Sitzung: 15.11.2018 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren
Beschluss: einstimmig
Vorlage: 146/2018
Beschluss:
Vorbehaltlich der
Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag beauftragt der Ausschuss für
Soziales, Gesundheit und Senioren die Verwaltung, für 2019 jeweils die
Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung über die Schuldnerberatung
mit dem Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Coburg e. V. und dem
Diakonischen Werk Coburg e. V. – Innere Mission abzuschließen.
Sachverhalt:
Seit 2014 bestehen
mit dem Caritasverband und dem Diakonischen Werk Leistungs-, Entgelt- und
Qualitätsentwicklungsvereinbarungen:
Seit diesem
Zeitpunkt ist die Finanzierung der Schuldnerberatung auf Fallpauschalen
umgestellt, jeder Einzelfall mit Wohnsitz im Landkreis Coburg wird mit 110 €
bezuschusst. Abgerechnet wird aufgrund der bis 15.03. des Folgejahres
vorzulegenden Schuldnererklärungen.
Regelmäßige
Außensprechstunden führt die Caritas in Neustadt b. Coburg, Bad Rodach und Weitramsdorf
durch, das Diakonische Werk in Ebersdorf b. Coburg, Untersiemau und Rödental.
Für das Jahr 2017
wurden vom Caritasverband 255 Schuldnererklärungen vorgelegt, so dass sich im
laufenden Jahr ein Betrag von 28.050 € errechnete.
Aufgrund der zu
hoch angesetzten Abschläge (Grundlage der Abschläge sind die für das
vorhergehende Jahr vorgelegten Schuldnererklärungen) entstand eine Überzahlung
von 3.960 €, die von den Zahlungen 2018 einbehalten wurde. Der Caritasverband
erhielt für das laufende Jahr 2018 somit insgesamt 24.090 €.
Vom Diakonischen
Werk konnten für 47 Fälle Vereinbarungen vorgelegt werden, es errechnete sich
ein Betrag von 5.170 €.
Auch hier waren
die Abschläge zu hoch angesetzt, so dass im laufenden Jahr 4.840 € zur
Auszahlung kamen.
Insgesamt wurden
im Jahr 2018 für die Schuldnerberatung im Landkreis Coburg 28.930 € ausgezahlt.
Für 2018 werden
aufgrund der vom Caritasverband zum Stand
30.09.2018 übermittelten
Fallzahlen ca. 243 Fälle abzurechnen sein (also 26.730 €), für das Diakonische
Werk ca. 58 Fälle (also 6.380 €).
Der Gesamtaufwand
wird demnach voraussichtlich 33.110 € betragen, abschließende Zahlen werden
jedoch erst zum 15.03.2019 vorliegen.
Aufgrund der
vorläufigen Fallzahlen für 2018 ist davon auszugehen, dass der für 2018 angefallene
Zuschussbedarf auch 2019 wieder benötigt wird, ein entsprechender Betrag wird
in den Haushalt 2019 eingeplant (Haushaltsstellen 0.4701.7099 und 0.4822.6923).
Die beiden für
2019 aktualisierten Vereinbarungen liegen dieser Vorlage bei.