Der Vorsitzende verliest ein Schreiben von Ministerin Ilse Aigner, in dem sie sich für das Schreiben vom 04.05.2018, bezüglich der Unterstützung bei der Verlegung der Staatsstraße 2205, bedankt. Sie erklärt, dass Staatsminister Herrmann und sie selbst sich für die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel sowie die zügige Verwirklichung des Projekts einsetzen werden.

 

Landrat Busch berichtet weiterhin über die in dieser Woche stattgefundene Zertifikatsverleihung durch die berufundfamilie Service GmbH in Berlin. Das Landratsamt Coburg wurde bereits zum dritten Mal zertifiziert.

 

Anfrage der CSU/Landvolk-Kreistagsfraktion vom 19.02.2018 zur Kreistagssitzung  am  08.03.2018, sowie  Beantwortung der  Fragen in  dieser Sitzung;

hier: Antrag zur Beantwortung in der öffentlichen Sitzung des Kreistags am 28.06.2018

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

 

 

erneut  müssen wir  uns über die Aussagen (Kreistagssitzung vom 08.03.2018) zur geplanten Erhebung  des  Grünen   Bandes  zum   Nationalen   Naturmonument  auf  Thüringer   Seite wundern,   insbesondere   bezweifeln   wir   die  fachlich-rechtliche  Einschätzung  durch  ihre Behörde in der o.g. Kreistagssitzung. Ob dies eine Unachtsamkeit  beim  Lesen des Gesetzestextes,  Unwissenheit  oder  bewusstes  Herunterspielen von  Tatsachen war, überlassen wir den Kreistagsmitgliedern und der Bevölkerung. Fakt ist, dass Sie diese Rechtsauffassung  in  der  Öffentlichkeit vertreten und  somit  Behauptungen  aussprechen, für die es keine Grundlagen gibt!

 

 

Nun aber zum konkreten Sachverhalt:

 

 

Unter Ziffer 8 unseres Schreibens baten wir um Beantwortung  folgender Frage:

 

 

Im  Zeitungsbericht   (NP vom  20.01.2018)  werden  Sie mit  der  folgenden  Aussage zitiert: "Busch begrüßt  die Ausweisung des Grünen  Bandes als Nationales  Naturmonument, weil dadurch  die dazugehörigen  Flächen dauerhaft  gegen bauliche  Eingriffe  oder  Strommasten und -Ieitungen geschützt sind". Welche Grundlage hat diese Aussage?


 

 

 

 

Antwort:

 

 

§  6 Abs. 2 Nr. 2 und  4 des Thüringer  Grünes-Band-Gesetzes verbietet im  Nationalen Naturmonument  "Grünes   Band  Thüringen"   sonstige  baulichen   Anlagen  im  Sinne  der Thüringer   Bauordnung   zu  erreichten   oder   wesentlich   zu  verändern    und   ober-   und unterirdische Leitungen aller Art zu erreichten, zu verlegen, zu erneuern  oder wesentlich zu verändern".

 

 

Diese Aussage ist jedoch zu schön um wahr zu sein, denn unter § 8 des Thüringer Gesetzes über das Nationale  Naturmonument (Grünes Band Thüringen) sind die Ausnahmen von den Verboten des § 6 geregelt. Zitat des § 6 Abs. 2 des genannten Gesetzes:

 

 

n{2} Von den Verboten des § 6 werden  über die Ausnahmen  nach Absatz 1 hinaus  die Errichtung, Erneuerung  oder  wesentliche Änderung   von Betriebsanlagen der  Eisenbahn  einschließlich Bahnstromfernleitungen, Bundesfern-  und  Landesstraßen  sowie  die Erneuerung  oder  wesentliche Änderung von oberirdischen Hoch- und Höchstspannungsleitungen und anderen  überregionalen Versorgungsleitungen            ausgenommen,   sofern     hierfür     das    Benehmen     mit     der    oberen Naturschutzbehörde und mit der oberen Denkmalschutzbehörde hergestellt worden ist.11

 

 

Mit   dieser  Ausnahme  von  den  Verboten   wird   ganz  klar  und  eindeutig   die  rechtliche Möglichkeit eingeräumt,  Hoch-und  Höchstspannungsleitungen, auch auf Flächen des geplanten Nationalen Naturmonuments zu errichten.

 

 

Die CSU/landvolk-Kreistagsfraktion erwartet auf Grundlage dieser bestehenden Regelung eine eindeutige Klarstellung ihrerseits, dass die bisher  von Ihnen  getroffenen Aussagen, auch und gerade in der Öffentlichkeit falsch waren.