Beschluss: einstimmig

Der von der IGS Ingenieure Meinigen GmbH, Meinigen aufgestellte Bauentwurf für den Ersatzneubau der Brücke über die Rodach bei Gemünda wird nach Maßgabe etwaiger Auflagen und Änderungen im Zuge des Bewilligungsverfahrens zugestimmt. Der Vorhaben ist im Haushaltsjahr 2019 abzuwickeln.

 

Die auf den Landkreis entfallenden Kosten von rd. 555.000 € werden wie folgt finanziert:

 

            337.400 €          Zuwendungen nach BayGVFG

              96.400 €          Zuwendungen nach FAG

            121.200 €          Eigenmittel

 

Die Arbeiten sind nach öffentlicher Ausschreibung auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben. Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.

 

Die anfallenden Kosten sind aus der Haushaltsstelle 6519.9501 des Vermögenshaushaltes zu bezahlen.

 


 

Im derzeit gültigen, am 08.03.2018 beschlossenen Investitionsprogramm 2017 bis 2021 des Landkreises Coburg ist unter der lfd. Nr. 91 der Ersatzneubau der Brücke über die Rodach bei Gemünda vorgesehen. In der Sitzung am 13.07.2017 wurde der Bauausschuss informiert, dass gemäß Haushaltsansatz die IGS Ingenieure Meinigen GmbH, Meinigen mit der Planung beauftragt wurde.

 

Die Kreisstraße CO 19 stellt im Straßennetz des westlichen Landkreises eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen den Bundesländern Bayern und Thüringen dar. Sie dient als direkte Anbindung von der St 2204 (Seßlach – Römhild) nach Ummerstadt/Bad Colberg.

 

Das vorhandene Brückenbauwerk ist mit einer Resttragfähigkeit von 12 t eingestuft, was für eine Kreisstraße mit heutigen Anforderungen nicht mehr ausreichend ist. Mit Errichtung im Jahr 1959 ist die normative Nutzungsdauer des Bauwerks fast erreicht. (Restnutzungsdauer 2018 – elf Jahre). Die vorhandene Schutzeinrichtung entspricht nicht den gültigen Normen und Vorschriften. Insgesamt sind am Bauwerk Schäden und Mängel vorhanden, welche die Dauerhaftigkeit beeinträchtigen. Die Verkehrssicherheit ist eingeschränkt. Die Standsicherheit ist derzeit nur geringfügig eingeschränkt, mit steigender negativer Tendenz. Das Bauwerk ist derzeit tonnagebeschränkt.

 

Für das Brückenbauwerk ist ein Ersatzneubau nach gültigen Normen und Vorschriften in der Tragfähigkeit und der Querschnittsgestaltung erforderlich. Das Bauwerk soll als beidseitig eingespannte Stahlbetonvollplatte mit Tiefengründung auf Mikropfählen errichtet werden. Die Fahrbahn wird 6,50 m breit, die seitliche Begrenzung bildet ein Schrammbord aus Ortbeton mit einer Höhe von 7,5 cm. Als seitliche Absturzsicherung wird ein Füllstabgeländer mit einer Höhe von 1,10 m angeordnet.

 

Weitere Einzelheiten in bautechnischer und verkehrsmäßiger Hinsicht sowie über einzelne Positionen der Kostenermittlung können aus dem in der Kreiskämmerei und im Fachbereich Tiefbau des Landkreises aufliegenden Bauentwurf entnommen werden. Dieser wurde am 23.04.2018 zusammen mit dem Zuwendungsantrag bei der Regierung von Oberfranken eingereicht.

 

Die Kosten der Baumaßnahme sind mit 555.000 € ermittelt. Auf Grund wasserwirtschaftlicher Forderungen und verkehrssicherheitsrelevanter Aspekte haben sich diese gegenüber der Kostenschätzung erhöht. Der Landkreis Coburg ist alleiniger Kostenträger der Maßnahme. Der zuwendungsfähigen Kosten belaufen sich auf rd. 482.000 €. Hierauf werden Zuschüsse nach Art. 2 BayGVFG von 337.400 € (70 v. H.) und nach Art. 13 c FAG von 96.400 € (20 v. H.) erwartet. Vom Landkreis wären somit Eigenmittel von rd. 121.200 € aufzubringen.

 

Im derzeitigen gültigen Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2021 sind für den Landkreis bei dieser Baumaßnahme lediglich 550.000 €, also 5.000 € zu wenig vorgesehen.

 

Im Vermögenshaushalt 2017 waren 50.000 € und in 2018 sind 450.000 € veranschlagt. Die noch fehlenden Mittel in Höhe von 55.000 € sind durch die Fortschreibung des Investitionsprogramms im Jahr 2019 bereitzustellen.

 

Im Hinblick auf die Größenordnung des Bauvorhabens wird vorgeschlagen, nach Vorliegen des Zuwendungsbescheides sofort die vergaberechtlich erforderliche öffentliche Ausschreibung durchzuführen. Durch verlängerte Wertungsfristen, sowie temperatur- und niederschlagskritischer Arbeiten in den Wintermonaten ist ein Abschluss der Baumaßnahme vor der Winterpause nicht zu gewährleisten. Auf Grund der negativen Erfahrungen mit Baumaßnahmen über die Winterperiode wird dringend empfohlen den Baubeginn in das Jahr 2019 zu verschieben. Zudem sind durch die längere Vorlaufzeit am Markt günstigere Preise zu erwarten. Der Zuschlag wäre auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.