Beschluss: einstimmig

Der von der Plötzl Ingenieure GmbH, Coburg aufgestellte Bauentwurf für den Ersatzneubau der Brücke über den Grundgraben bei Ottowind wird nach Maßgabe der baufachlichen Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Bamberg sowie etwaiger Auflagen und Änderungen im Zuge des Bewilligungsverfahrens zugestimmt. Der Vorhaben ist im Haushaltsjahr 2019 abzuwickeln.

 

Die auf den Landkreis entfallenden Kosten von rd. 398.000 € werden wie folgt finanziert:

 

328.700 € Zuwendungen nach BayGVFG

  68.200 € Zuwendungen nach FAG

  91.100 € Eigenmittel

 

Die Arbeiten sind nach öffentlicher Ausschreibung auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben. Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.

 

Die anfallenden Kosten sind aus der Haushaltsstelle 6504.9508 des Vermögenshaushaltes zu bezahlen.

 


 

Im derzeit gültigen, am 08.03.2018 beschlossenen Investitionsprogramm 2017 bis 2021 des Landkreises Coburg ist unter der lfd. Nr. 70 der Ersatzneubau der Brücke über den Grundgraben bei Ottowind vorgesehen. In der Sitzung am 13.07.2017 wurde der Bauausschuss informiert, dass gemäß Haushaltsansatz die Plötzl Ingenieure GmbH, Coburg mit der Planung beauftragt wurde.

 

Die Kreisstraße CO 4 stellt im Straßennetz nordwestlich der Stadt Coburg eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen der Staatsstraße St 2205, der ehemaligen Bundesstraße B 4 (jetzt CO 27) und der Staatsstraße St 2202 dar. Zusammen mit der CO 23 gewährleistet sie den Anschluss des nordwestlichen Landkreises mit dem Raum Bad Rodach an die Bundesautobahn A 73 in Richtung Erfurt.

 

Das vorhandene Brückenbauwerk aus Ortbeton ist ursprünglich für BK 30 bemessen, was für eine Kreisstraße mit heutigen Anforderungen nicht mehr ausreicht. Die vorhandene Schutzeinrichtung entspricht nicht den gültigen Normen und Vorschriften. Insgesamt sind am Bauwerk Schäden und Mängel vorhanden, welche die Dauerhaftigkeit beeinträchtigen. Die Verkehrssicherheit ist eingeschränkt. Die Standsicherheit ist derzeit nur geringfügig eingeschränkt, mit steigender negativer Tendenz.

 

Für das Brückenbauwerk ist ein Ersatzneubau nach gültigen Normen und Vorschriften in der Tragfähigkeit und der Querschnittsgestaltung erforderlich. Das Bauwerk soll als geschlossene Stahlbetonrahmenkonstruktion mit Flachgründung errichtet werden. Die Fahrbahn erhält eine Breite von 7,00 m, die seitliche Begrenzung bildet ein Schrammbord aus Ortbeton mit einer Höhe von 7,5 cm. Als seitliche Absturzsicherung wird ein Füllstabgeländer mit einer Höhe von 1,10 m angeordnet.

 

Weitere Einzelheiten in bautechnischer und verkehrsmäßiger Hinsicht sowie über einzelne Positionen der Kostenermittlung können aus dem in der Kreiskämmerei und im Fachbereich Tiefbau des Landkreises aufliegenden Bauentwurf entnommen werden. Dieser wurde am 20.02.2018 an das Staatliche Bauamt zur Baufachlichen Stellungnahme gegeben. Der Entwurf muss nochmals überarbeitet werden, um zeitnah den Zuwendungsantrag bei der Regierung von Oberfranken zu stellen.

 

Die Kosten der Baumaßnahme sind mit 398.000 € ermittelt. Auf Grund wasserwirtschaftlicher Forderungen, umweltbedingter Rahmenbedingungen und verkehrssicherheitsrelevanter Aspekte haben sich diese gegenüber der Kostenschätzung deutlich erhöht. Der Landkreis Coburg ist alleiniger Kostenträger der Maßnahme. Der zuwendungsfähigen Kosten belaufen sich auf rd. 341.000 €. Hierauf werden Zuschüsse nach Art. 2 BayGVFG von 238.700 € (70 v. H.) und nach Art. 13 c FAG von 68.200 € (20 v. H.) erwartet. Vom Landkreis wären somit Eigenmittel von rd. 91.100 € aufzubringen.

 

Im derzeitigen gültigen Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2021 sind für den Landkreis bei dieser Baumaßnahme lediglich 280.000 €, also 118.000 € zu wenig vorgesehen.

 

Im Vermögenshaushalt 2017 waren 25.000 € und in 2018 sind 205.000 € veranschlagt. Die noch fehlenden Mittel in Höhe von 168.000 € sind durch die Fortschreibung des Investitionsprogramms im Jahr 2019 bereitzustellen.

 

Im Hinblick auf die Größenordnung des Bauvorhabens wird vorgeschlagen, nach Vorliegen des Zuwendungsbescheides sofort die vergaberechtlich erforderliche öffentliche Ausschreibung durchzuführen. Durch verlängerte Wertungsfristen, sowie temperatur- und niederschlagskritischer Arbeiten in den Wintermonaten ist ein Abschluss der Baumaßnahme vor der Winterpause nicht zu gewährleisten. Auf Grund der negativen Erfahrungen mit Baumaßnahmen über die Winterperiode wird dringend empfohlen den Baubeginn in das Jahr 2019 zu verschieben. Zudem sind durch die längere Vorlaufzeit am Markt günstigere Preise zu erwarten. Der Zuschlag wäre auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.