Beschluss:
Der Kreistag nimmt das vorgestellte
Haushaltskonsolidierungskonzept für das Jahr 2018 inclusive der tabellarischen
Übersicht für die Jahre 2014 – 2021, als Grundlage für den Antrag auf
Bedarfszuweisungen für das Jahr 2018, zustimmend zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 24.07.2014 hat der Kreistag des
Landkreises Coburg eine Absichtserklärung beschlossen, zur Wahrung der Chance
auf eine Stabilisierungshilfe, ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen
und in den Jahren 2015 ff entsprechend umzusetzen.
Erstmals mit Beschluss des Kreistages vom
12.05.2015 hat der Landkreis Coburg ein Haushaltssicherungskonzept für das
Haushaltsjahr 2015 beschlossen, das dann mit dem Antrag auf
Bedarfszuweisung/Stabilisierungshilfe vom 20.05.2015 der Regierung von
Oberfranken zur weiteren Bearbeitung zugeleitet wurde. Mit Schreiben vom
17.11.2015 hat die Regierung von Oberfranken mitgeteilt, dass dem Landkreis
Coburg insgesamt 300.000 € Bedarfszuweisungen gewährt werden, davon 200.000 €
als Stabilisierungshilfen.
Auch in den Jahren 2016 und 2017 wurden jeweils
400.000 € Bedarfszuweisungen, davon jeweils 300.000 € Stabilisierungshilfe
aufgrund eines aktualisierten Haushaltskonsolidierungskonzepts gewährt.
Das diesjährige Haushaltskonsolidierungskonzept
wurde mit den aktuellen Daten aus den Haushaltssitzungen des Jahres 2018
fortgeschrieben und liegt mit einer Übersicht über die zu erwartenden
Einsparungen/Mehreinnahmen des Landkreises Coburg für das Haushaltsjahr 2018
der Sitzungsvorlage bei. Im Verwaltungshaushalt 2018 ergeben sich
voraussichtliche Einsparungen/Mehreinnahmen aufgrund von bereits umgesetzten
Maßnahmen von rd. 707.000 € und im Vermögenshaushalt von 17.000 €, zusammen
somit rd. 724.000 €. In den Folgejahren ergibt sich voraussichtlich eine
Einsparung/Mehreinnahmen von rd. 670.000 € - 710.000 €.
Seit 2017 müssen außerdem auch die tatsächlich
erzielten Mehreinnahmen und Einsparungen der Vorjahre in der Übersicht mit
angegeben werden.
Das Konzept als solches ist erst mit dem Antrag auf
Bedarfszuweisung bzw. Stabilisierungshilfe, spätestens jedoch bis 18.05.2018,
der Regierung von Oberfranken zur weiteren Bearbeitung vorzulegen. Die
Verteilerausschusssitzung für die Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen
findet voraussichtlich im Oktober 2018 statt.
Geringfügige Änderungen seitens der Verwaltung
könnten noch vorgenommen werden. Das endgültige Konzept wird nach Abgabe des
Antrages auf Bedarfszuweisungen 2018 in das Ratsinfosystem eingestellt.