Beschluss:
Der Kreistag nimmt das vorgestellte Haushaltskonsolidierungskonzept für das Jahr 2018 inclusive der tabellarischen Übersicht für die Jahre 2014 – 2021, als Grundlage für den Antrag auf Bedarfszuweisungen für das Jahr 2018, zustimmend zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 24.07.2014 hat der Kreistag des Landkreises Coburg
eine Absichtserklärung beschlossen, zur Wahrung der Chance auf eine
Stabilisierungshilfe, ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen und in
den Jahren 2015 ff entsprechend umzusetzen.
Erstmals mit Beschluss des Kreistages vom 12.05.2015 hat der Landkreis
Coburg ein Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen,
das dann mit dem Antrag auf Bedarfszuweisung/Stabilisierungshilfe vom
20.05.2015 der Regierung von Oberfranken zur weiteren Bearbeitung zugeleitet
wurde. Mit Schreiben vom 17.11.2015 hat die Regierung von Oberfranken
mitgeteilt, dass dem Landkreis Coburg insgesamt 300.000 € Bedarfszuweisungen
gewährt werden, davon 200.000 € als Stabilisierungshilfen.
Auch in den Jahren 2016 und 2017 wurden jeweils 400.000 €
Bedarfszuweisungen, davon jeweils 300.000 € Stabilisierungshilfe aufgrund eines
aktualisierten Haushaltskonsolidierungskonzepts gewährt.
Das diesjährige Haushaltskonsolidierungskonzept wurde mit den aktuellen
Daten aus den Haushaltssitzungen des Jahres 2018 fortgeschrieben und liegt mit
einer Übersicht über die zu erwartenden Einsparungen/Mehreinnahmen des
Landkreises Coburg für das Haushaltsjahr 2018 der Sitzungsvorlage bei. Im Verwaltungshaushalt
2018 ergeben sich voraussichtliche Einsparungen/Mehreinnahmen aufgrund von
bereits umgesetzten Maßnahmen von rd. 707.000 € und im Vermögenshaushalt von
17.000 €, zusammen somit rd. 724.000 €. In den Folgejahren ergibt sich
voraussichtlich eine Einsparung/Mehreinnahmen von rd. 670.000 € - 710.000 €.
Seit 2017 müssen außerdem auch die tatsächlich erzielten Mehreinnahmen
und Einsparungen der Vorjahre in der Übersicht mit angegeben werden.
Das Konzept als solches ist erst mit dem Antrag auf Bedarfszuweisung
bzw. Stabilisierungshilfe, spätestens jedoch bis 18.05.2018, der Regierung von
Oberfranken zur weiteren Bearbeitung vorzulegen. Die Verteilerausschusssitzung
für die Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen findet voraussichtlich im
Oktober 2018 statt.
Geringfügige Änderungen seitens der Verwaltung könnten noch vorgenommen
werden. Das endgültige Konzept wird nach Abgabe des Antrages auf
Bedarfszuweisungen 2018 in das Ratsinfosystem eingestellt.