Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0


Zur Erreichung einer Planungssicherheit hinsichtlich des zu gleichen Teilen von der Stadt Coburg und dem Landkreis Coburg zu tragenden Defizitausgleiches wird seit 2004 jeweils eine Finanzierungsvereinbarung über einen dreijährigen Zeitraum getroffen. Die letzte am 13.10.2015 vom Schul- und Kulturausschuss beschlossene Finanzierungsvereinbarung läuft am 31.12.2018 ab.

 

Entsprechend den getroffenen Finanzierungsvereinbarungen waren von Stadt und Landkreis in den letzten Jahren jeweils folgende Defizitausgleiche zu leisten:

 

2010-2012:

234.000 €/Jahr

2013-2014:

239.000 €/Jahr

2015-2018:

262.000 €/Jahr

 

Für die Jahre 2019-2021 wird der Abschluss einer neuen Finanzierungsver­einbarung erforderlich. Ein entsprechender Entwurf ist der Vorlage beigefügt. Er sieht vor, dass sich die Stadt Coburg sowie der Landkreis Coburg mit 262.000 € im Jahr 2019, mit 275.000 € im Jahr 2020 und mit 280.000 € im Jahr 2021 am Defizit beteiligen. Sollte das Defizit unter den Zuwendungen liegen, soll wie in den vergangenen Jahren bereits praktiziert, der Minderbetrag zu Bildung einer Rücklage für Investitionen sowie als Liquiditätsreserve Verwendung finden.

 

Neu aufgenommen wurde, dass die Verwendung den Gesellschaftern jeweils bis zum 30.06. des auf dem Haushaltsjahr folgenden Jahres nachzuweisen ist.