Beschluss:
Der Kreistag des
Landkreises Coburg beschließt beiliegende Rechtsverordnung des Landkreises
Coburg zur Übertragung des Einsammelns, Beförderns und Verwertens von Abfällen
für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2023 auf die Große Kreisstadt Neustadt
bei Coburg.
Der Entwurf der
Rechtsverordnung ist Teil des Beschlusses.
Sachverhalt:
Die Stadt Neustadt
bei Coburg hat mit Schreiben vom 26.06.2018 die Verlängerung der
Übertragungsverordnung gem. Art. 5 Abs. 1 des Bayerischen
Abfallwirtschaftsgesetzes (BayAbfG) beantragt. Die Rechtsverordnung vom
14.11.2013, mit der der Stadt Neustadt bei Coburg die Aufgabe des Einsammelns
und Beförderns der in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle übertragen wurde, läuft
nach einer Dauer von fünf Jahren zum 31.12.2018 aus.
Seit Eintritt des
Landkreises Coburg in die Beseitigungspflicht zum 01.01.1977 wurden der Stadt
Neustadt bei Coburg Aufgaben der Abfallentsorgung übertragen. Bereits zu diesem
Zeitpunkt führte die Stadt Neustadt bei Coburg die Müllabfuhr mit eigenem
Personal und eigenen Fahrzeugen durch. Die Aufgabenübertragung hat sich bisher
nicht nachteilig auf die Abfallentsorgung im übrigen Kreisgebiet ausgewirkt. Es
ist weiterhin davon auszugehen, dass eine geordnete Abfallentsorgung durch die
Stadt Neustadt bei Coburg gewährleistet sein wird.
Eine
rechtsaufsichtliche Genehmigung der Rechtsverordnung ist nicht erforderlich. Es
wird vorgeschlagen, der Großen Kreisstadt Neustadt bei Coburg für weitere fünf
Jahre und zwar für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2023 Aufgaben der
Abfallentsorgung in ihrem Gebiet zu übertragen.