Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussempfehlung:

 

Der Caritasverband Coburg erhält für das Jahr 2018 zur Finanzierung der Sachkosten der Asylsozialberatung einen Zuschuss in Höhe von 11.700 €. Ein Verwendungsnachweis ist bis 31.03.2019 vorzulegen.

Haushaltsmittel stehen bei Haushaltsstelle 0.4260.7030 zur Verfügung.

 

 


Sachverhalt:

 

 

Der Caritasverband Coburg ist Träger der Asylsozialberatung im Landkreis Coburg.

Aufgabe der Asylsozialberatung ist laut der zum 01.01.2018 in Kraft getretenen Richtlinie für die Förderung der sozialen Beratung, Betreuung und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund (Beratungs- und Integrationsrichtlinie - BIR) u.a., die Asylbewerber sozial zu beraten und zu betreuen, damit sie sich in dem für sie fremden Lebens- und Kulturbereich für die Dauer ihres Aufenthaltes in Deutschland orientieren können. Ein Schwerpunkt liegt in der Bereitstellung von Orientierungshilfen, Beratung und Information, um die auftretenden Alltagsprobleme besser bewältigen zu können. Ferner erfolgt durch die Beratung eine Aufklärung über die Grundzüge des deutschen Gemeinwesens, insbesondere die Subsidiarität staatlicher Transferleistungen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist auch eine objektive und realistische Aufklärung über die persönliche Situation in Deutschland (Anerkennungsquote, Ausreiseverpflichtung) und eine Beratung bezüglich Rückkehrhilfen, Reisebeihilfen und Startbeihilfen im Herkunftsland.

Der Freistaat Bayern bezuschusst die Personalkosten pauschaliert mit 80%. Ein Eigenanteil des Zuwendungsempfängers von mindestens 10% ist erforderlich. Sofern Landkreise Personalkosten anteilig übernehmen, sind diese Leistungen anzurechnen, die staatliche Förderung wird entsprechend gekürzt. Dies gilt jedoch nicht für Zuschüsse zu den Sachkosten.

Im Landkreis Coburg sind unverändert drei Kräfte (eine Vollzeit- und zwei Teilzeitkräfte mit jeweils 30 Wochenstunden) für den gesamten Landkreis (Aufteilung nach Gemeinden) zuständig, für die Gemeinschaftsunterkunft in Ebersdorf steht eine weitere Teilzeitkraft zur Verfügung.

Bei Erstaufnahme im Landkreis ist ein Ansprechpartner der Asylsozialberatung vor Ort, ansonsten stehen die Mitarbeiter – je nach Gemeinde – in Sprechstunden oder auf Anforderung zur Verfügung. Sie vereinbaren Arzt- und Krankenhaustermine, vermitteln bzw. organisieren Kindergartenplätze, Mittagsbetreuung, Schulanmeldung, Ausbildung, Dolmetscher, Sprachförderung usw.

Detaillierte Angaben können dem Konzept des Caritasverbandes Coburg entnommen werden, das der Vorlage  „Asylsozialberatung des Caritasverbandes im Landkreis Coburg“ für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren am 08.11.2016 beigefügt war.

Im vergangenen Jahr gewährte der Landkreis Coburg zur Finanzierung der Sachkosten einen Zuschuss in Höhe von 10.545 €. Laut vorgelegtem Verwendungsnachweis des Caritasverbandes wurden im Jahr 2017 die Gesamtausgaben (Personal-, Sach- und Betriebskosten) in Höhe von 170.881,12 € folgendermaßen finanziert:

 

 

 

 

 

Staatszuschuss Land Bayern

114.847,18 €

 

Zuschuss Landratsamt

10.545,00 €

 

Eigenmittel

 

38.383,06 €

 

Zuschuss Glücksspirale für Auto

7.105,88 €

 

Von Seiten der Caritas wird für das Jahr 2018 ein Zuschuss zu den Kosten der Asylsozialberatung in Höhe von 11.700 € erbeten.

Entsprechende Mittel wurden bei Haushaltsstelle 0.4260.7030 vorgesehen.

Die Finanzierung der Asylsozialberatung im laufenden Jahr 2018 setzt sich somit folgendermaßen zusammen:

 

Ausgaben

 

 

Personalkosten für eine Vollzeit- und drei Teilzeitkräfte                                                                                                

165.868,64 €

Sach- und Betriebskosten

11.700,00 €

 

Ausgaben gesamt 2018

177.568,64 €

 

Einnahmen

 

 

Staatszuschuss beantragt

108.950,00 €

 

Eigenanteil Caritasverband Coburg

56.918,64 €

 

ungedeckte Kosten –

Zuschuss des Landkreises

 

11.700,00 €