Sitzung: 26.07.2018 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 12
Vorlage: 107/2018
Beschluss:
Der Landkreis
Coburg begrüßt die Initiative des Freistaats Thüringen, Vorbereitungen zu einem
Raumordnungsverfahren aufzunehmen.
Der Freistaat
Bayern wird aufgefordert, die Initiative des Freistaats Thüringens mitzutragen
und eigene Mittel für die Planungen bereitzustellen.
Begleitend zu der
standardmäßigen Öffentlichkeitsbeteiligung eines Raumordnungsverfahrens soll
eine Lenkungsgruppe mit den verschiedenen Interessensgruppen (Kommunen,
Fahrgastverbände, Bauernverband etc.) eingerichtet werden, um eine vollständige
Interessensabwägung frühzeitig zu gewährleisten.
Sachverhalt:
Der Landkreis Coburg
hat neben den schon älteren eigenen Gutachten ein Gutachten der IHK zu Coburg
mitfinanziert und die Aufnahme des Projekts in den Bundesverkehrswegeplan
forciert. Dazu fanden laufende Abstimmungen mit der IHK zu Coburg statt, ebenso
mit den Fahrgastverbänden und Gespräche mit der BEG und dem Staatsministerium
für Bau und Verkehr.
Der
Schienenlückenschluss Coburg-Südthüringen ist von Stadt und Landkreis Coburg,
sowie von der IHK zu Coburg für die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans
angemeldet worden. Der Bund hat die Aufnahme des Projekts mit nachfolgender
Begründung abgelehnt: „Da beide Streckenvarianten nach dem Neu- bzw. Ausbau
nicht elektrifiziert wären, würden sie nicht durch den SPFV und SGV genutzt
werden. Da es sich daher um eine SPNV-Maßnahme handelt, ist der
Projektvorschlag nicht in den BVWP aufzunehmen.“ Lokal ist diese Ablehnung vor
allem auch durch die IHK zu Coburg stark kritisiert worden.
2016 haben die
Ministerpräsidenten beider Freistaaten eine Zusammenarbeit angekündigt. Der
Freistaat Thüringen hat zwischenzeitlich seinen Nahverkehrsplan für den
Schienenpersonennahverkehr 2018 - 2022 fortgeschrieben und das
Lückenschlussprojekt explizit aufgeführt. Beide Freistaaten sehen weiterhin den
Bund in der Verantwortung.
Die IHK zu Coburg,
Stadt und Landkreis und der Fahrgastverband VCD haben mit einem neuerlichen
Schreiben den Freistaat Bayern gebeten, ein Raumordnungsverfahren des
Freistaats Thüringen mitzufinanzieren.