Beschluss: einstimmig

Dem von der SRP Schneider & Partner Ingenieur-Consult GmbH, Kronach aufgestellten Sanierungskonzept für die Lauterbachbrücke in Oberlauter wird zugestimmt. Das Vorhaben ist in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 abzuwickeln.

 

Die Kosten von rd. 285.000 € werden vollständig vom Landkreis finanziert.

 

Die Arbeiten sind nach öffentlicher Ausschreibung auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben. Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.

 

Die anfallenden Kosten sind aus der Haushaltsstelle 6527.9505 des Vermögenshaushaltes zu bezahlen.

 


 

Im derzeit gültigen, am 08.03.2018 beschlossenen Investitionsprogramm 2017 bis 2021 des Landkreises Coburg ist unter der lfd. Nr. 97 die Kappensanierung der Lauterbachbrücke in Oberlauter vorgesehen. Die Planung wurde zunächst von Fachbereich eigenständig durchgeführt.

 

Wegen der deutlich höheren Kostenberechnung der Sanierungsarbeiten gegenüber den ersten Schätzungen wurde eine Wirtschaftlichkeitsberechnung in Auftrag gegeben. Da die Regierung von Oberfranken einen Ersatzneubau als nicht förderfähig einstufte, ist eine Sanierung (ca. 241.000 € reine Baukosten) für den Landkreis wirtschaftlicher als ein nicht geförderter Ersatzneubau (ca. 485.000 € Baukosten).

 

Die Kreisstraße CO 27 stellt im Straßennetz des nördlichen Landkreises eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen den Bundesländern Bayern und Thüringen dar. Sie dient als Bedarfsumleitungsstrecke der Autobahn BAB A 73.

 

Die Kappen des vorhandenen Brückenbauwerkes sind stark geschädigt und die Abdichtung der Tragkonstruktion ist auf gesamter Breite zu erneuen. Durch die rechtzeitige Sanierung wird die Lebensdauer des Bauwerkes erheblich gesteigert und damit eine leistungsfähige Straßenverbindung aufrechterhalten.

 

Die Kosten der Baumaßnahme sind mit 285.000 € ermittelt. Der Landkreis Coburg ist alleiniger Kostenträger der Maßnahme, es gibt keine-Zuwendungen. Die gesamten Kosten sind durch Eigenmittel aufzubringen.

 

Im derzeitigen gültigen Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2021 sind für den Landkreis bei dieser Baumaßnahme ausreichende Haushaltsmittel in Höhe 300.000 € vorgesehen.

 

Durch verlängerte Wertungsfristen, sowie temperatur- und niederschlagskritischer Arbeiten in den Wintermonaten ist ein Abschluss der gesamten Baumaßnahme vor der Winterpause nicht zu gewährleisten. Durch halbseitige Herstellungsweise können die beiden Bauabschnitte aber so ausgeführt werden, dass über die Winterperiode die Befahrbarkeit hergestellt werden kann. Der Zuschlag wäre auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.