Sitzung: 06.12.2018 Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Vorlage: 186/2018
Beschlussvorschlag:
1.
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport stimmt den Empfehlungen der
politischen Arbeitsgruppe „IuK-Schulhaushalt“ zu.
a.
Die Richtlinie zur Förderung der
IT-Ausstattung (investiver Bereich) der weiterführenden Schulen des Landkreises
Coburg wird angepasst. Bei der Berechnung des schülerbezogenen Budgetanteils wird auch bei
Schulen mit geringeren Schülerzahlen eine Mindestanzahl von 250 Schülern zum
Ansatz gebracht.
b.
Alle Klassenräume der Schulen in Trägerschaft des Landkreises werden mit
der Mindestausstattung nach Votum Kapitel 4 ausgerüstet.
c.
Die Verwaltung setzt die Fördermittel des Freistaates Bayern in eigener
Verantwortung zur Ausstattung der Schulen mit IT-Technik ein. Der Eigenanteil
des Landkreises ist über das Budget, das sich aus der Richtlinie zur Förderung
der IT-Ausstattung der weiterführenden Schulen für die jeweilige Schule ergibt,
zu decken. Hierbei haben Ersatzbeschaffungen Vorrang vor Neubeschaffungen,
sofern die Mindestausstattung nach Votum Kapitel 4 in allen Klassenräumen der
Schulen in Trägerschaft des Landkreises umgesetzt ist.
2.
Der Ausschuss befürwortet die Umsiedlung der Server für die
Verwaltungsnetze der Schulen in das Landratsamt. Entsprechende Planungen sind
voranzutreiben.
IT-Richtlinie des
Landkreises Coburg
Der Landkreis
Coburg hat per 09.12.2015 als Träger der beiden Staatlichen Realschulen Coburg
II und Neustadt b. Coburg, des Staatlichen Arnold Gymnasiums Neustadt b. Coburg
und der beiden Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung und für
Kinderpflege die „Richtlinie zur Finanzierung der IT-Ausstattung (investiver
Bereich) an den weiterführenden Schulen des Landkreises Coburg“ verabschiedet.
Die Richtlinie gilt bis 31.12.2020 und enthält u. a. Regelungen zur Ausstattung
und Beschaffung von IT-Endgeräten im Schülernetz.
Ferner trifft die
Richtlinie Regelungen zur Finanzierung der IT-Technik. Neben einem auf die
gesamte Laufzeit der Richtlinie bezogenen Sockelbetrag (10.000 €) und einem
möglichen Sonderbudget (max. 2.500 €) steht ein sich jährlich auf Grundlage der
gemeldeten Schüler errechnender, schülerbezogener Betrag zur Verfügung.
In der Praxis hat
sich gezeigt, dass insbesondere der schülerbezogene Finanzierungsanteil bei
Schulen mit geringer Schülerzahl (Berufsfachschulen) dazu führt, dass
notwendige Grundausstattungen im Schülernetz nicht im erforderlichen Umfang
beschafft werden können.
Um dies in Zahlen
zu verdeutlichen, nachfolgend eine Übersicht des für den 5-Jahres-Gültigkeitszeitraum
der Richtlinie verfügbaren Finanzierungsbetrags der einzelnen Schulen (Stand
31.12.2017. Dieser Stand ist aussagekräftig, da im Jahr 2018 aufgrund der
ausstehenden Förderrichtlinie so gut wie keine Beschaffungen erfolgt sind.):
Schule |
Durchschnitt
Schülerzahl |
Gesamtmittel im 5-Jahres
Zeitraum |
Arnold-Gymnasium Neustadt |
629,6 |
€120.180,00 |
Staatliche
Realschule CO II |
790,4 |
€158.320,00 |
Staatliche
Realschule Neustadt |
712,4 |
€134.670,00 |
Staatliche
Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung und für Kinderpflege |
108,4 |
€28.970,00 |
Um eine
Besserstellung von Schulen mit weniger als 250 Schülern zu erreichen wird
vorgeschlagen eine Korrektur der Richtlinie dahingehend vorzunehmen, dass bei
der Berechnung des schülerbezogenen Budgetanteils immer eine Mindestanzahl von
250 Schülern zum Ansatz gebracht wird. Im Falle der Berufsfachschulen für
Ernährung und Versorgung und für Kinderpflege würde sich damit der verfügbare
Finanzrahmen im 5-Jahres-Zeitraum um 14.780 € auf insgesamt 43.750 € erhöhen.
Förderung Bayern Digital II
Im Rahmen des
Masterplans Bayern Digital II fördert der Freistaat Bayern in Schulen den
kompetenten Umgang mit Kommunikations- und Informationstechnologien. Um die
Rahmenbedingungen für die digitale Bildung zu optimieren, unterstützt der
Freistaat Bayern die Schulaufwandsträger mit einem Förderprogramm zur
Verbesserung der IT-Ausstattung an Schulen.
