Sitzung: 28.06.2018 Kreistag
entfällt
Sachstand ehemalige
Straßenmeisterei Scheuerfeld (Anfrage von Kreisrat Günter Benning vom
12.06.2018)
Sehr geehrter Herr Landrat,
seit Jahren wird seitens der Verwaltung versucht, die ehemalige Straßenmeisterei in Coburg- Scheuerfeld zu veräußern. Durchaus positive Informationen von
Ihnen zu einem möglichen Verkauf im Kreistag verpufften jedoch schneller, als sie im Protokoll niedergeschrieben waren.
Letztmalig erwähnt wurde die Straßenmeisterei im Haushaltskonsolidierungskonzept für das Haushaltsjahr 2018,
welches dem Kreistag
in der öffentlichen Sitzung vom
26.04.2018 vorgestellt und von
diesem beschlossen wurde.
Darin heißt es unter dem Punkt E:
Weitere Punkte und Bereiche der Haushaltskonsolidierung: Ziffer 6. Vermögen des Landkreises (Seite 14);
Auszug:
"Nach dem Neubau der neuen Straßenmeisterei auf dem Gelände des Landkreises Coburg auf der Lauterer Höhe steht nach wie vor die bisherige alte Straßenmeisterei in Coburg- Scheuerfeld zum Verkauf. Hierzu wurde in 2017 eine
Altlastenuntersuchung
angestoßen, die Ergebnisse liegen seit März 2018 vor, diese konnten aber noch nicht beleuchtet werden.
Je nach dem Ergebnis dieser Altlastenuntersuchung wird aber nach wie vor eine
Veräußerung des Geländes angestrebt. Sofern möglich, steht auch hier eine eigenständige Erschließung als
Baugebiet durch den Landkreis Coburg im Raum, verbunden mit dem Ziel, Bauplätze zu
verkaufen."
Aufgrund der seit Jahren andauernden, angespannten Haushaltssituation des Landkreises und der
Tatsache,
dass
Vermögenswerte des
Landkreises,
hier das Gelände der
ehemaligen
Straßenmeisterei, ungenutzt " herumliegen", beantragt die CSU/Landvolk-Kreistagsfraktion
die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Informationen und Ergebnisse liegen zur beauftragten Altlastenuntersuchung auf dem Gelände der ehemaligen
Straßenmeisterei in Coburg-Scheuerfeld vor?
Sämtliche nachstehend angeführten Informationen sind soweit neutral gehalten, als der
Grundsatz der Vertraulichkeit es gebietet.
Nach der historischen Erkundung sollen lt. Untersuchungskonzept die Wartungsgrube, der Leichtflüssigkeitsabscheider, das Farben- und Lacklager und die Betriebstankstelle mit Zapfsäule als kontaminationsverdächtige Flächen untersucht werden. Die Auswertung der orientierenden Altlastenuntersuchung hat ergeben, dass lediglich im Bereich der Betriebstankstelle ein um den Faktor 2 erhöhter MKW-Gehalt (Mineralkohlenwasserstoff) vorliegt. Die Anordnung weiterer Untersuchungen (abschließende Gefährdungsabschätzung nach § 9 Abs. 2 BBodSchG) ist aus der Sicht des Gutachters generell begründet. Aufgrund der geringen Überschreitungswerte sind aus gutachterlicher Sicht indes keine unmittelbaren Sanierungsmaßnahmen erforderlich.
Das Rückbaukonzept ergab nur „normal“ gefährliche, besonders überwachungsbedürftige
Abbruchmaterialien:
Asbest aus Dacheindeckung und Fensterbretter, KMF-Fasern aus Dämmplatten und Dämmmaterial, kohleteerhaltige Bitumengemische von schwarzen Fliesen im Bereich Werkstatt- und Montageräume.
Abbruchmaterial der Schornsteine und der Esse sind erfahrungsgemäß separat gesichert zu lagern und zu entsorgen. Ebenso sind Altholz sowie die mineralischen Baustoffe nach den jeweiligen Deponieklassen zu separieren.
2. Welche Schritte wurden seitens der Verwaltung auf Grundlage der Altlastenuntersuchung unternommen?
Da aufgrund der geringen Überschreitungswerte aus gutachtlicher Sicht keine unmittelbaren
Sanierungsarbeiten erforderlich sind, wurden noch keine weiteren Schritte unternommen.
