Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

 

Der Kreistag erkennt das Engagement der Jugendbildungsstätte Neukirchen in der Bildungsregion Coburg an und leistet seinen Beitrag zum Erhalt des Angebots durch die finanzielle Beteiligung an den Modernisierungs- und Sanierungskosten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern einen Baukostenzuschuss von 5,22 vom Hundert der nachgewiesenen Modernisierungs- und Sanierungskosten der Jugendbildungsstätte Neukirchen, höchstens aber 600.000 Euro zu gewähren.

 

Der Zuschuss wird auf die Jahre 2020 bis 2023 verteilt und nach Baufortschritt ausgezahlt.

 

Zur Absicherung eines möglichen Rückforderungsanspruches des Landkreises Coburg im Falle einer zweckwidrigen Nutzung / Verkauf des Gebäudes innerhalb eines Zeitraumes von 25 Jahren ist am Grundstück der Jugendbildungsstätte Neukirchen eine entsprechende Grundschuld zu bestellen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt bis zur Kreistagssitzung zu prüfen, ob im Fall des Glasmuseums Rödental ein Präzedenzfall vorliegt, an dem man sich zu orientieren hat.


 

Bedeutung der Jugendbildungsstätte Neukirchen für die Bildungsregion

Die evangelische Jugendbildungsstätte Neukirchen ist aktiver, wertvoller und fest etablierter Bestandteil der Bildungsregion Coburg. Als verlässlicher Partner der verschiedensten Organisationen, Institutionen und Betriebe aber auch der Schulen leistet sie seit mehr als 40 Jahren ihren Beitrag im Bereich der Jugendbildung in den Bereichen der politischen Bildung, Lebens- und Berufsorientierung und beim Erwerb persönlicher und sozialer Kompetenzen.

 

Hierzu hat sie sich in die gesamte Region hinein vernetzt und greift aktuelle Themen und Impulse wie Klimaschutz, Demokratie und Wahlen, Umgang mit Rechtsextremismus auf. Ehrenamtliche und Firmenpartner unterstützen das Engagement in vielfältiger Weise. In ihren Räumen werden z. B. Fachtage zur Jugendarbeit organisiert, Jugendliche als Mentoren ausgebildet, es finden Besinnungs- und Kennenlerntage; Klassensprecherseminare und Seminare sowie Coachingangebote für Auszubildende aus Betrieben der Region statt.

Nicht nur Schulen, sondern auch Vereine und Verbände und Unternehmen nutzen die Jugendbildungsstätte Neukirchen mit ihren pädagogischen Angeboten und Übernachtungsmöglichkeiten. Jährlich wird sie von über 5.000 Teilnehmer*innen besucht. 10.000 Übernachtungen pro Jahr werden gebucht. 43 % der Übernachtungsgäste und damit rund 4.700 Übernachtungen werden dabei von Gruppen aus der Bildungsregion Coburg belegt.

 

Jährlich akquiriert die Jugendbildungsstätte jedes Jahr große Summen an Fördermitteln für ihre Angebote, die in der Bildungsregion eingesetzt werden.

 

Mit ihren Angeboten ist sie ein wichtiger Baustein in der Bildungsregion und der Jugendhilfelandschaft, deren Angebote aktiv genutzt werden. Ihr Erhalt ist von großem Wert für die verschiedenen Nutzergruppen, Organisationen und Verbände. Der Bedeutung der Jugendbildungsstätte Neukirchen in der Jugendhilfelandschaft wird u. a. durch die Vertretung der Leitung als beratendes Mitglied im Ausschuss für Jugend und Familie Rechnung getragen.

 

Sachverhalt

Die Jugendbildungsstätte Neukirchen ist sanierungsbedürftig. Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich nach der vorgelegten Schätzung des Landeskirchlichen Baureferates vom 26.06.2018 auf rund 11,5 Mio. Euro.

 

Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat sich im Frühjahr 2018 grundsätzlich dafür ausgesprochen, eine Jugendbildungsstätte in evangelischer Trägerschaft zu betreiben. Aufgrund der wertvollen pädagogischen Arbeit, die in der Jugendbildungsstätte Neukirchen geleistet wird, aber auch wegen des gemeinsamen Engagements der Schulen, Jugendverbände, IHK und HWK sowie der politischen Spitzen der Bildungsregion zum Erhalt der Jugendbildungsstätte Neukirchen hat sich die Landessynode für den Standort Neukirchen entschieden.

 

Von den Kosten für die Sanierung trägt nach dem vorgelegten Finanzierungsplan die Evangelisch-Lutherische Kirche 8,5 Mio. Euro. Fördermittel des Bayerische Jugendrings und der Oberfrankenstiftung sind in Höhe von je 1 Mio. Euro vorgesehen. Mit Schreiben vom 09.08.2018 beantragte die Evangelisch-Lutherische Kirche Bayern eine finanzielle Unterstützung durch die Region Coburg in Höhe von 1,0 Mio. Euro, der von Landkreis und Stadt Coburg gemeinsam gedeckt werden müsste.

