Sitzung: 15.11.2018 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 145/2018
Beschlussempfehlung:
Der Caritasverband
Coburg erhält für das Jahr 2018 zur Finanzierung der Sachkosten der
Asylsozialberatung einen Zuschuss in Höhe von 11.700 €. Ein Verwendungsnachweis
ist bis 31.03.2019 vorzulegen.
Haushaltsmittel
stehen bei Haushaltsstelle 0.4260.7030 zur Verfügung.
Sachverhalt:
Der Caritasverband
Coburg ist Träger der Asylsozialberatung im Landkreis Coburg.
Aufgabe der
Asylsozialberatung ist laut der zum 01.01.2018 in Kraft getretenen Richtlinie
für die Förderung der sozialen Beratung, Betreuung und Integration von Menschen
mit Migrationshintergrund (Beratungs- und Integrationsrichtlinie - BIR) u.a.,
die Asylbewerber sozial zu beraten und zu betreuen, damit sie sich in dem für
sie fremden Lebens- und Kulturbereich für die Dauer ihres Aufenthaltes in
Deutschland orientieren können. Ein Schwerpunkt liegt in der Bereitstellung von
Orientierungshilfen, Beratung und Information, um die auftretenden
Alltagsprobleme besser bewältigen zu können. Ferner erfolgt durch die Beratung
eine Aufklärung über die Grundzüge des deutschen Gemeinwesens, insbesondere die
Subsidiarität staatlicher Transferleistungen.
Ein weiterer
Schwerpunkt ist auch eine objektive und realistische Aufklärung über die
persönliche Situation in Deutschland (Anerkennungsquote, Ausreiseverpflichtung)
und eine Beratung bezüglich Rückkehrhilfen, Reisebeihilfen und Startbeihilfen
im Herkunftsland.
Der Freistaat
Bayern bezuschusst die Personalkosten pauschaliert mit 80%. Ein Eigenanteil des
Zuwendungsempfängers von mindestens 10% ist erforderlich. Sofern Landkreise
Personalkosten anteilig übernehmen, sind diese Leistungen anzurechnen, die
staatliche Förderung wird entsprechend gekürzt. Dies gilt jedoch nicht für
Zuschüsse zu den Sachkosten.
Im Landkreis
Coburg sind unverändert drei Kräfte (eine Vollzeit- und zwei Teilzeitkräfte mit
jeweils 30 Wochenstunden) für den gesamten Landkreis (Aufteilung nach
Gemeinden) zuständig, für die Gemeinschaftsunterkunft in Ebersdorf steht eine
weitere Teilzeitkraft zur Verfügung.
Bei Erstaufnahme
im Landkreis ist ein Ansprechpartner der Asylsozialberatung vor Ort, ansonsten
stehen die Mitarbeiter – je nach Gemeinde – in Sprechstunden oder auf
Anforderung zur Verfügung. Sie vereinbaren Arzt- und Krankenhaustermine,
vermitteln bzw. organisieren Kindergartenplätze, Mittagsbetreuung, Schulanmeldung,
Ausbildung, Dolmetscher, Sprachförderung usw.
Detaillierte
Angaben können dem Konzept des Caritasverbandes Coburg entnommen werden, das
der Vorlage „Asylsozialberatung des
Caritasverbandes im Landkreis Coburg“ für die Sitzung des Ausschusses für
Soziales, Gesundheit und Senioren am 08.11.2016 beigefügt war.
Im vergangenen
Jahr gewährte der Landkreis Coburg zur Finanzierung der Sachkosten einen
Zuschuss in Höhe von 10.545 €. Laut vorgelegtem Verwendungsnachweis des
Caritasverbandes wurden im Jahr 2017 die Gesamtausgaben (Personal-, Sach- und
Betriebskosten) in Höhe von 170.881,12 € folgendermaßen finanziert:
Staatszuschuss Land Bayern |
114.847,18
€ |
Zuschuss Landratsamt |
10.545,00
€ |
Eigenmittel |
38.383,06
€ |
Zuschuss Glücksspirale für Auto |
7.105,88
€ |
Von Seiten der
Caritas wird für das Jahr 2018 ein Zuschuss zu den Kosten der
Asylsozialberatung in Höhe von 11.700 € erbeten.
Entsprechende
Mittel wurden bei Haushaltsstelle 0.4260.7030 vorgesehen.
Die Finanzierung
der Asylsozialberatung im laufenden Jahr 2018 setzt sich somit folgendermaßen
zusammen:
Ausgaben |
|
Personalkosten für eine Vollzeit- und drei
Teilzeitkräfte |
165.868,64 € |
Sach- und Betriebskosten |
11.700,00 € |
Ausgaben gesamt 2018 |
177.568,64 € |
Einnahmen |
|
Staatszuschuss beantragt |
108.950,00 € |
Eigenanteil Caritasverband Coburg |
56.918,64 € |
ungedeckte Kosten – Zuschuss des Landkreises |
11.700,00 € |