Landrat Michael Busch verliest eine amtliche Mitteilung der Klimaschutzbeauftragten Lisa Güntner:

 

Der Entwurf des Szenariorahmens 2019-2030 wurde vom 17. Januar - 21.Februar 2018 zur Konsultation gestellt. Der Landkreis Coburg gab eine Stellungnahme mit eigenen Fragen sowie Antworten auf die v.a. fachlichen Fragen der Bundesnetzagentur ab.

Der Szenariorahmen wurde nun am 15.Juni 2018 von der Bundesnetzagentur genehmigt und enthält einige Änderungen im Vergleich zum Entwurf der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB). Zum einen wurden in allen Szenarien die neuen politischen Zielsetzungen aus dem aktuellen Koalitionsvertrag berücksichtigt, der eine Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch von 65 % vorsieht. Zudem wurden z.B. die technisch-wirtschaftlichen Lebensdauern der Kohlekraftwerke reduziert. Zum anderen wurde ein weiteres Zwischenszenario für das Zieljahr 2025 ergänzt, das zur Prüfung der von den ÜNB eingereichten kurzfristig durchführbaren Maßnahmen zur Minimierung des Netzausbaubedarfs genutzt werden soll.

Des Weiteren wurden den Übertragungsnetzbetreibern bei der Entwicklung der neuen Netzentwicklungspläne zusätzlich einzuhaltende Kriterien und Aufgaben auferlegt, wie z.B. die Darstellung und Berücksichtigung neuer und innovativer technischer Ansätze für Netzbetriebsmittel oder die Ermittlung der CO2-Emissionen anhand der genehmigten installierten Erzeugungsleistung verbunden mit der Vorgabe notwendiger Nebenbedingungen (z.B. Erhöhung des nationalen CO2-Preises) zur Einhaltung der CO2-Zielwerte.

Die seitens Landkreis Coburg aufgeworfenen Fragen und Anmerkungen zu den Annahmen des Szenariorahmens wurden relativ detailliert und z.T. wortwörtlich in der Zusammenfassung der Stellungnahmen aufgeführt. Eine Beantwortung fand jedoch nur in der Zusammenschau der Erläuterungen zur Genehmigung des Szenariorahmens sowie in Grundzügen in den Auflagen an die ÜNB statt.

Die ÜNB sind nun verpflichten bis zum 10.Dezember 2018 den 1.Enwturf des NEP 2019-2030 zur Konsultation vorzulegen. Erst dann besteht im offiziellen Verfahrensablauf zum NEP wieder die Möglichkeit eine öffentliche Stellungnahme abzugeben.