Der von der
Plötzl Ingenieure GmbH, Coburg aufgestellte Bauentwurf für den Ersatzneubau der
Brücke über den Grundgraben bei Ottowind wird nach Maßgabe der baufachlichen
Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Bamberg sowie etwaiger Auflagen und
Änderungen im Zuge des Bewilligungsverfahrens zugestimmt. Der Vorhaben ist im
Haushaltsjahr 2019 abzuwickeln.
Die auf den
Landkreis entfallenden Kosten von rd. 398.000 € werden wie folgt finanziert:
328.700 €
Zuwendungen nach BayGVFG
68.200 € Zuwendungen nach FAG
91.100 € Eigenmittel
Die Arbeiten sind
nach öffentlicher Ausschreibung auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.
Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.
Die anfallenden
Kosten sind aus der Haushaltsstelle 6504.9508 des Vermögenshaushaltes zu
bezahlen.
Im derzeit
gültigen, am 08.03.2018 beschlossenen Investitionsprogramm 2017 bis 2021 des
Landkreises Coburg ist unter der lfd. Nr. 70 der Ersatzneubau der Brücke über
den Grundgraben bei Ottowind vorgesehen. In der Sitzung am 13.07.2017 wurde der
Bauausschuss informiert, dass gemäß Haushaltsansatz die Plötzl Ingenieure GmbH,
Coburg mit der Planung beauftragt wurde.
Die Kreisstraße
CO 4 stellt im Straßennetz nordwestlich der Stadt Coburg eine wichtige
Verbindungsfunktion zwischen der Staatsstraße St 2205, der ehemaligen
Bundesstraße B 4 (jetzt CO 27) und der Staatsstraße St 2202 dar. Zusammen mit
der CO 23 gewährleistet sie den Anschluss des nordwestlichen Landkreises mit
dem Raum Bad Rodach an die Bundesautobahn A 73 in Richtung Erfurt.
Das vorhandene
Brückenbauwerk aus Ortbeton ist ursprünglich für BK 30 bemessen, was für eine
Kreisstraße mit heutigen Anforderungen nicht mehr ausreicht. Die vorhandene
Schutzeinrichtung entspricht nicht den gültigen Normen und Vorschriften.
Insgesamt sind am Bauwerk Schäden und Mängel vorhanden, welche die
Dauerhaftigkeit beeinträchtigen. Die Verkehrssicherheit ist eingeschränkt. Die
Standsicherheit ist derzeit nur geringfügig eingeschränkt, mit steigender
negativer Tendenz.
Für das
Brückenbauwerk ist ein Ersatzneubau nach gültigen Normen und Vorschriften in
der Tragfähigkeit und der Querschnittsgestaltung erforderlich. Das Bauwerk soll
als geschlossene Stahlbetonrahmenkonstruktion mit Flachgründung errichtet
werden. Die Fahrbahn erhält eine Breite von 7,00 m, die seitliche Begrenzung
bildet ein Schrammbord aus Ortbeton mit einer Höhe von 7,5 cm. Als seitliche
Absturzsicherung wird ein Füllstabgeländer mit einer Höhe von 1,10 m
angeordnet.
Weitere
Einzelheiten in bautechnischer und verkehrsmäßiger Hinsicht sowie über einzelne
Positionen der Kostenermittlung können aus dem in der Kreiskämmerei und im
Fachbereich Tiefbau des Landkreises aufliegenden Bauentwurf entnommen werden.
Dieser wurde am 20.02.2018 an das Staatliche Bauamt zur Baufachlichen
Stellungnahme gegeben. Der Entwurf muss nochmals überarbeitet werden, um
zeitnah den Zuwendungsantrag bei der Regierung von Oberfranken zu stellen.
Die Kosten der
Baumaßnahme sind mit 398.000 € ermittelt. Auf Grund wasserwirtschaftlicher
Forderungen, umweltbedingter Rahmenbedingungen und
verkehrssicherheitsrelevanter Aspekte haben sich diese gegenüber der
Kostenschätzung deutlich erhöht. Der Landkreis Coburg ist alleiniger
Kostenträger der Maßnahme. Der zuwendungsfähigen Kosten belaufen sich auf rd.
341.000 €. Hierauf werden Zuschüsse nach Art. 2 BayGVFG von 238.700 € (70 v.
H.) und nach Art. 13 c FAG von 68.200 € (20 v. H.) erwartet. Vom Landkreis
wären somit Eigenmittel von rd. 91.100 € aufzubringen.
Im derzeitigen
gültigen Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2021 sind für den
Landkreis bei dieser Baumaßnahme lediglich 280.000 €, also 118.000 € zu wenig
vorgesehen.
Im
Vermögenshaushalt 2017 waren 25.000 € und in 2018 sind 205.000 € veranschlagt.
Die noch fehlenden Mittel in Höhe von 168.000 € sind durch die Fortschreibung
des Investitionsprogramms im Jahr 2019 bereitzustellen.
Im Hinblick auf
die Größenordnung des Bauvorhabens wird vorgeschlagen, nach Vorliegen des
Zuwendungsbescheides sofort die vergaberechtlich erforderliche öffentliche
Ausschreibung durchzuführen. Durch verlängerte Wertungsfristen, sowie
temperatur- und niederschlagskritischer Arbeiten in den Wintermonaten ist ein
Abschluss der Baumaßnahme vor der Winterpause nicht zu gewährleisten. Auf Grund
der negativen Erfahrungen mit Baumaßnahmen über die Winterperiode wird dringend
empfohlen den Baubeginn in das Jahr 2019 zu verschieben. Zudem sind durch die
längere Vorlaufzeit am Markt günstigere Preise zu erwarten. Der Zuschlag wäre
auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.