Sachverhalt:
Die Verwaltung legt den Haushaltsentwurf
der Jugendhilfe des Fachbereichs Jugend, Familie und Senioren für 2019
(Anlage 1) vor.
Der Haushaltsentwurf umfasst
- die Aufgaben der Jugendhilfe gem. SGB
VIII aus dem Einzelplan 4,
- die Förderung der Jugendarbeit im
musisch-kulturellen (Einzelplan 3) und im sportlichen Bereich (Einzelplan
5),
- die Einnahmen und Ausgaben für die
unbegleiteten minderjährigen Ausländer (umA), sowie
- informatorisch die
Kinderbetreuungskosten im Rahmen der Grundsicherung für Erwerbsfähige (SGB
II).
Die Einnahmen und Ausgaben für die umA werden weiterhin gesondert
ausgewiesen.
In der Jugendhilfe sehen die
Planansätze für 2019 summarisch wie folgt aus
Jugendhilfe EP 4 |
Jugendhilfe EP 3+5 |
umA (UA 4559) |
|
Einnahmen |
1.468.214 € |
881.500 € |
|
Ausgaben |
7.553.180 € |
16.000 € |
898.000 € |
Zuschussbedarf |
6.084.966
€ |
16.000
€ |
16.500
€ |
Die Steigerung im Vergleich zu den Planansätzen 2018 liegt bei 327.000 €
und damit immerhin bei 5,3 %. Berücksichtigt man die Entwicklung im laufenden
Haushaltsjahr und die erwarteten Ergebnisse, wird deutlich, dass dahinter keine
plötzlichen Ereignisse stehen, sondern langsame und stetige Entwicklungen.
2017 lag der Zuschussbedarf in der im EP 4 abgebildeten Jugendhilfe
bei |
5.798.789 € |
Für 2018 wird erwartet, dass der Zuschussbedarf bei |
5.903.223 € |
liegt, also bereits um 2,08 % gestiegen
ist, um im Plan 2019 bei und damit bei einem weiteren Zuwachs von 3,07 % „anzukommen“. |
6.084.966 € |
.
Was sind die
Ursachen?
1.
Fallzahlensteigerung
Der Bedarf, Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen, steigt. Zuwächse sind in
der Beratung in Fragen der Erziehung, der Trennung, Scheidung oder des
Umgangsrechts, bei den gemeldeten Kindeswohlgefährdungen, in den ambulanten
Hilfen zur Erziehung und in den Hilfen, die außerhalb des Elternhauses
geleistet werden müssen.
Bereits im Oktober 2018 lagen die Fallzahlen der erzieherischen Hilfen
über denen des Gesamtjahres 2017. Auf das Jahr hochgerechnet wird mit 50 mehr
Fällen gerechnet, was zu entsprechenden Mehraufwendungen führt.
Bedeutsam sind hier zwei Bereiche:
- Bei den flexiblen erzieherischen Hilfen
(UA 4553) sind bislang im Jahresdurchschnitt 2018 die Fälle um mehr als
20% angestiegen (138 à 168 Fälle).
- Bei den Hilfen außerhalb des Elternhauses
(Pflegefamilie oder Heimunterbringung) ist 2018 eine Fallsteigerung um 10%
eingetreten. Dabei ist zwar auch eine Zunahme der Heimunterbringung
unvermeidlich gewesen, aber auch hier zahlt sich weiterhin der konsequente
umgesetzte Ausbau aus. 2018 lebten im Jahresverlauf 185 junge Menschen
(ohne umA!) durchgehend oder zeitweise in einer Pflegefamilie. 2016 waren
es noch 1/3 weniger Kinder und Jugendliche, für die diese Ressource
verfügbar war.
2. Spezifische Bedarfe
Das Spektrum an Jugendhilfeleistungen beginnt bei hauswirtschaftlicher,
erzieherischer oder sozialpädagogischer Begleitung und Befähigung. Sind
Störungen komplexer, manifest, tiefgreifender werden heilpädagogische, danach
therapeutische oder gar intensiv-therapeutische Interventionen erforderlich.
