Dem
vom Fachbereich Tiefbau in Zusammenarbeit mit der SRP Schneider & Partner
Ingenieur-Consult GmbH, Kronach aufgestellten Sanierungskonzept für die
Stützmauern BW 1077 und 1078 in Untersiemau wird zugestimmt. Das Vorhaben ist
im Haushaltsjahr 2018 abzuwickeln.
Die
Kosten von rd. 275.000 € werden vollständig vom Landkreis finanziert.
Die
Arbeiten sind nach öffentlicher Ausschreibung auf das wirtschaftlichste Angebot
zu vergeben. Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.
Die
anfallenden Kosten sind aus den vom Bund im Zuge der Umstufung der ehemaligen B
289 zur Kreisstraße CO 28 bereitgestellten Finanzmittel zu bezahlen.
Die
Sanierung der Stützmauern in Untersiemau ist nicht im derzeit gültigen, am
08.03.2018 beschlossenen Investitionsprogramm 2017 bis 2021 des Landkreises
Coburg aufgeführt, da die Finanzierung über die im Rahmen der Umstufung vom
Bund erhaltenen Unterhaltsrückstandszahlung erfolgt. Die Planung wurde zunächst
vom Fachbereich eigenständig durchgeführt. Bei der Erstellung des endgültigen
Sanierungskonzeptes wurde ein Fachbüro mit beigezogen.
Die
Kreisstraße CO 28 stellt im Straßennetz eine wichtige Verbindungsfunktion
zwischen den Landkreisen Coburg und Lichtenfels dar. Sie dient als
Bedarfsumleitungsstrecke der Autobahn BAB A 73.
Bei
der Sanierung der beiden Stützmauern wird der Stützwandkopf ca. 10 cm
abgetragen und neu aufgebaut. Weiterhin soll die davor liegenden 5-zeilige
Rinne ausgebaut werden und ein Betonbordstein mit Schrammbord zur gesicherten
Wasserableitung eingebaut werden. Die Absturzsicherung mit Jägerzaun wird durch
ein vorschriftsmäßiges Füllstabgeländer ersetzt. Sowohl die erdseitige, als
auch die luftseitige Wandfläche werden instandgesetzt.
Die
Kosten der Baumaßnahme sind mit 275.000 € ermittelt. Der Landkreis Coburg ist
alleiniger Kostenträger der Maßnahme, es gibt keine Zuwendungen. Die gesamten
Kosten sind durch Eigenmittel aufzubringen.
Von
den vom Bund bereitgestellten Mitteln sind noch ausreichende Haushaltsmittel in
Höhe 277.000 € verfügbar.
Trotz
verlängerte Wertungsfristen, sowie temperatur- und niederschlagskritischer
Arbeiten in den Wintermonaten ist ein Abschluss der gesamten Baumaßnahme vor
der Winterpause unbedingt erforderlich. Die Arbeiten werden nach Zustimmung
sofort ausgeschrieben. Der Zuschlag wäre auf das wirtschaftlichste Angebot zu
erteilen.