Beschluss: einstimmig

Beschlussempfehlung:

 

Der Landrat bzw. dessen Stellvertreter werden ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung die Neufassung der Gesellschaftssatzung zu beschließen.

Die Satzung wird insofern Bestandteil des Beschlusses.

 

 


Sachverhalt:

 

Aufgrund steuerrechtlicher und EU-beihilferechtlicher Neuerungen war eine Ergänzung der Gesellschaftssatzung der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH, z.B. um die Betrauung durch Stadt und Landkreis Coburg, erforderlich.

In diesem Zusammenhang hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 21.12.2017 einstimmig weitere Änderungen bzw. Ergänzungen der Gesellschaftssatzung vorgeschlagen, z.B. die Trennung des künftig 8-köpfigen Gremiums Aufsichtsrat (wie bisher je 4 Mitglieder aus Stadtrat und aus Kreistag) mit seiner gesellschaftsrechtlichen Funktion von Lenkungs- und Steuerungsgruppen (z.B. Steuerungsgruppe Regionalmanagement: 16 Mitglieder) mit ihrer beratenden und unterstützenden Funktion bei Förderprojekten. Außerdem wurde eine Beschränkung des Jahresverlusts der Gesellschaft im Zeitraum von zwei Jahren auf maximal 110 Prozent der von den Gesellschaftern Stadt und Landkreis Coburg jeweils im Voraus genehmigten Zuflüsse (Verlustausgleich) an die Gesellschaft für die betreffenden Haushaltsjahre eingearbeitet, wobei jede Überschreitung binnen 24 Monaten wieder auszugleichen ist.

In Abstimmung mit den Juristen der Gesellschafter Stadt und Landkreis Coburg sowie dem örtlichen Notar wurden zudem kleinere redaktionelle Änderungen vorgenommen, so dass sich insgesamt eine Neufassung der Gesellschaftssatzung ergeben hat. Dieser Entwurf wurde im Vorfeld zudem mit der Rechtsaufsicht der Regierung von Oberfranken abgestimmt.

Die künftige Gesellschaftssatzung wurde über das Elektronische Sitzungssystem vorab als Entwurf zur Verfügung gestellt.