Beschlussempfehlung:
Die Mittelfristige
Finanzplanung der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH für die Jahre 2018 bis 2022
wird beschlossen.
Zur Wahrnehmung
ihrer derzeit übertragenen Aufgaben stellt der Gesellschafter Landkreis Coburg
vorbehaltlich einer gleichlautenden Beschlussfassung durch den Gesellschafter Stadt
Coburg als Obergrenze für die Jahre 2018 bis 2022 den in der Mittelfristigen Finanzplanung
ausgewiesenen jährlichen Verlustausgleich zur Verfügung. Dieser
Verlustausgleich beinhaltet die Ko-Finanzierung für die Förderprojekte
Regionalmanagement nach FöRLa in den Jahren 2018 bis 2021.
Die Mittelfristige
Finanzplanung 2018 bis 2022 der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH wird insofern
Bestandteil dieses Beschlusses.
Sachverhalt:
Unter
Berücksichtigung des aktuellen Handlungskonzepts Regionalmanagement Coburg
Stadt und Land, der Lokalen Entwicklungsstrategie LEADER für die Region Coburg,
weiterer Förderprojekte sowie interner Beschlussvorgaben der Coburg Stadt und Land
aktiv GmbH hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft in seiner Sitzung am
21.12.2017 eine mittelfristige Finanzplanung der Gesellschaft für die Jahre
2018 bis 2022 beschlossen.
Kreistag Coburg und
Stadtrat Coburg haben in ihren Sitzungen im Oktober 2015 die maximale
Obergrenze ihres jeweiligen jährlichen Verlustausgleichs an die Coburg Stadt
und Land aktiv GmbH in den letzten Jahren auf 90.000,00 EUR (Stadt Coburg) bzw.
110.00,00 EUR (Landkreis Coburg) festgelegt. Dem Verlustausgleich wurde zuletzt
ein Verteilungsschlüssel von 45 Prozent für die Stadt Coburg und 55 Prozent für
den Landkreis Coburg zugrunde gelegt, um den unterschiedlichen
Abstimmungsaufwand mit der einen Gebietskörperschaft Stadt Coburg einerseits
sowie den 17 Städten und Gemeinden im Landkreis sowie dem Landkreis Coburg
selbst Rechnung zu tragen. Zudem ist im mehrjährigen Rückblick festzustellen,
dass die Projekte der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH insgesamt etwas mehr
Auswirkungen auf den Landkreis Coburg als auf die Stadt Coburg ausüben.
Die anteilige
Kostenverteilung im Verhältnis 45/55 wurde auch für die Jahre 2018 bis 2022 als
sinnvolle Grundlage angesehen und berücksichtigt. Der Verlustausgleich für die
Gesellschafter Stadt und Landkreis Coburg soll gemäß Planung in den Jahren 2018
und 2019 bei insgesamt 200.000 EUR eingefroren bleiben, dann jedoch um knapp 5
Prozent auf insgesamt 209.500 EUR ansteigen. Dies stellt die erste Steigerung
des kommunalen Eigenanteils der Gesellschafter an den Aufgaben der Gesellschaft
seit deren Gründung im Jahr 2010 dar und ist mit einer deutlichen Ausweitung
der der Gesellschaft übertragenen Aufgaben, steigenden Personalkosten und vor
allem einer deutlich höheren Steuerbelastung zu erklären.
Eine Ausfertigung
des Wirtschaftsplans 2018 sowie der Mittelfristigen Finanzplanung 2018 bis 2022
wurde vorab über das elektronische Sitzungssystem zur Verfügung gestellt.