Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Die Kreisstraße CO 17 zwischen Kleinwalbur und Meeder wird mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m ausgebaut. Die Mehrbreite von 50 cm mit Kosten in Höhe von ca. 80.000 € ist nicht förderfähig und wird aus Landkreismitteln finanziert.

 

 

 


Sachverhalt:

 

 

Der Ausbau zwischen Kleinwalbur und Meeder ist im derzeit gültigen, am 08.03.2018 beschlossenen, Investitionsprogramm 2017 bis 2021 des Landkreises Coburg aufgeführt.

 

Derzeit wird die Maßnahme bestandsnah auf geplant. Bestandsnah deshalb, da Grunderwerb immer schwieriger wird und kein großflächiger Landverbrauch erfolgen sollte. Die Kreisstraße wurde daher in die Entwurfsklasse 4 eingestuft. Aus dieser Entwurfsklasse ergeben sich die Trassierungselemente für den Grund- und Aufriss. Die zulässigen Radien sind in der EKL 4 kleiner als in der EKL 3 und ermöglichen es daher auch möglichst nah an der bestehenden Achse entlang planen zu können.

 

Auf Grund des bewegten Geländes und der sich anschließenden landwirtschaftlichen Nutzflächen wurde seitens des FB Tiefbau eine Fahrbahnbreite von 6,50 m vorgeschlagen. Dies stellt eine sinnvolle Breite für den Begegnungsverkehr landwirtschaftliches Gerät mit PKW bzw. LKW.

 

Bei einer gemeinsamen Besprechung mit der Regierung von Oberfranken wurde die Fahrbahnbreite diskutiert. Da der DTV ca. 1.200 KFZ/d beträgt und der Schwerlastverkehr 62 FZ/d wurde von der Regierung die Förderung einer Fahrbahnbreite von nur 6,00 m zugesagt. (Erst ab einem DTV (SV) von 150 Fz/d oder einem DTV von 3.000 Fz/d wären 6,50 m Fahrbahnbreite förderfähig). Die restlichen 50 cm müssten aus Eigenmitteln des Landkreises finanziert werden.

 

Der FB Tiefbau favorisiert trotzdem eine Fahrbahnbreite von 6,50 m. Unserer Sicht nach ist dies auf einer Kreisstraße entlang von landwirtschaftlichen Nutzflächen eine sinnvolle Breite.

 

Die Mehrkosten der 50 cm Breite belaufen sich bei der Ausbaulänge von ca. 1.600 m auf ca. 80.000 €, die sich wie folgt aufteilen:

 

Grunderwerb       0,50 m * 1.600 m * 2,50 €/m2 =                  2.000 €

ATS                     0,50 m * 1.600 m * 30,00 €/m2 =              24.000 €

ADS                     0,50 m * 1.600 m * 15,00 €/m2 =              12.000 €

FSS                     0,50 m * 1.600 m * 0,50 * 45,00 €/m2 =   18.400 €

Anteilige Baustelleinrichtung ca. 8%                                      5.000 €

Anteilige Baunebenkosten ca. 10%                                        6.000 €

Mehrwertsteuer 19%                                                             12.600 €

 

Die Gesamtkosten sind derzeit mit 1,125 Mio. im Investitionsprogramm veranschlagt, davon sind ca. 945.000 € zuwendungsfähig. Die Eigenmittel des Landkreises werden bei den derzeit vorliegenden Fördergrundsätzen ca. 275.000 € inkl. Mehrbreite betragen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Ausbau mit einer Mehrbreite von 6,00 auf 6,50 m zu beschließen und ohne Förderung aus Mitteln des Landkreises zu finanzieren.

 

Auf die Haushaltskonsolidierung und auf eventl. Auswirkungen auf die Bedarfs- und Stabilisierungshilfen sei am Rande hingewiesen.