Beschluss: einstimmig

Der in der Sitzung vorgelegte, von der Koenig + Kühnel Ingenieurbüro GmbH, Weidach aufgestellte Bauentwurf für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Heilgersdorf von Kirche bis Brücke wird nach Maßgabe der baufachlichen Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Bamberg sowie etwaiger Auflagen und Änderungen im Zuge des Bewilligungsverfahrens zugestimmt. Das Vorhaben ist im Haushaltsjahr 2019 abzuwickeln.

 

Die Arbeiten sind nach öffentlicher Ausschreibung auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben. Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.

 

Die anfallenden Kosten sind aus der Haushaltsstelle 6506.9502 des Vermögenshaushaltes zu bezahlen.

 


 

Im derzeit gültigen, am 08.03.2018 beschlossenen Investitionsprogramm 2017 bis 2021 des Landkreises Coburg ist unter der lfd. Nr. 72 der Ausbau der OD Heilgersdorf von der Kirche bis zur Brücke über den Bischwinder Graben vorgesehen. Gemäß Beschluss des Bauausschusses vom 26.11.2014 wurde die Koenig + Kühnel Ingenieurbüro GmbH, Weidach mit der Planung beauftragt. In Abstimmung mit der Stadt Seßlach und aus Rücksicht auf weitere Baumaßnahmen im Umfeld der Stadt wurde der für 2018 geplante Ausbau in das Jahr 2019 verschoben.

 

Die Vorplanung vom 12.09.2017 wurde hinsichtlich zweier Varianten zum Grunderwerb geprüft, nach gemeinsamer Festlegung mit der Stadt Seßlach laufen hier die ersten Vorgespräche. Auf dieser Grundlage wird derzeit der Bauentwurf erstellt, der dann mit den Fachbehörden abzustimmen und mit den Ver- und Entsorgungsunternehmen über erforderliche oder geplante Leitungsverlegungen im Vorfeld der Straßenbaumaßnahme abzuklären ist. Anschließend ist dann die Baufachliche Stellungnahme einzuholen und danach der Zuwendungsantrag zu stellen.

 

Die Kreisstraße wird mit einer Regelfahrbahnbreite von 6,50 m hergestellt, die Regelbreite der Gehwege beträgt 1,50 m. Im Bereich mit enger Bebauung wird die Straßenbreite zu Gunsten eines regelgerechten Gehweges auf 6,00 m reduziert. In Teilbereichen erfolgt durch die Stadt Seßlach die Neuanlage eines Gehweges.

 

Der Bauentwurf wird erst zur Sitzung vorliegen und zu Einzelheiten in bautechnischer und verkehrsmäßiger Hinsicht sowie über einzelne Positionen der Kostenermittlung kann dort Auskunft gegeben werden.

 

Es handelt sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme von Stad Seßlach und Landkreis Coburg. Im derzeitigen gültigen Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2021 sind für den Landkreis bei dieser Baumaßnahme 450.000 € vorgesehen. Die Kosten der Baumaßnahme sind noch nicht ermittelt. Auf Grund der langen Planungsphase und dem derzeit sehr hohen Preisniveau im Bausektor werden sich diese gegenüber der Kostenschätzung erhöhen.

 

Im Vermögenshaushalt bis 2017 waren 50.000 € veranschlagt. Ggf. noch fehlende Mittel sind durch die Fortschreibung des Investitionsprogramms im Jahr 2019 und folgende bereitzustellen.

 

Im Hinblick auf verlängerte Wertungsfristen wird dringend empfohlen nach Vorliegen des Zuwendungsbescheides sofort die vergaberechtlich erforderliche öffentliche Ausschreibung durchzuführen. Durch die längere Vorlaufzeit sind am Markt günstigere Preise zu erwarten. Der Zuschlag wäre auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.