Beschlussempfehlung:

 

Der Abschlussbericht der Geschäftsführung sowie die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Lorenz & Herzog GmbH am 22.06.2018 mit einem uneingeschränkten Testat versehenen Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung einschließlich Anhang und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 wird zur Kenntnis genommen und der Landrat bzw. dessen Stellvertreter ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung folgende Beschluss zu fassen:

 

1.    Die Jahresbilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung einschließlich Anhang und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH wird in der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen und vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 05.07.2018 befürworteten Weise mit
                                               69.668,41 EUR
                                           in Aktiva und Passiva
festgestellt und genehmigt. Auf den Jahresfehlbetrag in Höhe von 138.692,97 EUR haben die Gesellschafter Stadt und Landkreis Coburg Vorauszahlungen von insgesamt 167.500,00 EUR geleistet.

2.    Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 138.692,97 EUR soll mit der Kapitalrücklage der Gesellschaft verrechnet werden.

3.    Dem Aufsichtsrat ist Entlastung zu erteilen.

4.    Geschäftsführer Stefan Hinterleitner ist Entlastung zu erteilen.

 

 


Sachverhalt:

 

Geschäftsführer Stefan Hinterleitner stellt den von der Wirtschaftsprüfungskanzlei Lorenz & Herzog GmbH geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2017 der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH vor. Eine Kopie des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 nebst Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht der Geschäftsführung wurde vorab über das elektronische Sitzungssystem zur Verfügung gestellt.

Die Bilanz schließt in Aktiva und Passiva zum 31.12.2017 mit 69.668,41 EUR EUR (Vorjahr: 58.668,23 EUR); die Gewinn- und Verlustrechnung weist einen Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von 138.692,97 EUR (Vorjahr: 174.474,17 EUR) aus. Hierauf haben die Gesellschafter Stadt und Landkreis Coburg Vorauszahlungen in Höhe von insgesamt 167.500,00 EUR geleistet.

Die Prüfung der Wirtschaftsprüfer hat lt. Bestätigungsvermerk vom 22.06.2018 zu keinen Einwendungen geführt, so dass ein uneingeschränktes Testat erteilt wurde. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 05.07.2018 die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verrechnung des Jahresfehlbetrags und die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung empfohlen.