Sitzung: 12.07.2018 Kreis- und Strategieausschuss
Landrat Michael
Busch verliest eine amtliche Mitteilung der Klimaschutzbeauftragten Lisa
Güntner:
Der Entwurf des Szenariorahmens 2019-2030 wurde vom 17. Januar -
21.Februar 2018 zur Konsultation gestellt. Der Landkreis Coburg gab eine
Stellungnahme mit eigenen Fragen sowie Antworten auf die v.a. fachlichen Fragen
der Bundesnetzagentur ab.
Der Szenariorahmen wurde nun am 15.Juni 2018
von der Bundesnetzagentur genehmigt und enthält einige Änderungen im Vergleich
zum Entwurf der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB). Zum einen wurden in allen
Szenarien die neuen politischen Zielsetzungen aus dem aktuellen
Koalitionsvertrag berücksichtigt, der eine Steigerung des Anteils erneuerbarer
Energien am Bruttostromverbrauch von 65 % vorsieht. Zudem wurden z.B. die
technisch-wirtschaftlichen Lebensdauern der Kohlekraftwerke reduziert. Zum
anderen wurde ein weiteres Zwischenszenario für das Zieljahr 2025 ergänzt, das
zur Prüfung der von den ÜNB eingereichten kurzfristig durchführbaren Maßnahmen
zur Minimierung des Netzausbaubedarfs genutzt werden soll.
Des Weiteren wurden den
Übertragungsnetzbetreibern bei der Entwicklung der neuen Netzentwicklungspläne
zusätzlich einzuhaltende Kriterien und Aufgaben auferlegt, wie z.B. die
Darstellung und Berücksichtigung neuer und innovativer technischer Ansätze für
Netzbetriebsmittel oder die Ermittlung der CO2-Emissionen anhand der
genehmigten installierten Erzeugungsleistung verbunden mit der Vorgabe
notwendiger Nebenbedingungen (z.B. Erhöhung des nationalen CO2-Preises) zur
Einhaltung der CO2-Zielwerte.
Die seitens Landkreis Coburg aufgeworfenen
Fragen und Anmerkungen zu den Annahmen des Szenariorahmens wurden relativ
detailliert und z.T. wortwörtlich in der Zusammenfassung der Stellungnahmen
aufgeführt. Eine Beantwortung fand jedoch nur in der Zusammenschau der
Erläuterungen zur Genehmigung des Szenariorahmens sowie in Grundzügen in den
Auflagen an die ÜNB statt.
Die ÜNB sind nun verpflichten bis zum 10.Dezember 2018 den 1.Enwturf des
NEP 2019-2030 zur Konsultation vorzulegen. Erst dann besteht im offiziellen
Verfahrensablauf zum NEP wieder die Möglichkeit eine öffentliche Stellungnahme
abzugeben.