Die extremste Hilfeform ist die Unterbringung mit Freiheitsentzug, die auch der
familiengerichtlichen Genehmigung bedarf.
Fälle mit extrem hohen Hilfebedarf –intensiv-therapeutisch oder
„geschlossen“- haben sich im Rückblick der vergangenen 10 Jahre wie folgt
entwickelt:
In 2018 wurde erstmals eine Unterbringung erforderlich, die
kalendertägliche Kosten in Höhe von mehr als 500 € (Jahresfallkosten: 200.000
€) auslöst.
3. Kindeswohlgefährdungen
Die Anzahl gemeldeter Kindeswohlgefährdungen steigt weiter, wobei die
jeweilige Überprüfung vor Ort ergab, dass in ca. 13% der Fälle kein Hilfebedarf
besteht. Die Steigerung der Fallzahlen entspricht der bundesweiten Entwicklung[1]:
Die Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- & Jugendhilfestatistik der Technischen
Universität Dortmund kommentiert dies wie folgt:
„Als Gründe für den ….. Anstieg kommen
unterschiedliche Erklärungen in Betracht, z.B. eine Zunahme von
Gefährdungslagen, eine erhöhte Sensibilität aufseiten der Meldenden, veränderte
Verfahrensweisen in den Jugendämtern oder auch verbesserte
Kooperationsstrukturen. Welche dieser Gründe im Endeffekt ausschlaggebend sind,
kann …. nicht verifiziert werden.“
4. Tarifabschluss
Der Tarifabschluss
für den öffentlichen Dienst für 2018 bis 2020 hat sich in den Entgeltgruppen
unterschiedlich ausgewirkt.
Das Gros der erbrachten Dienstleistungen freier Träger ist in den
Entgeltgruppen S8b bis S12 angesiedelt. Im Mittel sind hier die Einkommen um
2,22% in 2018 gestiegen und erhöhen sich ab dem 01.04.2019 nochmals um 2,1%.
Diese Steigerung wirkt sich bei einigen Jugendhilfeleistungen
unmittelbar aus (Entgelte in der stationären Jugendhilfe, Abrechnungen auf der
Basis der tatsächlichen Personalkosten).
In anderen Bereichen müssen die Träger rechtzeitig den Bedarf an
Neuverhandlungen ankündigen, so dass sich hier Steigerungen erst zeitversetzt
auswirken. Von dieser Möglichkeit haben für 2019 zwei Träger Gebrauch gemacht.
Für die Haushaltsplanung 2019 wurden die Tariferhöhungen nur
einkalkuliert, soweit diese bereits bekannt und verhandelt waren. Das Gros der
Tarifsteigerung wird in der Leistungserbringung erst 2020 wirksam.
Im Folgenden werden –neben den bereits benannten Entwicklungen in den
erzieherischen Hilfen- nur die Veränderungen für 2019 skizziert:
Verwaltungshaushalt
Jugendarbeit und
Jugendschutz
hier: UA 4515
Während für die Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit die
Haushaltsansätze unverändert sind, wurde der Ansatz für den erzieherischen
Kinder- und Jugendschutz von 6.000 € auf 7.500 € hochgesetzt. Der Ansatz ist
seit 2003 in seiner Höhe unverändert. Von den 6.000 € sind 5.000 € für die
„Bausteine des sozialen Lernens“ der EJOTT gebunden. Mit den verbliebenen 1.000
€ wurden Öffentlichkeitsmaterialien und vereinzelt kleinere Veranstaltungen
finanziert. Das entspricht aber nicht mehr dem Bedarf. In den vergangenen 15
Jahren sind Themen wie Jugendmedienschutz (Cybermobbing, Datenpreisgabe,
Internetsucht, etc.), „neue“ Drogen wie Crystal, Kräutermischungen oder die
Gefahren über Extremismus und Radikalisierung hinzugekommen bzw. haben an
Bedeutung deutlich gewonnen. Dabei reichen die EJOTT Aktivitäten an Schulen
oder die Ausgabe von Informationsmaterial nicht aus.
