Beschluss: einstimmig

Der von der Planungsgesellschaft Strunz, Bamberg aufgestellte Bauentwurf für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Bad Rodach in Richtung Heldritt wird nach Maßgabe der baufachlichen Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Bamberg sowie etwaiger Auflagen und Änderungen im Zuge des Bewilligungsverfahrens zugestimmt. Das Vorhaben ist im Haushaltsjahr 2019 abzuwickeln.

 

Die auf den Landkreis entfallenden Kosten von rd. 2.148.000 € werden wie folgt finanziert:

 

1.172.500 € Zuwendungen nach BayGVFG

335.000 € Zuwendungen nach FAG

170.000 € Anteil Stadt

470.500 € Eigenmittel

 

Die Arbeiten sind nach öffentlicher Ausschreibung auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben. Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.

 

Die anfallenden Kosten sind aus der Haushaltsstelle 6504.9502 des Vermögenshaushaltes zu bezahlen.

 


 

Im derzeit gültigen, am 08.03.2018 beschlossenen Investitionsprogramm 2017 bis 2021 des Landkreises Coburg ist unter der lfd. Nr. 67 der Ausbau der OD Bad Rodach in Richtung Heldritt vorgesehen. Gemäß Beschluss des Bauausschusses vom 26.06.2014 wurde die Planungsgesellschaft Strunz, Bamberg mit der Planung beauftragt. Wegen der vor dem Straßenbau erforderlichen Neuordnung der städtischen Entwässerung musste der geplante Ausbau mehrmals verschoben werden.

 

Die Vorplanung vom 25.08.2017 wurde zwischenzeitlich in verschiedenen Gesprächen mit Stadt Bad Rodach, Staatlichem Bauamt und Regierung von Oberfranken bezüglich Kostenteilung und Förderung besprochen, sowie die Koordinierungsgespräche mit Ver- und Entsorgungsunternehmen durchgeführt. Auf Grund dieser Festlegungen wird derzeit der endgültige Bauentwurf erstellt, zu dem die Baufachliche Stellungnahme einzuholen und danach der Zuwendungsantrag zu stellen ist.

 

Die Kreisstraße wird mit einer Regelfahrbahnbreite von 6,00 m hergestellt, die Regelbreite der Gehwege beträgt 1,50 m. In Teilbereichen erfolgt durch die Stadt Bad Rodach die Neuanlage eines Gehweges. Um auf Grunderwerb verzichten zu können wird an einer Engstelle die Fahrbahn mit einer Mindestbreite von 5,75 m und der Gehweg mit mindestens 1,25 m angelegt. Die mobile Fußgängersignalanlage wird durch eine stationäre Anlage ersetzt. Am Ortsende wird zur sicheren Querung von Fußgängern und Radfahrern am Ende des einseitigen Zweirichtungsgeh- und radweges in der freien Strecke eine Querungshilfe eingebaut.

 

Der Bauentwurf wird erst zur Sitzung vorliegen und zu Einzelheiten in bautechnischer und verkehrsmäßiger Hinsicht sowie über einzelne Positionen der Kostenermittlung kann dort Auskunft gegeben werden.

 

Die Kosten der Baumaßnahme sind mit 2.148.000 € ermittelt. Auf Grund der langen Planungsphase und dem derzeit sehr hohen Preisniveau im Bausektor haben sich diese gegenüber der Kostenschätzung deutlich erhöht. Es handelt sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme von Stad Bad Rodach und Landkreis Coburg. Die zuwendungsfähigen Kosten belaufen sich auf rd. 1.675.000 €. Hierauf werden Zuschüsse nach Art. 2 BayGVFG von 1.172.500 € (70 v. H.) und nach Art. 13 c FAG von 335.000 € (20 v. H.) erwartet. Der Anteil der Stadt Bad Rodach beträgt ca. 170.000 € (inkl. Förderung), somit wären vom Landkreis Eigenmittel von rd. 470.500 € aufzubringen.

 

Im derzeitigen gültigen Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2021 sind für den Landkreis bei dieser Baumaßnahme lediglich 1.100.000 €, also 1.048.000 € zu wenig vorgesehen.

 

Im Vermögenshaushalt bis 2017 waren 80.000 € und in 2018 sind 300.000 € veranschlagt. Die noch fehlenden Mittel in Höhe von 1.768.000 € sind durch die Fortschreibung des Investitionsprogramms im Jahr 2019 und folgende bereitzustellen.

 

Im Hinblick auf die Größenordnung des Bauvorhabens wird vorgeschlagen, nach Vorliegen des Zuwendungsbescheides sofort die vergaberechtlich erforderliche öffentliche Ausschreibung durchzuführen. Durch verlängerte Wertungsfristen, sowie der vor dem Straßenbau durchzuführenden Arbeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen ist ein Beginn der Arbeiten in 2018 nicht sinnvoll. Nach Abstimmung mit der Stadt wird dringend empfohlen den Baubeginn in das Jahr 2019 zu verschieben. Zudem sind durch die längere Vorlaufzeit am Markt günstigere Preise zu erwarten. Der Zuschlag wäre auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.