entfällt


Sachstand ehemalige Straßenmeisterei Scheuerfeld (Anfrage von Kreisrat Günter Benning vom 12.06.2018)

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

 

seit Jahren wird seitens der Verwaltung versucht, die ehemalige Straßenmeisterei in Coburg- Scheuerfeld zu veräußern. Durchaus positive Informationen von Ihnen zu einem möglichen Verkauf im Kreistag verpufften jedoch schneller, als sie im Protokoll niedergeschrieben waren.

 

Letztmalig erwähnt wurde die Straßenmeisterei im Haushaltskonsolidierungskonzept für das Haushaltsjahr 2018, welches dem Kreistag in der öffentlichen Sitzung vom 26.04.2018 vorgestellt und von diesem beschlossen wurde.

 

Darin heißt es unter dem Punkt E:

 

Weitere Punkte und Bereiche der Haushaltskonsolidierung: Ziffer 6. Vermögen des Landkreises (Seite 14); Auszug:

"Nach dem Neubau der neuen Straßenmeisterei auf dem Gelände des Landkreises Coburg auf der Lauterer Höhe steht nach wie vor die bisherige alte Straßenmeisterei in Coburg- Scheuerfeld zum Verkauf. Hierzu wurde in 2017 eine Altlastenuntersuchung angestoßen, die Ergebnisse liegen seit März 2018 vor, diese konnten aber noch nicht beleuchtet werden.

 

Je nach dem Ergebnis dieser Altlastenuntersuchung wird aber nach wie vor eine Veräußerung des Geländes angestrebt. Sofern möglich, steht auch hier eine eigenständige Erschließung als Baugebiet durch den Landkreis Coburg im Raum, verbunden mit dem Ziel, Bauplätze zu verkaufen."

 

Aufgrund der seit Jahren andauernden, angespannten Haushaltssituation des Landkreises und der Tatsache,  dass  Vermögenswerte des  Landkreises,  hier  das  Gelände  der  ehemaligen

Straßenmeisterei, ungenutzt " herumliegen", beantragt die CSU/Landvolk-Kreistagsfraktion die Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Welche Informationen und Ergebnisse liegen zur beauftragten Altlastenuntersuchung auf dem Gelände der ehemaligen Straßenmeisterei in Coburg-Scheuerfeld vor?

 

Sämtliche nachstehend angeführten Informationen sind soweit neutral gehalten, als der

Grundsatz der Vertraulichkeit es gebietet.

 

Nach der historischen Erkundung sollen lt. Untersuchungskonzept die Wartungsgrube, der Leichtflüssigkeitsabscheider, das Farben- und Lacklager und die Betriebstankstelle mit Zapfsäule als kontaminationsverdächtige Flächen untersucht werden. Die Auswertung der orientierenden Altlastenuntersuchung hat ergeben, dass lediglich im Bereich der Betriebstankstelle ein um den Faktor 2 erhöhter MKW-Gehalt (Mineralkohlenwasserstoff) vorliegt. Die Anordnung weiterer Untersuchungen (abschließende Gefährdungsabschätzung nach § 9 Abs. 2 BBodSchG) ist aus der Sicht des Gutachters generell begründet. Aufgrund der geringen Überschreitungswerte sind aus gutachterlicher Sicht indes keine unmittelbaren Sanierungsmaßnahmen erforderlich.

 

Das Rückbaukonzept ergab nur normal gefährliche, besonders überwachungsbedürftige

Abbruchmaterialien:

 

Asbest aus Dacheindeckung und Fensterbretter, KMF-Fasern aus Dämmplatten und Dämmmaterial, kohleteerhaltige Bitumengemische von schwarzen Fliesen im Bereich Werkstatt- und Montageume.

 

Abbruchmaterial der Schornsteine und der Esse sind erfahrungsgemäß separat gesichert zu lagern und zu entsorgen. Ebenso sind Altholz sowie die mineralischen Baustoffe nach den jeweiligen Deponieklassen zu separieren.

 

 

2. Welche Schritte wurden seitens der Verwaltung auf Grundlage der Altlastenuntersuchung unternommen?

 

Da aufgrund der geringen Überschreitungswerte aus gutachtlicher Sicht keine unmittelbaren

Sanierungsarbeiten erforderlich sind, wurden noch keine weiteren Schritte unternommen.

 

3. Gibt  es aufgrund der Altlastenuntersuchung Erkenntnisse, die  das bisherige Ziel,  den

Verkauf des Grundstücks, behindern könnten? Nein.

4. Besteht auf Grundlage der Altlastenuntersuchung Handlungsbedarf (z.B. Gefahrenabwehr)? Nein, siehe Nr. 2.

5. Wenn Handlungsbedarf besteht, wurden hierfür schon Kosten ermittelt?

Siehe oben

 

 

6. Welche Schritte bzw. Überlegungen wurden hinsichtlich der Äußerung unter Ziffer 6 " Sofern möglich, steht auch hier eine eigenständige Erschließung als Baugebiet durch denLandkreis Coburg im Raum, verbunden mit dem Ziel, Bauplätze zu verkaufen." seitens der Verwaltungsführung unternommen?

