Dem
von der SRP Schneider & Partner Ingenieur-Consult GmbH, Kronach
aufgestellten Sanierungskonzept für die Lauterbachbrücke in Oberlauter wird
zugestimmt. Das Vorhaben ist in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 abzuwickeln.
Die
Kosten von rd. 285.000 € werden vollständig vom Landkreis finanziert.
Die
Arbeiten sind nach öffentlicher Ausschreibung auf das wirtschaftlichste Angebot
zu vergeben. Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.
Die
anfallenden Kosten sind aus der Haushaltsstelle 6527.9505 des
Vermögenshaushaltes zu bezahlen.
Im
derzeit gültigen, am 08.03.2018 beschlossenen Investitionsprogramm 2017 bis
2021 des Landkreises Coburg ist unter der lfd. Nr. 97 die Kappensanierung der
Lauterbachbrücke in Oberlauter vorgesehen. Die Planung wurde zunächst von
Fachbereich eigenständig durchgeführt.
Wegen
der deutlich höheren Kostenberechnung der Sanierungsarbeiten gegenüber den
ersten Schätzungen wurde eine Wirtschaftlichkeitsberechnung in Auftrag gegeben.
Da die Regierung von Oberfranken einen Ersatzneubau als nicht förderfähig
einstufte, ist eine Sanierung (ca. 241.000 € reine Baukosten) für den Landkreis
wirtschaftlicher als ein nicht geförderter Ersatzneubau (ca. 485.000 €
Baukosten).
Die
Kreisstraße CO 27 stellt im Straßennetz des nördlichen Landkreises eine
wichtige Verbindungsfunktion zwischen den Bundesländern Bayern und Thüringen
dar. Sie dient als Bedarfsumleitungsstrecke der Autobahn BAB A 73.
Die
Kappen des vorhandenen Brückenbauwerkes sind stark geschädigt und die
Abdichtung der Tragkonstruktion ist auf gesamter Breite zu erneuen. Durch die
rechtzeitige Sanierung wird die Lebensdauer des Bauwerkes erheblich gesteigert
und damit eine leistungsfähige Straßenverbindung aufrechterhalten.
Die
Kosten der Baumaßnahme sind mit 285.000 € ermittelt. Der Landkreis Coburg ist
alleiniger Kostenträger der Maßnahme, es gibt keine-Zuwendungen. Die gesamten
Kosten sind durch Eigenmittel aufzubringen.
Im
derzeitigen gültigen Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2021 sind für
den Landkreis bei dieser Baumaßnahme ausreichende Haushaltsmittel in Höhe
300.000 € vorgesehen.
Durch verlängerte Wertungsfristen, sowie temperatur- und niederschlagskritischer Arbeiten in den Wintermonaten ist ein Abschluss der gesamten Baumaßnahme vor der Winterpause nicht zu gewährleisten. Durch halbseitige Herstellungsweise können die beiden Bauabschnitte aber so ausgeführt werden, dass über die Winterperiode die Befahrbarkeit hergestellt werden kann. Der Zuschlag wäre auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.