Beschlussempfehlung:
Sachverhalt:
In diesem Zusammenhang hat der Aufsichtsrat
in seiner Sitzung am 21.12.2017 einstimmig weitere Änderungen bzw. Ergänzungen
der Gesellschaftssatzung vorgeschlagen, z.B. die Trennung des künftig
8-köpfigen Gremiums Aufsichtsrat (wie bisher je 4 Mitglieder aus Stadtrat und
aus Kreistag) mit seiner gesellschaftsrechtlichen Funktion von Lenkungs- und
Steuerungsgruppen (z.B. Steuerungsgruppe Regionalmanagement: 16 Mitglieder) mit
ihrer beratenden und unterstützenden Funktion bei Förderprojekten. Außerdem
wurde eine Beschränkung des Jahresverlusts der Gesellschaft im Zeitraum von
zwei Jahren auf maximal 110 Prozent der von den Gesellschaftern Stadt und
Landkreis Coburg jeweils im Voraus genehmigten Zuflüsse (Verlustausgleich) an
die Gesellschaft für die betreffenden Haushaltsjahre eingearbeitet, wobei jede
Überschreitung binnen 24 Monaten wieder auszugleichen ist.