 

Bis vor kurzem gab es zwei ernsthafte Bewerber für das Grundsck. Ein Bewerber hat sich erst kürzlich (vgl. Tageszeitungen vom 14.06.2018) r ein anderes Grundsck in Scheuerfeld entschieden.

Seit kurzem besteht wieder Interesse eines bereits vor Jahren aufgetretenen Bewerbers. Ein

Gespräch ist in KW 26 geplant.

Ein Angebot aus dem Bereich der Stadt Coburg aus dem Jahr 2015 steht noch im Raum, wurde letztlich nicht mehr nachverhandelt.

Anstrengungen in Richtung einer eigenständigen Erschließung wurden deshalb noch nicht weiterverfolgt.

 

7. Ist das Thema "Wohnungsmangel und Schaffung von Wohnraum mit der Straßenmeisterei" im Arbeitskreis Flächenmanagement diskutiert worden?

 

Dies ist nach Auskunft von der Stabsstelle P2 Soziales, Bildung und Kultur nicht Thema dieses

Arbeitskreises und wurde deshalb dort nicht behandelt.

 

8. Welchen Zeithorizont planen Sie, als Leiter der Verwaltung noch ein, um das Thema "Straßenmeisterei" für den Landkreis abzuschließen? Nicht, dass dies zu einer anderen "Altlast" führt?

 

Nach dem o.g. Gespräch mit einem Bewerber werden die Gremien sich, soweit es zu einem neuen Angebot kommt, damit befassen können. Die bisherige Strategie von einem Verkauf

um jeden Preis abzusehen“, wurde unter Berücksichtigung der aktuellen wirtschaftlichen

Lage, von allen Gremien des Landkreises getragen.

Dies auch deshalb, weil die Liegenschaft zumindest kostenneutral bewirtschaftet wird. Den

Aufwendungen für Unterhalt etc. (4.000) stehen Mieteinnahmen (6.000€) gegenüber.

 

 

Im Interesse des Landkreises und der Finanzlage hält es die CSU/Landvolk-Kreistagsfraktion r dringlich, eine Folgenutzung bzw. Verwertung der ehemaligen Straßenmeisterei herbeizuhren.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Günter Benning

Kreisrat und stv. Fraktionsvorsitzender

 

Schienenanbindung des Coburger Landes (Anfrage von Kreisrat Christoph Raabs vom 19.06.2018)

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

 

wir möchten das Schreiben des Vereines Henneberg-Itzgrund-Franken e.V vom 27.5.18, welches Ihnen und den Fraktionsvorsitzenden der Kreistagsfraktionen vorliegt, zum Anlass nehmen, für die kommende Sitzung des Kreistages (oder ersatzhalber für die Sitzung am 26.7.18) einen TOP zu beantragen.

In diesem TOP hätten wir gerne einen Sachstandsbericht über die aktuelle Entwicklung in Bezug auf einen möglichen Schienenlückenschluss zwischen den Landkreisen Coburg und Hildburghausen. Insbesondere interessiert uns, welche Möglichkeiten der Kreistag zu Coburg aktuell hat, positiv auf das Projekt einzuwirken, und welche Anstrengungen in den vergangenen 3 Jahren unternommen wurden, zumindest entsprechende Vorplanungen anzuschieben.

Auch auf eine Verbesserung der Schienenanbindung Coburgs, v.a. nach Osten und Westen (über Bamberg/Lichtenfels) sollte der Landkreis drängen, und hier entsprechende Anregungen des Schreibens aufnehmen. Die Situation ist in der Tat in mancherlei Hinsicht verbesserungsbedürftig. Wir hätten gerne eine Einschätzung der zusndigen Fachstellen, wo der Landkreis initiativ tätig werden sollte und könnte.

 

Vielen Dank und beste Grüße

 

Christoph Raabs.

 

Der Vorsitzende berichtet von einem Schreiben an Staatsministerin Aigner, welches durch ihn selbst, Oberbürgermeister Norbert Tessmer, IHK Präsident Friedrich Herdan und dem Vorsitzenden der VCD Kreisgruppe Coburg, Gerd Weibelzahl, unterzeichnet wurde.

Hierin bitten sie Staatsministerin Aigner das vom Freistaat Thüringen angestrebte Raumordnungsverfahren mit zu finanzieren und kurzfristig Haushaltsmittel bereitzustellen.

