Beschlussempfehlung:

 

Die Mittelfristige Finanzplanung der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH für die Jahre 2018 bis 2022 wird beschlossen.

Zur Wahrnehmung ihrer derzeit übertragenen Aufgaben stellt der Gesellschafter Landkreis Coburg vorbehaltlich einer gleichlautenden Beschlussfassung durch den Gesellschafter Stadt Coburg als Obergrenze für die Jahre 2018 bis 2022 den in der Mittelfristigen Finanzplanung ausgewiesenen jährlichen Verlustausgleich zur Verfügung. Dieser Verlustausgleich beinhaltet die Ko-Finanzierung für die Förderprojekte Regionalmanagement nach FöRLa in den Jahren 2018 bis 2021.

Die Mittelfristige Finanzplanung 2018 bis 2022 der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH wird insofern Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 


Sachverhalt:

 

Unter Berücksichtigung des aktuellen Handlungskonzepts Regionalmanagement Coburg Stadt und Land, der Lokalen Entwicklungsstrategie LEADER für die Region Coburg, weiterer Förderprojekte sowie interner Beschlussvorgaben der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft in seiner Sitzung am 21.12.2017 eine mittelfristige Finanzplanung der Gesellschaft für die Jahre 2018 bis 2022 beschlossen.

Kreistag Coburg und Stadtrat Coburg haben in ihren Sitzungen im Oktober 2015 die maximale Obergrenze ihres jeweiligen jährlichen Verlustausgleichs an die Coburg Stadt und Land aktiv GmbH in den letzten Jahren auf 90.000,00 EUR (Stadt Coburg) bzw. 110.00,00 EUR (Landkreis Coburg) festgelegt. Dem Verlustausgleich wurde zuletzt ein Verteilungsschlüssel von 45 Prozent für die Stadt Coburg und 55 Prozent für den Landkreis Coburg zugrunde gelegt, um den unterschiedlichen Abstimmungsaufwand mit der einen Gebietskörperschaft Stadt Coburg einerseits sowie den 17 Städten und Gemeinden im Landkreis sowie dem Landkreis Coburg selbst Rechnung zu tragen. Zudem ist im mehrjährigen Rückblick festzustellen, dass die Projekte der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH insgesamt etwas mehr Auswirkungen auf den Landkreis Coburg als auf die Stadt Coburg ausüben.

Die anteilige Kostenverteilung im Verhältnis 45/55 wurde auch für die Jahre 2018 bis 2022 als sinnvolle Grundlage angesehen und berücksichtigt. Der Verlustausgleich für die Gesellschafter Stadt und Landkreis Coburg soll gemäß Planung in den Jahren 2018 und 2019 bei insgesamt 200.000 EUR eingefroren bleiben, dann jedoch um knapp 5 Prozent auf insgesamt 209.500 EUR ansteigen. Dies stellt die erste Steigerung des kommunalen Eigenanteils der Gesellschafter an den Aufgaben der Gesellschaft seit deren Gründung im Jahr 2010 dar und ist mit einer deutlichen Ausweitung der der Gesellschaft übertragenen Aufgaben, steigenden Personalkosten und vor allem einer deutlich höheren Steuerbelastung zu erklären.

 

Eine Ausfertigung des Wirtschaftsplans 2018 sowie der Mittelfristigen Finanzplanung 2018 bis 2022 wurde vorab über das elektronische Sitzungssystem zur Verfügung gestellt.