Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag beauftragt der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren die Verwaltung, für 2019 jeweils die Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung über die Schuldnerberatung mit dem Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Coburg e. V. und dem Diakonischen Werk Coburg e. V. – Innere Mission abzuschließen.

 


Sachverhalt:

 

Seit 2014 bestehen mit dem Caritasverband und dem Diakonischen Werk Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen:

 

Seit diesem Zeitpunkt ist die Finanzierung der Schuldnerberatung auf Fallpauschalen umgestellt, jeder Einzelfall mit Wohnsitz im Landkreis Coburg wird mit 110 € bezuschusst. Abgerechnet wird aufgrund der bis 15.03. des Folgejahres vorzulegenden Schuldnererklärungen.

 

Regelmäßige Außensprechstunden führt die Caritas in Neustadt b. Coburg, Bad Rodach und Weitramsdorf durch, das Diakonische Werk in Ebersdorf b. Coburg, Untersiemau und Rödental.

 

Für das Jahr 2017 wurden vom Caritasverband 255 Schuldnererklärungen vorgelegt, so dass sich im laufenden Jahr ein Betrag von 28.050 € errechnete.

Aufgrund der zu hoch angesetzten Abschläge (Grundlage der Abschläge sind die für das vorhergehende Jahr vorgelegten Schuldnererklärungen) entstand eine Überzahlung von 3.960 €, die von den Zahlungen 2018 einbehalten wurde. Der Caritasverband erhielt für das laufende Jahr 2018 somit insgesamt 24.090 €.

 

Vom Diakonischen Werk konnten für 47 Fälle Vereinbarungen vorgelegt werden, es errechnete sich ein Betrag von 5.170 €.

Auch hier waren die Abschläge zu hoch angesetzt, so dass im laufenden Jahr 4.840 € zur Auszahlung kamen.

 

Insgesamt wurden im Jahr 2018 für die Schuldnerberatung im Landkreis Coburg 28.930 € ausgezahlt.

 

Für 2018 werden aufgrund der vom Caritasverband zum Stand 30.09.2018 übermittelten Fallzahlen ca. 243 Fälle abzurechnen sein (also 26.730 €), für das Diakonische Werk ca. 58 Fälle (also 6.380 €).

Der Gesamtaufwand wird demnach voraussichtlich 33.110 € betragen, abschließende Zahlen werden jedoch erst zum 15.03.2019 vorliegen.

 

Aufgrund der vorläufigen Fallzahlen für 2018 ist davon auszugehen, dass der für 2018 angefallene Zuschussbedarf auch 2019 wieder benötigt wird, ein entsprechender Betrag wird in den Haushalt 2019 eingeplant (Haushaltsstellen 0.4701.7099 und 0.4822.6923).

 

Die beiden für 2019 aktualisierten Vereinbarungen liegen dieser Vorlage bei.