Der
in der Sitzung vorgelegte, von der Koenig + Kühnel Ingenieurbüro GmbH, Weidach
aufgestellte Bauentwurf für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Heilgersdorf von
Kirche bis Brücke wird nach Maßgabe der baufachlichen Stellungnahme des
Staatlichen Bauamtes Bamberg sowie etwaiger Auflagen und Änderungen im Zuge des
Bewilligungsverfahrens zugestimmt. Das Vorhaben ist im Haushaltsjahr 2019
abzuwickeln.
Die
Arbeiten sind nach öffentlicher Ausschreibung auf das wirtschaftlichste Angebot
zu vergeben. Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.
Die
anfallenden Kosten sind aus der Haushaltsstelle 6506.9502 des
Vermögenshaushaltes zu bezahlen.
Im
derzeit gültigen, am 08.03.2018 beschlossenen Investitionsprogramm 2017 bis
2021 des Landkreises Coburg ist unter der lfd. Nr. 72 der Ausbau der OD
Heilgersdorf von der Kirche bis zur Brücke über den Bischwinder Graben
vorgesehen. Gemäß Beschluss des Bauausschusses vom 26.11.2014 wurde die Koenig
+ Kühnel Ingenieurbüro GmbH, Weidach mit der Planung beauftragt. In Abstimmung
mit der Stadt Seßlach und aus Rücksicht auf weitere Baumaßnahmen im Umfeld der
Stadt wurde der für 2018 geplante Ausbau in das Jahr 2019 verschoben.
Die
Vorplanung vom 12.09.2017 wurde hinsichtlich zweier Varianten zum Grunderwerb
geprüft, nach gemeinsamer Festlegung mit der Stadt Seßlach laufen hier die
ersten Vorgespräche. Auf dieser Grundlage wird derzeit der Bauentwurf erstellt,
der dann mit den Fachbehörden abzustimmen und mit den Ver- und
Entsorgungsunternehmen über erforderliche oder geplante Leitungsverlegungen im
Vorfeld der Straßenbaumaßnahme abzuklären ist. Anschließend ist dann die
Baufachliche Stellungnahme einzuholen und danach der Zuwendungsantrag zu
stellen.
Die
Kreisstraße wird mit einer Regelfahrbahnbreite von 6,50 m hergestellt, die
Regelbreite der Gehwege beträgt 1,50 m. Im Bereich mit enger Bebauung wird die
Straßenbreite zu Gunsten eines regelgerechten Gehweges auf 6,00 m reduziert. In
Teilbereichen erfolgt durch die Stadt Seßlach die Neuanlage eines Gehweges.
Der
Bauentwurf wird erst zur Sitzung vorliegen und zu Einzelheiten in
bautechnischer und verkehrsmäßiger Hinsicht sowie über einzelne Positionen der
Kostenermittlung kann dort Auskunft gegeben werden.
Es
handelt sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme von Stad Seßlach und Landkreis
Coburg. Im derzeitigen gültigen Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis
2021 sind für den Landkreis bei dieser Baumaßnahme 450.000 € vorgesehen. Die
Kosten der Baumaßnahme sind noch nicht ermittelt. Auf Grund der langen
Planungsphase und dem derzeit sehr hohen Preisniveau im Bausektor werden sich
diese gegenüber der Kostenschätzung erhöhen.
Im
Vermögenshaushalt bis 2017 waren 50.000 € veranschlagt. Ggf. noch fehlende
Mittel sind durch die Fortschreibung des Investitionsprogramms im Jahr 2019 und
folgende bereitzustellen.
Im
Hinblick auf verlängerte Wertungsfristen wird dringend empfohlen nach Vorliegen
des Zuwendungsbescheides sofort die vergaberechtlich erforderliche öffentliche
Ausschreibung durchzuführen. Durch die längere Vorlaufzeit sind am Markt
günstigere Preise zu erwarten. Der Zuschlag wäre auf das wirtschaftlichste
Angebot zu erteilen.