Der
von der IGS Ingenieure Meinigen GmbH, Meinigen aufgestellte Bauentwurf für den
Ersatzneubau der Brücke über die Rodach bei Gemünda wird nach Maßgabe etwaiger
Auflagen und Änderungen im Zuge des Bewilligungsverfahrens zugestimmt. Der
Vorhaben ist im Haushaltsjahr 2019 abzuwickeln.
Die
auf den Landkreis entfallenden Kosten von rd. 555.000 € werden wie folgt
finanziert:
337.400 € Zuwendungen
nach BayGVFG
96.400 € Zuwendungen
nach FAG
121.200 € Eigenmittel
Die
Arbeiten sind nach öffentlicher Ausschreibung auf das wirtschaftlichste Angebot
zu vergeben. Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.
Die
anfallenden Kosten sind aus der Haushaltsstelle 6519.9501 des
Vermögenshaushaltes zu bezahlen.
Im
derzeit gültigen, am 08.03.2018 beschlossenen Investitionsprogramm 2017 bis
2021 des Landkreises Coburg ist unter der lfd. Nr. 91 der Ersatzneubau der
Brücke über die Rodach bei Gemünda vorgesehen. In der Sitzung am 13.07.2017
wurde der Bauausschuss informiert, dass gemäß Haushaltsansatz die IGS
Ingenieure Meinigen GmbH, Meinigen mit der Planung beauftragt wurde.
Die
Kreisstraße CO 19 stellt im Straßennetz des westlichen Landkreises eine
wichtige Verbindungsfunktion zwischen den Bundesländern Bayern und Thüringen
dar. Sie dient als direkte Anbindung von der St 2204 (Seßlach – Römhild) nach
Ummerstadt/Bad Colberg.
Das
vorhandene Brückenbauwerk ist mit einer Resttragfähigkeit von 12 t eingestuft,
was für eine Kreisstraße mit heutigen Anforderungen nicht mehr ausreichend ist.
Mit Errichtung im Jahr 1959 ist die normative Nutzungsdauer des Bauwerks fast
erreicht. (Restnutzungsdauer 2018 – elf Jahre). Die vorhandene
Schutzeinrichtung entspricht nicht den gültigen Normen und Vorschriften.
Insgesamt sind am Bauwerk Schäden und Mängel vorhanden, welche die
Dauerhaftigkeit beeinträchtigen. Die Verkehrssicherheit ist eingeschränkt. Die
Standsicherheit ist derzeit nur geringfügig eingeschränkt, mit steigender
negativer Tendenz. Das Bauwerk ist derzeit tonnagebeschränkt.
Für
das Brückenbauwerk ist ein Ersatzneubau nach gültigen Normen und Vorschriften
in der Tragfähigkeit und der Querschnittsgestaltung erforderlich. Das Bauwerk
soll als beidseitig eingespannte Stahlbetonvollplatte mit Tiefengründung auf
Mikropfählen errichtet werden. Die Fahrbahn wird 6,50 m breit, die seitliche
Begrenzung bildet ein Schrammbord aus Ortbeton mit einer Höhe von 7,5 cm. Als
seitliche Absturzsicherung wird ein Füllstabgeländer mit einer Höhe von 1,10 m
angeordnet.
Weitere
Einzelheiten in bautechnischer und verkehrsmäßiger Hinsicht sowie über einzelne
Positionen der Kostenermittlung können aus dem in der Kreiskämmerei und im
Fachbereich Tiefbau des Landkreises aufliegenden Bauentwurf entnommen werden.
Dieser wurde am 23.04.2018 zusammen mit dem Zuwendungsantrag bei der Regierung
von Oberfranken eingereicht.
Die
Kosten der Baumaßnahme sind mit 555.000 € ermittelt. Auf Grund
wasserwirtschaftlicher Forderungen und verkehrssicherheitsrelevanter Aspekte
haben sich diese gegenüber der Kostenschätzung erhöht. Der Landkreis Coburg ist
alleiniger Kostenträger der Maßnahme. Der zuwendungsfähigen Kosten belaufen
sich auf rd. 482.000 €. Hierauf werden Zuschüsse nach Art. 2 BayGVFG von
337.400 € (70 v. H.) und nach Art. 13 c FAG von 96.400 € (20 v. H.) erwartet.
Vom Landkreis wären somit Eigenmittel von rd. 121.200 € aufzubringen.
Im
derzeitigen gültigen Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2021 sind für
den Landkreis bei dieser Baumaßnahme lediglich 550.000 €, also 5.000 € zu wenig
vorgesehen.
Im
Vermögenshaushalt 2017 waren 50.000 € und in 2018 sind 450.000 € veranschlagt.
Die noch fehlenden Mittel in Höhe von 55.000 € sind durch die Fortschreibung
des Investitionsprogramms im Jahr 2019 bereitzustellen.
Im
Hinblick auf die Größenordnung des Bauvorhabens wird vorgeschlagen, nach
Vorliegen des Zuwendungsbescheides sofort die vergaberechtlich erforderliche
öffentliche Ausschreibung durchzuführen. Durch verlängerte Wertungsfristen,
sowie temperatur- und niederschlagskritischer Arbeiten in den Wintermonaten ist
ein Abschluss der Baumaßnahme vor der Winterpause nicht zu gewährleisten. Auf
Grund der negativen Erfahrungen mit Baumaßnahmen über die Winterperiode wird
dringend empfohlen den Baubeginn in das Jahr 2019 zu verschieben. Zudem sind
durch die längere Vorlaufzeit am Markt günstigere Preise zu erwarten. Der
Zuschlag wäre auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.