Sitzung: 10.04.2018 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren
Ausschuss Soziales, Gesundheit und Senioren
10.04.2018
Zu Top: Amtliche Mitteilung
Aktuelles zur Verlagerung der Zuständigkeit
der Hilfe zur Pflege auf die Bezirke
Bei der Tagung des
Landkreistages zum Seniorenpolitischen Gesamtkonzept berichtete Herr Wirth vom
Bezirkstag über das Bay. Teilhabegesetz in Bezug auf die Schnittstellen zum
Seniorenpolitischen Gesamtkonzept.
Die zwei
wesentlichen Neuerungen sind:
-
Die
neue Zuständigkeit des Bezirks für die ambulante Hilfe zur Pflege
-
Kooperationsgebot
(Art. 84 AGSG)
Die Hilfe zur
Pflege (in Gänze) ging zum 01.03.2018 per Gesetz auf den Bezirk über. Aktueller
Stand ist, dass die Aufgabe an die örtlichen Träger delegiert wurde, bis Ende
des Jahres.
Zum
Kooperationsgebot: Die Verankerung der Kooperation von überörtlichem Träger und
örtlichem Träger zur sozialräumlichen Planung und Umsetzung ist Art 84 AGSG
geregelt und betrifft die Bereiche
-Hilfe zur Pflege
- Behindertenhilfe
- Sicherstellung
wohnortnaher Ansprechpartner und Dienste
Herr Wirth betonte,
dass mit der Neuregelung in Zukunft eine enge Zusammenarbeit zwischen dem
überörtlichen und dem örtlichen Träger stattfinden wird.
Aktuell wird an den
Empfehlungen für die Kooperationsvereinbarung gearbeitet.
Ergänzend folgte
der Vortrag von Herrn Dr. Schulenburg
Der vor allem auf
die Auswirkungen auf die Gestaltungs- und Steuerungsmöglichkeiten der
Landkreise in Bezug auf die Verlagerung der HzP auf die Bezirke einging.
Schwerpunktthema
des Landkreistages: Pflege im ländlichen Raum
Zusammengefasst:
Es bleibt die Frage
im Raum, inwieweit und für welche Aufgaben der örtliche Träger zuständig ist.
Es bleibt, dass der Entwicklung in Bayern die Forderung aus dem Altenbericht –
die Stärkung der lokalen Ebene – gegenübersteht (Sozialraumorientierung).
Freiwillige Leistungen der örtlichen Träger.
An den
Verhandlungen zu den Kooperationsvereinbarungen nach Art 84 AGSG sind die
kommunalen Spitzenverbände beteiligt. