Der Kreistag des Landkreises Coburg
beschließt beiliegende Rechtsverordnung des Landkreises Coburg zur Übertragung
des Einsammelns, Beförderns und Verwertens von Abfällen für den Zeitraum
01.01.2019 bis 31.12.2023 auf die Große Kreisstadt Neustadt bei Coburg.
Der Entwurf der Rechtsverordnung ist
Teil des Beschlusses.