Beschlussempfehlung:
Der Abschlussbericht
der Geschäftsführung sowie die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Lorenz
& Herzog GmbH am 22.06.2018 mit einem uneingeschränkten Testat versehenen
Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung einschließlich Anhang und Lagebericht
für das Geschäftsjahr 2017 wird zur Kenntnis genommen und der Landrat bzw.
dessen Stellvertreter ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung folgende
Beschluss zu fassen:
1.
Die Jahresbilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung
einschließlich Anhang und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 der Coburg
Stadt und Land aktiv GmbH wird in der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen
und vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 05.07.2018 befürworteten Weise mit
69.668,41 EUR
in
Aktiva und Passiva
festgestellt und genehmigt. Auf den Jahresfehlbetrag in Höhe von 138.692,97 EUR
haben die Gesellschafter Stadt und Landkreis Coburg Vorauszahlungen von
insgesamt 167.500,00 EUR geleistet.
2.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 138.692,97 EUR soll
mit der Kapitalrücklage der Gesellschaft verrechnet werden.
3.
Dem Aufsichtsrat ist Entlastung zu erteilen.
4.
Geschäftsführer Stefan Hinterleitner ist Entlastung zu
erteilen.
Sachverhalt:
Geschäftsführer
Stefan Hinterleitner stellt den von der Wirtschaftsprüfungskanzlei Lorenz &
Herzog GmbH geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2017 der Coburg Stadt und Land
aktiv GmbH vor. Eine Kopie des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31.12.2017 nebst Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und
Lagebericht der Geschäftsführung wurde vorab über das elektronische
Sitzungssystem zur Verfügung gestellt.
Die Bilanz schließt
in Aktiva und Passiva zum 31.12.2017 mit 69.668,41 EUR EUR (Vorjahr: 58.668,23
EUR); die Gewinn- und Verlustrechnung weist einen Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe
von 138.692,97 EUR (Vorjahr: 174.474,17 EUR) aus. Hierauf haben die
Gesellschafter Stadt und Landkreis Coburg Vorauszahlungen in Höhe von insgesamt
167.500,00 EUR geleistet.
Die Prüfung der
Wirtschaftsprüfer hat lt. Bestätigungsvermerk vom 22.06.2018 zu keinen
Einwendungen geführt, so dass ein uneingeschränktes Testat erteilt wurde. Der
Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 05.07.2018 die Feststellung des
Jahresabschlusses, die Verrechnung des Jahresfehlbetrags und die Entlastung von
Aufsichtsrat und Geschäftsführung empfohlen.