 

Die Aufteilung der finanziellen Unterstützung in Höhe von 1,0 Mio. Euro auf Landkreis und Stadt Coburg erfolgt wie bei anderen gemeinsamen Förderungen auch nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen der beiden Kommunen.

 

Der Jugendhilfesenat der Stadt Coburg hat in seiner Sitzung vom 02.10.2018 dem Stadtrat empfohlen, die Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten an der Jugendbildungsstätte Neukirchen finanziell zu unterstützen. Der Finanzsenat der Stadt Coburg wird in seiner Sitzung vom 13.11.2018 über einen Zuschuss in Höhe von 400.000 € entscheiden.

 

Auf den Landkreis Coburg würde somit ein Anteil an dem Zuschuss von 600.000 Euro entfallen. Bezogen auf die Gesamtinvestitionskosten von 11,5 Mio. Euro entspricht das einem Fördersatz von 5,22 Prozent. Die Einplanung des Baukostenzuschusses von 600.000 Euro soll im Investitionsprogramm 2018 – 2022 ab 2020 in 2 – 4 gleichbleibenden Raten aufgenommen werden.

 

Die rechtliche Grundlage für den Zuschuss des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe an eine Jugendbildungsstätte findet sich in § 74 Abs. 6 SGB VIII.

 


Aus der Beratung:

Seitens der Freien Wähler stehen zwei Anfragen zur Beantwortung im Raum.

Die erste Anfrage, ob Rainer Mattern, Stellvertreter des Landrats, zu dem Thema befangen sei wird sogleich von ihm beantwortet. Die Jugendbildungsstätte ist eine Einrichtung des Evangelisch-Lutherischen Dekanats - Körperschaft des öffentlichen Rechtes.


Er ist Stellvertreter des Landrats ohne Landrat, so dass Befangenheit mit Sicherheit nicht gegeben ist. Zudem ist er Geschäftsführer der Evangelisch-Lutherischen Gesamtkirchengemeinde Coburg, eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Eine persönliche Befangenheit bestehe nicht.

Weiter wurde im Vorfeld gefragt, ob sich die Gemeinde Lautertal, nicht mit 10 % an den Kosten, die vom Landkreis zu tragen wären, beteiligen sollte. Der Vorsitzende berichtet, dass ihm von Bürgermeister Sebastian Straubel eine Erklärung vorliege, in der die Gemeinde der Jugendbildungsstätte bei allen Fragen und bei verkehrsrechtlichen Belangen Unterstützung zusichert. Auch stünde der Bauhof für Unterstützungsarbeiten zur Verfügung. Die Gemeinde wird auch  notwendige Straßenbaumaßnahmen durchführen, um die Jugendbildungsstätte zu erschließen.

 

Zur Anfrage der Freien Wähler ist festzustellen, dass eine Jugendbildungsstätte anders als eine Infrastrukturmaßnahme für eine Kommune ist, die keine zwingende finanzielle Entlastung (Gewerbesteuer) bringt.

Kreisrat Frank Rebhan weist auf die Beschlussfassung zum Glasmuseum in Rödental hin. Hier wurden Zuschüsse des Landkreises davon abhängig gemacht, dass sich die Stadt Rödental beteiligt; die Höhe ist ihm derzeit nicht mehr präsent und soll bis zur Kreistagssitzung eruiert werden. Ein Präzedenzfall solle vermieden werden. Auch kann es nicht sein, dass es hier keine Gleichbehandlung im Landkreis gibt.

 

Bei dem Finanzierungsplan vermisst Kreisrat Peter Jacobi die Bayerische Landesstiftung; er möchte wissen, ob hier schon einmal wegen einem Zuschuss nachgefragt worden sei. Zu seiner Zeit in der Vorstandschaft bei der Bayerischen Landesstiftung, seien immer wieder mal bei solchen Maßnahmen Zuschüsse erteilt worden.

Die Information, dass der Bauträger –also die Evangelische Landeskirche– dies beantragen muss, wird von Kreisrat Martin Finzel geliefert.

Ob es eine Vorstellung von genauen Plänen zu den Modernisierungs- und Sanierungskosten gibt, fragt Carsten Höllein nach.

Rainer Mattern erwidert, dass er bis zur Kreistagssitzung den derzeitigen Planungsstand zur Einsicht vorbereiten lässt, da es gegenwärtig nicht vorgesehen war.

 

Kreisrat Kanat Akin weist darauf hin, dass seine Fraktion keine Notwendigkeit für eine Grundschuldeintragung zu Förderzwecken wie es im Beschlusstext steht, sieht. Seine Fraktion glaubt, dass die Mittel so verwendet werden, wie vereinbart. Er möchte wissen, woher diese Notwendigkeit kommt.

Der gleichlautende Text zur Absicherung eines möglichen Rückforderungsanspruches in Form eines Grundschuldeintrages, stehe auch in der Vorlage des Jugendhilfesenats der Stadt Coburg; dieser hat jedoch noch nicht entschieden.

Eventuell ist diese Änderung in der Kreistagssitzung vorzunehmen.