Geplant ist, künftig diese Themen in Form einer jugendgerechten
Veranstaltung oder spezifischer Fachtage für Multiplikatoren aufzugreifen. So
ist z.B. in Kooperation mit dem Jugendbeauftragten des Landkreises für Februar
folgende Veranstaltung[2]
vorgesehen:
Förderung der
Erziehung in der Familie
UA 4531
Im Unterabschnitt „Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie“
ändert sich am Zuschussbedarf nichts. Er ist und bleibt mit 28.300 €
veranschlagt.
Ohne Finanzauswirkung für den Landkreis ist aber eine Änderung bei
Elterntalk vorgesehen: Durch Umstrukturierung der Elterntalkregionen sind ab
2019 höhere Zuschüsse durch die Aktion Jugendschutz möglich, die komplett den
weiteren Ausbau dieser niedrigschwelligen Familienbildungsform abdecken. Die
Einnahmen und Ausgaben erhöhen sich dadurch um 8.000 €. Geplant ist, allein im
Landkreis Coburg fast 200 Talks durchzuführen.
Der Landkreis Coburg nimmt bei Elterntalk eine führende Rolle in Bayern ein und
hat deshalb 2018 eine Leistungsprämie in Höhe von 1.000 € zusätzlich zugesagt
bekommen.
Kinderbetreuung
UA 4541 und 4542
(korrelierend mit UA 4822)
In der Kinderbetreuung wurde mit den in 2018 bekannten Fallzahlen und
Kosten kalkuliert.
Diese Kalkulation steht unter dem Vorbehalt, dass die Auswirkungen der
im Koalitionsvertrag zwischen CSU und Freien Wählern festgehaltenen
Regelungen….
…. terminlich noch nicht konkretisiert sind und daher erst im
Nachtragshaushalt Eingang finden können. Um eine Vorstellung zu bekommen, wie
sich die Entlastung der Eltern von Kita-Kindern für den Landkreis Coburg
auswirkt, wurde auf der Basis der Fallzahlen aus 2017 ermittelt, dass die
Ausgaben bei ganzjähriger Übernahme von 100 € für alle Kita-Kinder von 3 bis 6
Jahren um ca. 200.000 € sinken würden.
Inhaltlich wichtig ist, dass z.Zt.
- die Fallzahlen in der Kostenübernahme
als SGB II-Leistung sinken und im Gegenzug als Jugendhilfeleistung
steigen, summarisch aber bereits 2018 abgenommen haben,
- in 15 von 17 kreisangehörigen Städten
und Gemeinden der weitere Ausbau von Kitas und Krippen umgesetzt wird,
- in der Kinderbetreuung der tägliche
Betreuungsumfang deutlich zugenommen hat und insbesondere in der
Tagespflege das erzielte Einkommen nicht ausreicht, die
Kinderbetreuungskosten selbst zu tragen. Während 2016 der tägliche
Betreuungsumfang noch bei 4-5 Stunden am Tag gelegen hat und damit eine
Teilzeittätigkeit des betreuenden Elternteils möglich wurde, liegt sie
heute zu fast 90% bei 8-9 Std. täglicher Betreuungszeit. Im UA 4542 bildet
sich diese Entwicklung durch einen höheren Zuschussbedarf ab: die Ausgaben
steigen um 70.000 €, während die Einnahmen „nur“ um 20.000 € über den
Ansätzen aus 2018 liegen.
