Der von der
Planungsgesellschaft Strunz, Bamberg aufgestellte Bauentwurf für den Ausbau der
Ortsdurchfahrt Bad Rodach in Richtung Heldritt wird nach Maßgabe der
baufachlichen Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Bamberg sowie etwaiger
Auflagen und Änderungen im Zuge des Bewilligungsverfahrens zugestimmt. Das
Vorhaben ist im Haushaltsjahr 2019 abzuwickeln.
Die auf den Landkreis
entfallenden Kosten von rd. 2.148.000 € werden wie folgt finanziert:
1.172.500 € Zuwendungen
nach BayGVFG
335.000 € Zuwendungen
nach FAG
170.000 € Anteil Stadt
470.500 € Eigenmittel
Die Arbeiten sind nach
öffentlicher Ausschreibung auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben. Zur
Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.
Die anfallenden Kosten
sind aus der Haushaltsstelle 6504.9502 des Vermögenshaushaltes zu bezahlen.
Im derzeit gültigen, am 08.03.2018 beschlossenen Investitionsprogramm
2017 bis 2021 des Landkreises Coburg ist unter der lfd. Nr. 67 der Ausbau der
OD Bad Rodach in Richtung Heldritt vorgesehen. Gemäß Beschluss des
Bauausschusses vom 26.06.2014 wurde die Planungsgesellschaft Strunz, Bamberg
mit der Planung beauftragt. Wegen der vor dem Straßenbau erforderlichen
Neuordnung der städtischen Entwässerung musste der geplante Ausbau mehrmals
verschoben werden.
Die Vorplanung vom 25.08.2017 wurde zwischenzeitlich in verschiedenen
Gesprächen mit Stadt Bad Rodach, Staatlichem Bauamt und Regierung von
Oberfranken bezüglich Kostenteilung und Förderung besprochen, sowie die
Koordinierungsgespräche mit Ver- und Entsorgungsunternehmen durchgeführt. Auf
Grund dieser Festlegungen wird derzeit der endgültige Bauentwurf erstellt, zu
dem die Baufachliche Stellungnahme einzuholen und danach der Zuwendungsantrag
zu stellen ist.
Die Kreisstraße wird mit einer Regelfahrbahnbreite von 6,00 m
hergestellt, die Regelbreite der Gehwege beträgt 1,50 m. In Teilbereichen
erfolgt durch die Stadt Bad Rodach die Neuanlage eines Gehweges. Um auf
Grunderwerb verzichten zu können wird an einer Engstelle die Fahrbahn mit einer
Mindestbreite von 5,75 m und der Gehweg mit mindestens 1,25 m angelegt. Die
mobile Fußgängersignalanlage wird durch eine stationäre Anlage ersetzt. Am
Ortsende wird zur sicheren Querung von Fußgängern und Radfahrern am Ende des
einseitigen Zweirichtungsgeh- und radweges in der freien Strecke eine
Querungshilfe eingebaut.
Der Bauentwurf wird
erst zur Sitzung vorliegen und zu Einzelheiten in bautechnischer und
verkehrsmäßiger Hinsicht sowie über einzelne Positionen der Kostenermittlung
kann dort Auskunft gegeben werden.
Die Kosten der Baumaßnahme sind mit 2.148.000 € ermittelt. Auf Grund der
langen Planungsphase und dem derzeit sehr hohen Preisniveau im Bausektor haben
sich diese gegenüber der Kostenschätzung deutlich erhöht. Es handelt sich um
eine Gemeinschaftsmaßnahme von Stad Bad Rodach und Landkreis Coburg. Die zuwendungsfähigen
Kosten belaufen sich auf rd. 1.675.000 €. Hierauf werden Zuschüsse nach Art. 2
BayGVFG von 1.172.500 € (70 v. H.) und nach Art. 13 c FAG von 335.000 € (20 v.
H.) erwartet. Der Anteil der Stadt Bad Rodach beträgt ca. 170.000 € (inkl.
Förderung), somit wären vom Landkreis Eigenmittel von rd. 470.500 €
aufzubringen.
Im derzeitigen gültigen Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2021
sind für den Landkreis bei dieser Baumaßnahme lediglich 1.100.000 €, also
1.048.000 € zu wenig vorgesehen.
Im Vermögenshaushalt bis 2017 waren 80.000 € und in 2018 sind 300.000 €
veranschlagt. Die noch fehlenden Mittel in Höhe von 1.768.000 € sind durch die
Fortschreibung des Investitionsprogramms im Jahr 2019 und folgende
bereitzustellen.
Im Hinblick auf die Größenordnung des Bauvorhabens wird vorgeschlagen,
nach Vorliegen des Zuwendungsbescheides sofort die vergaberechtlich
erforderliche öffentliche Ausschreibung durchzuführen. Durch verlängerte
Wertungsfristen, sowie der vor dem Straßenbau durchzuführenden Arbeiten an Ver-
und Entsorgungsleitungen ist ein Beginn der Arbeiten in 2018 nicht sinnvoll.
Nach Abstimmung mit der Stadt wird dringend empfohlen den Baubeginn in das Jahr
2019 zu verschieben. Zudem sind durch die längere Vorlaufzeit am Markt
günstigere Preise zu erwarten. Der Zuschlag wäre auf das wirtschaftlichste
Angebot zu erteilen.