Sachverhalt:

 

 

Der Ausbau der Kreisstraße CO4 zwischen Weidach und der Stadtgrenze ist im derzeit gültigen, am 08.03.2018 beschlossenen, Investitionsprogramm 2017 bis 2021 des Landkreises Coburg unter der lfd. Nr. 69 aufgeführt. Der Abschnitt Wiesenfeld – Stadtgrenze wurde bereits im Jahr 2004 mit einer Breite von 6,50 m mit gesonderten Geh- und Radweg ausgebaut. Der Ausbau der OD Weidach mit einer Fahrbahnbreite von 7,00 m wurde dieses Jahr abgeschlossen.

 

Derzeit wird dieser letzte Bauabschnitt auf Landkreisgebiet bestandsnah durch das Ingenieurbüro Koenig und Kühnel aus Weidach auf geplant. Bestandsnah deshalb, da Grunderwerb immer schwieriger wird und kein großflächiger Landverbrauch erfolgen sollte. Die Kreisstraße wurde daher in die Entwurfsklasse (EKL) 4 eingestuft. Aus dieser Entwurfsklasse ergeben sich Trassierungselemente für den Grund- und Aufriss. Die zulässigen Radien sind in der EKL 4 kleiner als in der EKL 3 und ermöglichen es daher auch sehr nah an der bestehenden Achse planen zu können.

 

Auf Grund des bewegten Geländes und der sich anschließenden forstwirtschaftlichen Nutzflächen wurde seitens des FB Tiefbau in Anlehnung an die bereits ausgebauten Abschnitte eine Fahrbahnbreite von 6,50 m vorgeschlagen. Diese stellt eine sinnvolle Breite für den Begegnungsverkehr landwirtschaftliches Gerät/PKW bzw. LKW dar.

 

Darüber hinaus wird im Ausbaubereich die touristische Radroute „Wellnesstour“ des Landkreises Coburg geführt. Mit der Weiterführung über den Forstweg in Richtung Mährenhausen wird diese Verbindung auch verstärkt von Alltagsradlern zwischen Coburg und Bad Rodach genutzt. Um die Förderung des Radverkehrs im Landkreis zu unterstützen ist die Anlage eine gesonderten Geh- und Radweges vorgesehen. Sollte die Stadt Coburg ihren Bereich die Straße CO4 ausbauen, könnte hier ein Lückenschluss zum bereits, von Wiesenfeld entlang der Kreisstraße her, angelegten Geh- und Radweg erfolgen.

 

Bei einer gemeinsamen Besprechung mit der Regierung von Oberfranken wurde die Linienführung, die Fahrbahnbreite und die gesonderte Geh- und Radwegführung diskutiert. Hinsichtlich der Linienführung wurden mehrere Varianten vorgelegt, die aber wegen Entschärfung der 90 Grad Kurve am Parkplatz Wildfuhr allesamt einen erheblichen Eingriff in die anliegenden Wälder verursachen.

 

Beispiel Variante 2 im Bereich Stadtgrenze und Parkplatz Wildfuhr

 

Um hier eine bestandsnahe und flächensparende Lösung zu erhalten, schlug die Regierung die Anlage eines kleinen Kreisverkehrsplatzes vor. Damit kann die bestehende Linienführung der Kreisstraße bis zum Knotenpunkt mit den beiden Waldwegen beibehalten werden.

 

Mit einem DTV von ca. 1.500 KFZ/d und dem Schwerlastverkehrsanteil von 98 FZ/d wurde von der Regierung die Förderung einer Fahrbahnbreite von nur 6,00 m zugesagt. (Erst ab einem DTV (SV) von 150 Fz/d oder einem DTV von 3.000 Fz /d wären 6,50 m Fahrbahnbreite förderfähig). Die restlichen 50 cm müssten aus Eigenmittel des Landkreises finanziert werden.

 

Die Anlage eines unselbstständigen Geh- und Radweges liegt bei der vorliegenden Verkehrsbelastung im Bereich des Möglichen. Jedoch wird hier die Mehrbreite über 6,00 m von der Regierung als kontraproduktiv für die bauliche Trennung eines Radweges gesehen. Vertiefende Untersuchungen des Radverkehrs im Jahr 2019 sollen hier im Planungsprozess weitere Argumente für eine mögliche Förderung des Geh- und Radweges nach BayGVFG ergeben. Sollte diese ausgeschlossen sein, kann ggf. eine gesonderte Förderung über Projektträger Jülich, Geschäftsbereich Kommunaler Klimaschutz erfolgen.

 

Der FB Tiefbau favorisiert weiterhin eine Fahrbahnbreite von 6,50 m. Unserer Sicht nach ist dies auf einer Kreisstraße entlang von forstwirtschaftlichen Nutzflächen und dem hohen Anteil an landwirtschaftliche Fahrzeugen eine sinnvolle Breite. Ebenso wird weiterhin die Anlage eines unselbstständigen Geh- und Radweges hinsichtlich Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs angestrebt.

 

Auf die Haushaltskonsolidierung und auf eventl. Auswirkungen auf die Bedarfs- und Stabilisierungshilfen sei am Rande hingewiesen.