Beschluss:

 

Der Kreistag nimmt das vorgestellte Haushaltskonsolidierungskonzept für das Jahr 2018 inclusive der tabellarischen Übersicht für die Jahre 2014 – 2021, als Grundlage für den Antrag auf Bedarfszuweisungen für das Jahr 2018, zustimmend zur Kenntnis.

 

 


Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 24.07.2014 hat der Kreistag des Landkreises Coburg eine Absichtserklärung beschlossen, zur Wahrung der Chance auf eine Stabilisierungshilfe, ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen und in den Jahren 2015 ff entsprechend umzusetzen.

 

Erstmals mit Beschluss des Kreistages vom 12.05.2015 hat der Landkreis Coburg ein Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen, das dann mit dem Antrag auf Bedarfszuweisung/Stabilisierungshilfe vom 20.05.2015 der Regierung von Oberfranken zur weiteren Bearbeitung zugeleitet wurde. Mit Schreiben vom 17.11.2015 hat die Regierung von Oberfranken mitgeteilt, dass dem Landkreis Coburg insgesamt 300.000 € Bedarfszuweisungen gewährt werden, davon 200.000 € als Stabilisierungshilfen.

Auch in den Jahren 2016 und 2017 wurden jeweils 400.000 € Bedarfszuweisungen, davon jeweils 300.000 € Stabilisierungshilfe aufgrund eines aktualisierten Haushaltskonsolidierungskonzepts gewährt.

 

Das diesjährige Haushaltskonsolidierungskonzept wurde mit den aktuellen Daten aus den Haushaltssitzungen des Jahres 2018 fortgeschrieben und liegt mit einer Übersicht über die zu erwartenden Einsparungen/Mehreinnahmen des Landkreises Coburg für das Haushaltsjahr 2018 der Sitzungsvorlage bei. Im Verwaltungshaushalt 2018 ergeben sich voraussichtliche Einsparungen/Mehreinnahmen aufgrund von bereits umgesetzten Maßnahmen von rd. 707.000 € und im Vermögenshaushalt von 17.000 €, zusammen somit rd. 724.000 €. In den Folgejahren ergibt sich voraussichtlich eine Einsparung/Mehreinnahmen von rd. 670.000 € - 710.000 €.

 

Seit 2017 müssen außerdem auch die tatsächlich erzielten Mehreinnahmen und Einsparungen der Vorjahre in der Übersicht mit angegeben werden.

 

Das Konzept als solches ist erst mit dem Antrag auf Bedarfszuweisung bzw. Stabilisierungshilfe, spätestens jedoch bis 18.05.2018, der Regierung von Oberfranken zur weiteren Bearbeitung vorzulegen. Die Verteilerausschusssitzung für die Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen findet voraussichtlich im Oktober 2018 statt.

 

Geringfügige Änderungen seitens der Verwaltung könnten noch vorgenommen werden. Das endgültige Konzept wird nach Abgabe des Antrages auf Bedarfszuweisungen 2018 in das Ratsinfosystem eingestellt.