 

 

Anfrage zum Datenschutz (Anfrage von Kreisrat Christoph Raabs vom 19.06.2018)

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

 

wie aus dem Schreiben an die OVF-Busfahrer des Bayerischen Landesbeauftragen für Datenschutz hervorgeht (siehe Anhang), werden von der OVF personenbezogenen Daten über Beschäftigte des Verkehrsunternehmens an uns, das Landratsamt als Auftraggeber, übermittelt. Gegen diese Vereinbarung zwischen OVF und LRA bestehen

datenschutzrechtliche Bedenken des Bayerischen Landesbeauftragen für Datenschutz“.

Deshalb bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

 

-           Um welche bedenklichen Daten handelt es sich?

 

-           Wie werden diese Daten übermittelt?

 

-           Werden diese Daten gespeichert?

 

-           Wie lange werden diese Daten gespeichert?

 

-           Wie lange war der ngste Speicherzeitraum dieser Daten?

 

 

Vielen Dank und beste Grüße

 

 

Christoph Raabs

 

Landrat Michael Busch verliest ein Schreiben des Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz und verweist darauf, dass der Vorgang noch nicht abschließend geklärt ist.

Sobald eine endgültige Einschätzung des Datenschutzbeauftragten getroffen ist, kann über weitere Schritte nachgedacht werden.

 

Verwendung der Mittel für Öffentlichkeitsarbeit (Anfrage von Kreisrat Christoph Raabs vom 11.06.2018, Kreisrat Bernd Lauterbach vom 13.06.2018 und Kreisrat Rainer Mattern (keine schriftliche Anfrage) vom 23.05.2018

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

 

in den vergangenen Wochen haben sich einige Bürger aus Gemeinden des östlichen Landkreises Coburg an Mitglieder unserer Fraktion gewandt, und uns auf eine offenbar in mehreren Gemeinden verteilte Werbebroschüre mit Landkreislogo aufmerksam gemacht.

 

In dieser Broschüre werden angeblich die Verdienste des Landrates Michael Busch für unseren Landkreis in den 10 Jahren seit seinem Amtsantritt gewürdigt. Die an uns herangetretenen Bürger empfanden nach eigener Aussage diese Broschüre nicht als Werbung für den Landkreis, oder als Information über die Landkreispolitik, sondern als Werbung für die Person Michael Busch. Angesichts der Tatsache, dass Sie sich aktuell um ein Mandat bei den bevorstehenden Landtagswahlen bewerben, wurde auch geäußert, der Landkreis beteilige sich anscheinend an Ihrer Wahlwerbung.

 

Den Mitgliedern unserer Fraktion liegt die zur Rede stehende Broschüre bisher nicht vor, daher kennen wir deren Inhalt nicht. Gerne würden wir die Bedenken der an uns herangetretenen Landkreisrger zerstreuen, dies ist uns aber bisher mangels Information nicht möglich.

 

Da dies wahrscheinlich auch auf einige andere Kreistagsmitglieder zutrifft, bitten wir hiermit darum, dass per Ratsinfo oder als Tischvorlage zur kommenden KT-Sitzung allen Kreisrätinnen und Kreisräten die betreffende Werbebroschüre zur Kenntnis gegeben wird.

 

Zudem möchten wir um Beantwortung folgender Fragen in öffentlicher Sitzung bitten:

 

1)  Welche Personen aus Verwaltung und Kreispolitik waren an der inhaltlichen Erarbeitung und

Gestaltung der Broschüre beteiligt?

2)  Wie hoch war die Gesamtauflage der Broschüre, und in welchen Gemeinden wurde sie verteilt?

3)  Wie hoch waren die Gesamtkosten dieser Werbemaßnahme, und wurden diese aus dem Kreishaushalt ganz oder zum Teil finanziert? Vielen Dank und beste

 

Christoph Raabs

 

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

 

in den vergangenen Wochen war ein sehr umfangreicher Bericht über Ihre Arbeit der letzten zehn Jahre im Zwei-Länder Magazin veröffentlicht.

 

Dabei war nicht eindeutig feststellbar, ob es sich dabei um einen redaktionellen Teil oder eine Werbung handelte.

 

Bitte teilen Sie dem Kreistag mit, ob es sich um eine Werbemaßnahme gehandelt hat, wenn ja, aus welchem Haushaltstitel Sie diese Maßnahme bestritten haben und welchem Zweck sie diente.

 

 

Herzlichen Dank

 

Bernd Lauterbach

 

Fraktionsvorsitzender

 

 

Dieter Pillmann erläutert anhand einer Powerpoint Präsentation welche Haushaltsmittel verwendet wurden und wie hoch die Kosten waren. Der Vorsitzende erklärt dem Gremium außerdem die Beweggründe zur Erstellung der Broschüre.

 

Kreisrat Markus Mönch bittet darum, künftig bei Anfragen keine Diskussionen und Nachfragen zuzulassen. Anfragen sollen nur verlesen und vom Vorsitzenden oder dem jeweils zuständigen Verwaltungsmitarbeiter beantwortet werden.