Beschluss:
Die Kreisstraße CO
17 zwischen Kleinwalbur und Meeder wird mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m
ausgebaut. Die Mehrbreite von 50 cm mit Kosten in Höhe von ca. 80.000 € ist
nicht förderfähig und wird aus Landkreismitteln finanziert.
Sachverhalt:
Der Ausbau
zwischen Kleinwalbur und Meeder ist im derzeit gültigen, am 08.03.2018
beschlossenen, Investitionsprogramm 2017 bis 2021 des Landkreises Coburg
aufgeführt.
Derzeit wird die
Maßnahme bestandsnah auf geplant. Bestandsnah deshalb, da Grunderwerb immer
schwieriger wird und kein großflächiger Landverbrauch erfolgen sollte. Die
Kreisstraße wurde daher in die Entwurfsklasse 4 eingestuft. Aus dieser
Entwurfsklasse ergeben sich die Trassierungselemente für den Grund- und Aufriss.
Die zulässigen Radien sind in der EKL 4 kleiner als in der EKL 3 und
ermöglichen es daher auch möglichst nah an der bestehenden Achse entlang planen
zu können.
Auf Grund des
bewegten Geländes und der sich anschließenden landwirtschaftlichen Nutzflächen
wurde seitens des FB Tiefbau eine Fahrbahnbreite von 6,50 m vorgeschlagen. Dies
stellt eine sinnvolle Breite für den Begegnungsverkehr landwirtschaftliches
Gerät mit PKW bzw. LKW.
Bei einer
gemeinsamen Besprechung mit der Regierung von Oberfranken wurde die
Fahrbahnbreite diskutiert. Da der DTV ca. 1.200 KFZ/d beträgt und der
Schwerlastverkehr 62 FZ/d wurde von der Regierung die Förderung einer
Fahrbahnbreite von nur 6,00 m zugesagt. (Erst ab einem DTV (SV) von 150 Fz/d
oder einem DTV von 3.000 Fz/d wären 6,50 m Fahrbahnbreite förderfähig). Die
restlichen 50 cm müssten aus Eigenmitteln des Landkreises finanziert werden.
Der FB Tiefbau
favorisiert trotzdem eine Fahrbahnbreite von 6,50 m. Unserer Sicht nach ist
dies auf einer Kreisstraße entlang von landwirtschaftlichen Nutzflächen eine
sinnvolle Breite.
Die Mehrkosten der
50 cm Breite belaufen sich bei der Ausbaulänge von ca. 1.600 m auf ca. 80.000
€, die sich wie folgt aufteilen:
Grunderwerb 0,50 m * 1.600 m
* 2,50 €/m2 = 2.000 €
ATS 0,50 m *
1.600 m * 30,00 €/m2 = 24.000
€
ADS 0,50 m * 1.600 m * 15,00 €/m2 = 12.000 €
FSS 0,50 m * 1.600 m * 0,50 * 45,00 €/m2 = 18.400 €
Anteilige Baustelleinrichtung ca. 8% 5.000
€
Anteilige Baunebenkosten ca. 10% 6.000
€
Mehrwertsteuer 19% 12.600
€
Die Gesamtkosten
sind derzeit mit 1,125 Mio. im Investitionsprogramm veranschlagt, davon sind
ca. 945.000 € zuwendungsfähig. Die Eigenmittel des Landkreises werden bei den
derzeit vorliegenden Fördergrundsätzen ca. 275.000 € inkl. Mehrbreite betragen.
Die Verwaltung
schlägt vor, den Ausbau mit einer Mehrbreite von 6,00 auf 6,50 m zu beschließen
und ohne Förderung aus Mitteln des Landkreises zu finanzieren.
Auf die
Haushaltskonsolidierung und auf eventl. Auswirkungen auf die Bedarfs- und
Stabilisierungshilfen sei am Rande hingewiesen.