Beschluss: einstimmig

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorliegenden Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen mit dem Institut für psychosoziale Gesundheit (IPSG) über die Stütz- und Förderklassen an der Heinrich-Schaumberger-Schule für das Schuljahr 2018/2019 abzuschließen. Die Vereinbarungen sind Bestandteil des Beschlusses.

 


Sachverhalt:

 

Bildergebnis für schwierige schüler

Die Stütz- und Förderklasse ist eine Form der schulischen Förderung im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (ggf. mit zusätzlichem Förderbedarf in weiteren Förderschwerpunkten) an einer Förderschule nach § 21 VSO-F (2008) und Art. 19 ff. BayEUG in enger Verbindung mit einer Leistung der Jugendhilfe (Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff. SGB VIII bzw. Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII).

Emotionale und soziale Kompetenzen sind eng miteinander verknüpft und beeinflussen die Qualität unserer sozialen Beziehungen wesentlich. Sie bestimmen, wie gut wir zum Beispiel mit eigenen Emotionen und den Emotionen und Wünschen anderer umgehen und soziale Konflikte bewältigen können. Der Erwerb emotionaler und sozialer Kompetenzen ist eine wichtige Entwicklungsaufgabe und die Basis für psychosoziale Gesundheit.

Sozial und emotional kompetente Kinder unterscheiden sich folgendermaßen von Kindern mit einem Mangel bei diesen Kompetenzen:

Kinder mit emotionalen und sozialen Kompetenzen

Kinder mit mangelnden emotionalen und  sozialen Kompetenzen

Erfolgreiche Anpassung an das soziale Umfeld

Verhaltensprobleme, z.B. Aggression

Positive Beziehungen zu Gleichaltrigen Kindern

Gar keine oder sehr wenige Beziehungen  zu gleichaltrigen Kindern

Prosoziales Verhalten (z.B. Teilen, Kooperieren, soziale Interaktionen)

Wenig prosoziales Verhalten – z.B. Extreme Formen von Schüchternheit,

Positive Beziehung zu Erzieherin/Lehrerin

ADHS Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung

Soziale und emotionale Kompetenzen sind von großer Bedeutung. Das Fehlen dieser Kompetenzen wird als Ursache für viele Probleme in der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gesehen.

 

 

Im Landkreis und in der Stadt Coburg gibt es seit 13 Jahren Stütz- und Förderklassen. Es ist eine gut funktionierende Kooperation von Jugendhilfe und Schule und ein Erfolgsmodell. Beteiligt sind die Heinrich-Schaumberger-Schule, die Ämter für Jugend und Familie der Stadt und des Landkreises Coburg und das Institut für psycho-soziale Gesundheit (IPSG) aus Weitramsdorf. Zu Beginn konzipiert nur für den Bereich der Grundschulklassen, erfolgte vor 3 Jahren die Ausweitung auf die Klassen 5 – 6. Aufgrund deren spezifischer Bedarfe wurde dafür ein eigenes Konzept entwickelt. Grundsätzlich gibt es bis zu 5 Klassen mit jeweils max. 8 Schülerinnen und Schülern. Das oberste Ziel dieser Beschulungs- und Betreuungsform ist, die Kinder sozial und emotional zu stärken, um die Rückführung an die Regelschule spätestens nach 3 Jahren zu ermöglichen. Der Unterricht findet, nach dem Lehrplan der Regelschule, in kleinen Lerngruppen statt. Die Kinder werden, unter Berücksichtigung ihrer Stärken, individuell in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gefördert. Neben den schulischen Einzel- und Gruppentrainingsangebote zur Steigerung schulischer Leistungsfähigkeit und zur Steigerung emotionaler und sozialer Kompetenz der Kinder, erhalten die Eltern individuelle Unterstützung, gemeinsame Elternkurse sowie unterstützende Begleitung beim Aufbau eines Helfernetzwerks.

Für das nächste Schuljahr 2018/19 sind für die Klassen 1 und 2 bisher 20 Kinder als potentielle Schülerinnen und Schüler aus Stadt und Landkreis Coburg gemeldet worden. Die Meldungen kommen von den Grundschulen, von den Vorschuleinrichtungen sowie von den Fachkräften der ASDs. Daraus ergibt sich voraussichtlich der Bedarf der Klassenbildung für eine 1. und eine 2. Klasse. Bisher wurden die Schüler als Lerngruppe 1./2. beschult. Die bisherigen Schülerzahlen für die Klassenstufen 5 und 6 reichen im Schuljahr 2018/19 nur für die Bildung einer Kombiklasse aus.  

Die anteiligen Kosten werden monatlich,  nach den aktuellen Schülerzahlen und Belegungen berechnet und dem jeweiligen Kostenträger –Stadt oder Landkreis Coburg- in Rechnung gestellt. Entsprechende Haushaltsmittel sind und werden auf der Haushaltsstelle 4640.7090 für 2018 und 2019 eingeplant.