3. Gibt es aufgrund der Altlastenuntersuchung Erkenntnisse, die das bisherige Ziel, den
Verkauf des Grundstücks, behindern könnten? Nein.
4. Besteht auf Grundlage der Altlastenuntersuchung Handlungsbedarf (z.B. Gefahrenabwehr)? Nein, siehe Nr. 2.
5. Wenn Handlungsbedarf besteht, wurden hierfür schon Kosten ermittelt?
Siehe oben
6. Welche Schritte bzw. Überlegungen wurden hinsichtlich der Äußerung unter Ziffer 6 " Sofern möglich, steht auch hier eine eigenständige Erschließung als Baugebiet durch denLandkreis Coburg im Raum, verbunden mit dem Ziel, Bauplätze zu verkaufen." seitens der Verwaltungsführung unternommen?
Bis vor kurzem gab es zwei ernsthafte Bewerber für das Grundstück. Ein Bewerber hat sich erst kürzlich (vgl. Tageszeitungen vom 14.06.2018) für ein anderes Grundstück in Scheuerfeld entschieden.
Seit kurzem besteht wieder Interesse eines bereits vor Jahren aufgetretenen Bewerbers. Ein
Gespräch ist in KW 26 geplant.
Ein Angebot aus dem Bereich der Stadt Coburg aus dem Jahr 2015 steht noch im Raum, wurde letztlich nicht mehr nachverhandelt.
Anstrengungen in Richtung einer eigenständigen Erschließung wurden deshalb noch nicht weiterverfolgt.
7. Ist das Thema "Wohnungsmangel und Schaffung von Wohnraum mit der Straßenmeisterei"
im Arbeitskreis Flächenmanagement diskutiert worden?
Dies ist nach Auskunft von der Stabsstelle P2 Soziales, Bildung und Kultur nicht Thema dieses
Arbeitskreises und wurde deshalb dort nicht behandelt.
8. Welchen Zeithorizont planen Sie, als Leiter
der Verwaltung noch ein, um das Thema "Straßenmeisterei"
für den Landkreis abzuschließen? Nicht, dass dies zu einer anderen
"Altlast" führt?
Nach dem o.g. Gespräch mit einem Bewerber werden die Gremien sich, soweit es zu einem neuen Angebot kommt, damit befassen können. Die bisherige Strategie von einem Verkauf
„um jeden Preis abzusehen“, wurde unter Berücksichtigung der aktuellen wirtschaftlichen
Lage, von allen Gremien des Landkreises getragen.
Dies auch deshalb, weil die Liegenschaft zumindest kostenneutral bewirtschaftet wird. Den
Aufwendungen für Unterhalt etc. (4.000€) stehen Mieteinnahmen (6.000€) gegenüber.
Im Interesse des
Landkreises und der
Finanzlage
hält es
die CSU/Landvolk-Kreistagsfraktion für dringlich,
eine Folgenutzung bzw. Verwertung
der ehemaligen
Straßenmeisterei herbeizuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Benning
Kreisrat und stv. Fraktionsvorsitzender
Schienenanbindung des
Coburger Landes (Anfrage von Kreisrat Christoph Raabs vom 19.06.2018)
Sehr geehrter Herr Landrat,
wir möchten das Schreiben des Vereines „Henneberg-Itzgrund-Franken e.V“ vom 27.5.18, welches Ihnen und den Fraktionsvorsitzenden der Kreistagsfraktionen vorliegt, zum Anlass nehmen, für die kommende Sitzung des Kreistages (oder ersatzhalber für die Sitzung am 26.7.18) einen TOP zu beantragen.
In diesem TOP hätten wir gerne einen Sachstandsbericht über die aktuelle Entwicklung in Bezug auf einen möglichen Schienenlückenschluss zwischen den Landkreisen Coburg und Hildburghausen. Insbesondere interessiert uns, welche Möglichkeiten der Kreistag zu Coburg aktuell hat, positiv auf das Projekt einzuwirken, und welche Anstrengungen in den vergangenen 3 Jahren unternommen wurden, zumindest entsprechende Vorplanungen anzuschieben.
