Beschluss: einstimmig

Der Ausschuss für Jugend und Familie des Landkreises Coburg bestellt Frau Sarah Röll, Richterin am Amtsgericht Coburg, als beratendes Mitglied in den Ausschuss für Jugend und Familie des Landkreises Coburg.

 


Sachverhalt:

 

Nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 der Satzung des Amtes für Jugend und Familie gehört dem

Ausschuss für Jugend und Familie ein Mitglied des Amtsgerichts Coburg an, das als

Jugend-, Familien- oder Vormundschaftsrichter/In tätig ist und vom Leiter des

Amtsgerichts Coburg benannt wird.

 

Für das Amtsgericht Coburg war bislang Frau Richterin Susanne Hinz  als beratendes Mitglied des Ausschusses für Jugend und Familie aufgestellt.

Frau Richterin Susanne Hinz befindet sich in Elternzeit und steht somit dem Ausschuss für Jugend und Familie nicht mehr zur Verfügung.

 

Der Direktor des Amtsgerichts Coburg hat sich mit Schreiben vom 15.01.2018 für Frau Sarah Röll, Richterin am Amtsgericht Coburg, als zukünftiges beratendes Mitglied des Ausschusses für Jugend und Familie ausgesprochen (Anlage 1).

 

Als Vertreter des beratenden Mitglieds verbleibt es weiterhin bei Herrn Richter Winfried Löffler.