Mit
Zuwendungsbescheid vom 14.11.2018 erhält der Landkreis Coburg für das
Haushaltsjahr 2018 für die o.g. Schulen Mittel in Höhe von maximal 195.792 €
als Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung. Der Landkreis
Coburg hat mindestens 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben als Eigenmittel
aufzubringen. Der Förderzeitraum endet zum Jahresende 2020 – somit gemeinsam
mit dem Budgetzeitraum, der sich aus der Richtlinie des Landkreises ergibt.
Vorbehaltlich
künftiger HH-Verhandlungen und der Weiterführung der Förderprogramme können
weitere Budgets 2019 und 2020 beantragt werden. Dem Landkreis bleibt die
Entscheidung zum Einsatz dieser Mittel an seinen Schulen vorbehalten.
Für die Berufsfachschulen
für Ernährung und Versorgung und für Kinderpflege wurde eine weitere Förderung
im Förderprogramm Budget für integrierte Fachunterrichtsräume an
berufsbildenden Schulen beantragt. Im Förderzeitraum bis 2020 stehen hieraus
für die Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung und für Kinderpflege
zusätzlich 10.405 € zur Verfügung.
Gegenstand der
Förderung ist die Anschaffung und Inbetriebnahme der in Kapitel 4 des jeweils
aktuellen „Votum des Beraterkreises zur IT-Ausstattung von Schulen“ genannten
digitalen Geräte für den pädagogischen Einsatz in allen Unterrichtsräumen – an
den Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung und für Kinderpflege sollen
über die zweite Förderung zusätzlich integrierte Fachunterrichtsräume
ausgestattet werden.
Die Fördermittel
werden nach Vorlage der Rechnungen abgerechnet. Pro Förderzentrum kann eine
Abrechnung gemeinsam für den Aufwand an allen Schulen erfolgen. Somit müsste
der Landkreis in Vorleistung treten.
Empfehlungen der politischen Arbeitsgruppe
Die politische
Arbeitsgruppe „IuK Schulhaushalt“ hat sich dafür ausgesprochen, dass der Anteil
der aufzubringenden Eigenmittel von 10 % der Fördersumme aus den verbleibenden
Restmitteln des Budgetansatzes der Finanzierungsrichtlinie zu bestreiten ist.
Die per 31.12.2017 verfügbaren Restmittel sind der nachfolgenden Tabelle zu
entnehmen.
Schule |
verfügbar am 31.12.2017 |
Arnold-Gymnasium
Neustadt |
71.282,76 € |
Staatliche
Realschule CO II |
31.277,07 € |
Staatliche
Realschule Neustadt |
109.449,91 € |
Staatliche
Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung und für Kinderpflege |
28.425,22 € |
Die politische
Arbeitsgruppe hat sich ferner dafür ausgesprochen dafür Sorge zu tragen, dass
alle Unterrichtsräume der Schulen in Trägerschaft des Landkreises durchgängig
mit der im Votum Kapitel 4 empfohlenen Mindestausstattung (s. Schaubild)
ausgestattet werden sollten:
Insgesamt sind
demnach noch 34 Unterrichtsräume auszurüsten. Die Kosten hierfür belaufen sich
auf ca. 2.900 € pro Raum, in Summe also ca. 98.600 €
Weiterhin besteht
über alle Schulen ein mittelfristiger Ersatz-Beschaffungsbedarf auf Sicht von
ca. 3 Jahren für Rechner, Beamer, Dokumentenkameras etc. in Höhe von rund
251.000 €.
Es sollte versucht
werden, diesen Bedarf ebenfalls unter Einbeziehung von Fördermitteln zu decken.
Es wird
vorgeschlagen, den Empfehlungen der politischen Arbeitsgruppe zu folgen.
Ursprünglich war
angekündigt worden, dass auch Ausgaben für Server durch die Förderung des
Freistaates Bayern gedeckt werden. Auf dieser Grundlage hat sich die politische
Arbeitsgruppe dafür ausgesprochen Zug um Zug die Server der Schulen, auf denen
das Verwaltungsnetz installiert ist, zur Administration ins Landratsamt zu
holen. Mittlerweile wurde die Aussage zur Förderung von Serverumstellungen
dahingehend korrigiert, dass Server nur dann gefördert werden, wenn das
pädagogische Netz dort betrieben wird. Die Verwaltung schlägt vor, dennoch die
Server der Verwaltungsnetze der Schulen ins Landratsamt zu holen.
Weitere Aufwendungen und Kosten:
Die Beschaffung der
IT-Ausstattung wird derzeit vom Freistaat Bayern gefördert. Die Ausstattung ist
sinnvoll, wenn zeitgleich das Datenvolumen zur Nutzung dieser Ausstattung zur
Verfügung steht und die Systembetreuung sicher gestellt ist. Somit sind
Investitionen in Ausbau und Nutzung der Netze erforderlich. Es ist derzeit
davon auszugehen, dass Ersatzbeschaffungen für die mit der Förderung des
Freistaates Bayern beschafften Geräte durch den Landkreis zu finanzieren sind.