Auch
auf eine Verbesserung der
Schienenanbindung Coburgs, v.a.
nach Osten und Westen
(über Bamberg/Lichtenfels) sollte der Landkreis drängen, und hier entsprechende Anregungen des Schreibens aufnehmen. Die Situation
ist in der
Tat in mancherlei Hinsicht verbesserungsbedürftig.
Wir
hätten gerne eine Einschätzung der zuständigen Fachstellen, wo
der Landkreis initiativ tätig werden
sollte und
könnte.
Vielen Dank und beste Grüße
Christoph Raabs.
Der Vorsitzende berichtet von einem Schreiben an Staatsministerin Aigner, welches durch ihn selbst, Oberbürgermeister Norbert Tessmer, IHK Präsident Friedrich Herdan und dem Vorsitzenden der VCD Kreisgruppe Coburg, Gerd Weibelzahl, unterzeichnet wurde.
Hierin bitten sie Staatsministerin Aigner das vom Freistaat Thüringen angestrebte Raumordnungsverfahren mit zu finanzieren und kurzfristig Haushaltsmittel bereitzustellen.
Anfrage zum
Datenschutz (Anfrage von Kreisrat Christoph Raabs vom 19.06.2018)
Sehr geehrter Herr Landrat,
wie aus dem Schreiben an die OVF-Busfahrer des „Bayerischen Landesbeauftragen für Datenschutz“ hervorgeht (siehe Anhang), werden von der OVF personenbezogenen Daten über Beschäftigte des Verkehrsunternehmens an uns, das Landratsamt als Auftraggeber, übermittelt. Gegen diese Vereinbarung zwischen OVF und LRA bestehen
datenschutzrechtliche Bedenken des „Bayerischen Landesbeauftragen für Datenschutz“.
Deshalb bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
- Um welche bedenklichen Daten handelt es sich?
- Wie werden diese Daten übermittelt?
- Werden diese Daten gespeichert?
- Wie lange werden diese Daten gespeichert?
- Wie lange war der längste Speicherzeitraum dieser Daten?
Vielen Dank und beste Grüße
Christoph Raabs
Landrat Michael Busch verliest ein Schreiben des Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz und verweist darauf, dass der Vorgang noch nicht abschließend geklärt ist.
Sobald eine endgültige Einschätzung des Datenschutzbeauftragten getroffen ist, kann über weitere Schritte nachgedacht werden.
Verwendung der Mittel
für Öffentlichkeitsarbeit (Anfrage von Kreisrat Christoph Raabs vom 11.06.2018,
Kreisrat Bernd Lauterbach vom 13.06.2018 und Kreisrat Rainer Mattern (keine
schriftliche Anfrage) vom 23.05.2018
Sehr geehrter Herr Landrat,
in den vergangenen Wochen haben sich einige Bürger aus Gemeinden des östlichen Landkreises
Coburg an Mitglieder
unserer Fraktion gewandt, und uns
auf eine offenbar
in mehreren Gemeinden
verteilte Werbebroschüre mit Landkreislogo aufmerksam gemacht.
In dieser Broschüre werden angeblich die Verdienste des Landrates
Michael
Busch für unseren Landkreis in den 10 Jahren seit seinem Amtsantritt gewürdigt. Die an uns herangetretenen Bürger
empfanden nach eigener Aussage diese Broschüre nicht als Werbung für den Landkreis, oder
als
Information über
die Landkreispolitik, sondern als Werbung für die Person Michael
Busch. Angesichts
der
Tatsache, dass
Sie sich aktuell um ein Mandat bei den bevorstehenden Landtagswahlen bewerben, wurde auch geäußert, der
Landkreis beteilige sich anscheinend an Ihrer
Wahlwerbung.
Den Mitgliedern unserer
Fraktion liegt die zur Rede stehende Broschüre bisher
nicht
vor, daher kennen wir
deren Inhalt
nicht. Gerne würden wir die Bedenken der
an uns
herangetretenen
Landkreisbürger zerstreuen, dies
ist
uns
aber
bisher mangels Information nicht
möglich.
Da dies wahrscheinlich auch auf einige andere Kreistagsmitglieder zutrifft, bitten wir hiermit darum, dass per Ratsinfo oder als Tischvorlage zu