Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:

 

Dem Kreisjugendring Coburg sind Teile der Kinder- und Jugendarbeit gemäß §§ 11 und 12 SGB VIII übertragen. Grundlage dafür ist eine Budgetvereinbarung, die zuletzt für den Zeitraum 2018 bis 2022 überarbeitet und am 08.03.2018 vom Kreistag beschlossen wurde.

Die Budgetvereinbarung und die bereitgestellten Mittel des Landkreises Coburg in Höhe von 200.000 € jährlich sind Ausdruck des Vertrauens in die Arbeit des Kreisjugendrings.

Der Kreisjugendring stellt deshalb auch jährlich seine Planung für das folgende Jahr vor.

In Ergänzung zur Budgetvereinbarung schließen der Kreisjugendring Coburg und der Landkreis Coburg jährlich zu Beginn des Jahres eine Zielvereinbarung ab, die dann Bestandteil des Budgetvertrages ist und dem Ausschuss für Jugend und Familie vorgelegt wird.

Aktuelle Änderungen, die neue Jahresplanung und die Ergebnisse der derzeitig gültigen Zielvereinbarung werden vom Kreisjugendring in der Sitzung vorgestellt.