Beschluss:
Die Baumaßnahme Ersatzneubau der Brücke über den Grundgraben bei
Ottowind soll unmittelbar nach Eingang der vorzeitigen Baufreigabe der
Regierung von Oberfranken durchgeführt werden.
Die Mehrausgaben in Höhe von 178.000 € sind im Haushaltsplan 2019 zu
berücksichtigen und dementsprechend im Investitionsprogramms 2018 - 2022
fortzuschreiben.
Die auf den Landkreis entfallenden Kosten von rd. 458.000 € werden
voraussichtlich wie folgt finanziert:
261.100 € |
Zuwendungen nach BayGVFG |
74.600 € |
Zuwendungen nach FAG |
122.300 € |
Eigenmittel |
Sachverhalt:
Es wird auf die
Beschlussvorlage vom 17.05.2018 (Vorlage Nr.: 053/2018) verwiesen.
Im derzeit
gültigen, am 08.03.2018 beschlossenen Investitionsprogramm 2017 bis 2021 des
Landkreises Coburg ist unter der lfd. Nr. 70 der Ersatzneubau der Brücke über
den Grundgraben bei Ottowind vorgesehen. In der Sitzung am 17.05.2018 wurde der
Bauausschuss informiert, dass die Kosten der Baumaßnahme mit 398.000 €
ermittelt wurden. Per Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt die öffentliche
Ausschreibung durchzuführen.
Nach Einarbeitung
der von der Regierung von Oberfranken geforderten Planänderungen wurde die
Kostenberechnung angepasst und schließt nunmehr mit Baukosten in Höhe von
458.000 € ab. Die zuwendungsfähigen Kosten betragen hierbei 373.000 €. An
Zuwendung werden rd. 261.100 € aus Art. 2 BayGVFG sowie rd. 74.600 € aus Art.
13 c FAG erwartet. Die Eigenmittel erhöhen sich durch die Änderungen von 91.100
€ um 31.200 € (ca. 25 %) auf 122.300 €.
Im derzeitigen
gültigen Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2021 sind für den
Landkreis bei dieser Baumaßnahme lediglich 280.000 € vorgesehen. Die fehlenden
Mittel in Höhe von 178.000 € sind durch die Fortschreibung des Haushaltes und
des Investitionsprogramms im Jahr 2019 bereitzustellen.
Derzeit erfolgt die
Aufstellung der Ausschreibungsunterlagen. Das Vergabeverfahren soll unmittelbar
nach Eingang der vorzeitigen Baufreigabe der Regierung von Oberfranken
durchgeführt werden.