Beschluss: einstimmig

Dem vom Fachbereich Tiefbau in Zusammenarbeit mit der SRP Schneider & Partner Ingenieur-Consult GmbH, Kronach aufgestellten Sanierungskonzept für die Stützmauern BW 1077 und 1078 in Untersiemau wird zugestimmt. Das Vorhaben ist im Haushaltsjahr 2018 abzuwickeln.

 

Die Kosten von rd. 275.000 € werden vollständig vom Landkreis finanziert.

 

Die Arbeiten sind nach öffentlicher Ausschreibung auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben. Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.

 

Die anfallenden Kosten sind aus den vom Bund im Zuge der Umstufung der ehemaligen B 289 zur Kreisstraße CO 28 bereitgestellten Finanzmittel zu bezahlen.

 


 

Die Sanierung der Stützmauern in Untersiemau ist nicht im derzeit gültigen, am 08.03.2018 beschlossenen Investitionsprogramm 2017 bis 2021 des Landkreises Coburg aufgeführt, da die Finanzierung über die im Rahmen der Umstufung vom Bund erhaltenen Unterhaltsrückstandszahlung erfolgt. Die Planung wurde zunächst vom Fachbereich eigenständig durchgeführt. Bei der Erstellung des endgültigen Sanierungskonzeptes wurde ein Fachbüro mit beigezogen.

 

Die Kreisstraße CO 28 stellt im Straßennetz eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen den Landkreisen Coburg und Lichtenfels dar. Sie dient als Bedarfsumleitungsstrecke der Autobahn BAB A 73.

 

Bei der Sanierung der beiden Stützmauern wird der Stützwandkopf ca. 10 cm abgetragen und neu aufgebaut. Weiterhin soll die davor liegenden 5-zeilige Rinne ausgebaut werden und ein Betonbordstein mit Schrammbord zur gesicherten Wasserableitung eingebaut werden. Die Absturzsicherung mit Jägerzaun wird durch ein vorschriftsmäßiges Füllstabgeländer ersetzt. Sowohl die erdseitige, als auch die luftseitige Wandfläche werden instandgesetzt.

 

Die Kosten der Baumaßnahme sind mit 275.000 € ermittelt. Der Landkreis Coburg ist alleiniger Kostenträger der Maßnahme, es gibt keine Zuwendungen. Die gesamten Kosten sind durch Eigenmittel aufzubringen.

 

Von den vom Bund bereitgestellten Mitteln sind noch ausreichende Haushaltsmittel in Höhe 277.000 € verfügbar.

 

Trotz verlängerte Wertungsfristen, sowie temperatur- und niederschlagskritischer Arbeiten in den Wintermonaten ist ein Abschluss der gesamten Baumaßnahme vor der Winterpause unbedingt erforderlich. Die Arbeiten werden nach Zustimmung sofort ausgeschrieben. Der Zuschlag wäre auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.