Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 12

Beschluss:

 

Der Landkreis Coburg begrüßt die Initiative des Freistaats Thüringen, Vorbereitungen zu einem Raumordnungsverfahren aufzunehmen.

Der Freistaat Bayern wird aufgefordert, die Initiative des Freistaats Thüringens mitzutragen und eigene Mittel für die Planungen bereitzustellen.

Begleitend zu der standardmäßigen Öffentlichkeitsbeteiligung eines Raumordnungsverfahrens soll eine Lenkungsgruppe mit den verschiedenen Interessensgruppen (Kommunen, Fahrgastverbände, Bauernverband etc.) eingerichtet werden, um eine vollständige Interessensabwägung frühzeitig zu gewährleisten.

 


Sachverhalt:

 

Der Landkreis Coburg hat neben den schon älteren eigenen Gutachten ein Gutachten der IHK zu Coburg mitfinanziert und die Aufnahme des Projekts in den Bundesverkehrswegeplan forciert. Dazu fanden laufende Abstimmungen mit der IHK zu Coburg statt, ebenso mit den Fahrgastverbänden und Gespräche mit der BEG und dem Staatsministerium für Bau und Verkehr.

 

Der Schienenlückenschluss Coburg-Südthüringen ist von Stadt und Landkreis Coburg, sowie von der IHK zu Coburg für die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans angemeldet worden. Der Bund hat die Aufnahme des Projekts mit nachfolgender Begründung abgelehnt: „Da beide Streckenvarianten nach dem Neu- bzw. Ausbau nicht elektrifiziert wären, würden sie nicht durch den SPFV und SGV genutzt werden. Da es sich daher um eine SPNV-Maßnahme handelt, ist der Projektvorschlag nicht in den BVWP aufzunehmen.“ Lokal ist diese Ablehnung vor allem auch durch die IHK zu Coburg stark kritisiert worden.

 

2016 haben die Ministerpräsidenten beider Freistaaten eine Zusammenarbeit angekündigt. Der Freistaat Thüringen hat zwischenzeitlich seinen Nahverkehrsplan für den Schienenpersonennahverkehr 2018 - 2022 fortgeschrieben und das Lückenschlussprojekt explizit aufgeführt. Beide Freistaaten sehen weiterhin den Bund in der Verantwortung.

 

Die IHK zu Coburg, Stadt und Landkreis und der Fahrgastverband VCD haben mit einem neuerlichen Schreiben den Freistaat Bayern gebeten, ein Raumordnungsverfahren des Freistaats Thüringen mitzufinanzieren.