landkreis in Vorleistung treten.

 

Empfehlungen der politischen Arbeitsgruppe

Die politische Arbeitsgruppe „IuK Schulhaushalt“ hat sich dafür ausgesprochen, dass der Anteil der aufzubringenden Eigenmittel von 10 % der Fördersumme aus den verbleibenden Restmitteln des Budgetansatzes der Finanzierungsrichtlinie zu bestreiten ist. Die per 31.12.2017 verfügbaren Restmittel sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

 

Schule

verfügbar am 31.12.2017

Arnold-Gymnasium Neustadt

71.282,76 €

Staatliche Realschule CO II

31.277,07 €

Staatliche Realschule Neustadt

109.449,91 €

Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung und für Kinderpflege

28.425,22 €

 

Die politische Arbeitsgruppe hat sich ferner dafür ausgesprochen dafür Sorge zu tragen, dass alle Unterrichtsräume der Schulen in Trägerschaft des Landkreises durchgängig mit der im Votum Kapitel 4 empfohlenen Mindestausstattung (s. Schaubild) ausgestattet werden sollten:

Insgesamt sind demnach noch 34 Unterrichtsräume auszurüsten. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 2.900 € pro Raum, in Summe also ca. 98.600 €

Weiterhin besteht über alle Schulen ein mittelfristiger Ersatz-Beschaffungsbedarf auf Sicht von ca. 3 Jahren für Rechner, Beamer, Dokumentenkameras etc. in Höhe von rund 251.000 €.

Es sollte versucht werden, diesen Bedarf ebenfalls unter Einbeziehung von Fördermitteln zu decken.

 

Es wird vorgeschlagen, den Empfehlungen der politischen Arbeitsgruppe zu folgen.

 

Ursprünglich war angekündigt worden, dass auch Ausgaben für Server durch die Förderung des Freistaates Bayern gedeckt werden. Auf dieser Grundlage hat sich die politische Arbeitsgruppe dafür ausgesprochen Zug um Zug die Server der Schulen, auf denen das Verwaltungsnetz installiert ist, zur Administration ins Landratsamt zu holen. Mittlerweile wurde die Aussage zur Förderung von Serverumstellungen dahingehend korrigiert, dass Server nur dann gefördert werden, wenn das pädagogische Netz dort betrieben wird. Die Verwaltung schlägt vor, dennoch die Server der Verwaltungsnetze der Schulen ins Landratsamt zu holen.

 

Weitere Aufwendungen und Kosten:

Die Beschaffung der IT-Ausstattung wird derzeit vom Freistaat Bayern gefördert. Die Ausstattung ist sinnvoll, wenn zeitgleich das Datenvolumen zur Nutzung dieser Ausstattung zur Verfügung steht und die Systembetreuung sicher gestellt ist. Somit sind Investitionen in Ausbau und Nutzung der Netze erforderlich. Es ist derzeit davon auszugehen, dass Ersatzbeschaffungen für die mit der Förderung des Freistaates Bayern beschafften Geräte durch den Landkreis zu finanzieren sind.