Hilfe und
Unterstützung
hier: UA 4620, 4650 und 4660
Zur Entwicklung im kostenintensiven Bereich der Jugendhilfe, den in den
Unterabschnitten 4534 bis 4567 abgebildeten sog. Transferleistungen in den
Hilfen zur Erziehung bzw. der Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte, ist
bereits in der Beschreibung der Ursachen für die Kostensteigerung eingegangen
worden. Detailfragen werden in der Sitzung dargestellt und erläutert.
Die von freien Trägern erbrachten Leistungen sehen nur in drei Bereichen
Änderungen vor:
- die Suchtberatung Minderjähriger und
junger Volljähriger des Blauen Kreuzes Coburg,
- die Weisungen nach dem
Jugendgerichtsgesetz, die ab 2018 in alleiniger Verantwortung durch GeRi (Gemeinnützige Gesellschaft für
Resozialisierung und Integration verhaltensauffälliger und sozial
benachteiligter Menschen mbH) und
- die
Schwangerenberatung des Diakonischen Werks.
Die Suchtberatung des Blauen Kreuzes ist Gegenstand der gesonderten
Vorlage zum Abschluss einer Leistungs-, Entgelt- und
Qualitätsentwicklungsvereinbarung für 2019, in der auf den neu ausgehandelten
Zuschussbetrag in Höhe von 16.900 € (2018: 11.130 €) konkret eingegangen wird.
Bei den Weisungen nach dem Jugendgerichtsgesetz wird die Zuschusshöhe
wieder auf das Niveau von 2017 angehoben und damit mit 54.800 € angesetzt. Die
Reduzierung um 4.000 € im HH-Jahr 2018 erfolgte nur für dieses eine Jahr, weil
aufgrund personeller Engpässe im Gericht Verhandlungen und damit erzieherische
Maßnahmen erst zeitverzögert erfolgen konnten.
Der Zuschussbedarf der Schwangerenberatung wird vom zuständigen
Staatsministerium nach Einwohnerzahlen ermittelt und ist vom Landkreis Coburg
zu übernehmen. Hier liegt der neue Betrag mit 31.190 € um 1.200 € über dem
Bedarf aus 2018.
Jugendhilfe für
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
UA 4559
Die Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) wird
weiterhin gesondert betrachtet, weil die Kostenerstattung durch den Bezirk erst
so zeitverzögert erfolgt, dass eine Hinzunahme das Bild völlig verfälschen
würde. Zum Rechnungsschluss im Dezember sind vereinzelte Zahlungen aus dem 2.
Quartal und die vollumfängliche Abrechnung des 3. und 4. Quartals noch offen.
Mit Vorlage 038/2018 wurde in der Sitzung des Ausschusses für Jugend und
Familie ausführlich darüber berichtet, welche Aufwendungen für die umA 2018 dem
Landkreis seit 2015 nicht erstattet wurden.
In 2019 verbleibt nur noch 1 Altfall (in einer Pflegefamilie lebend)
beim Landkreis, für den keine Kostenerstattung durch den Bezirk erfolgt.
Hochgerechnet entsteht damit im UA 4559 ein Zuschussbedarf in Höhe von 16.500
€; alle anderen Ausgaben –auch die der in 2019 neu zugewiesenen umA- werden
erstattet.
Vermögenshaushalt
Die Ansätze im Vermögenshaushalt werden unverändert aus dem Vorjahr
übernommen.
[1] Statistisches Bundesamt, Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII, 2017
[2] Eric Stehfest ist erfolgreicher
Schauspieler, Tänzer, Filmproduzent und junger Familienvater. Dass der
Publikumsliebling aus »Gute Zeiten, Schlechte Zeiten« und »Let’s Dance« derzeit
auf der Sonnenseite des Lebens steht, ist dabei alles andere als selbstverständlich.
Eric Stehfest ist nämlich auch: Ein vorbestrafter Ex-Junkie. Mehr als zehn
Jahre lang war er abhängig von Crystal Meth – der gefährlichsten Partydroge
überhaupt. (Auszug aus der Pressemappe)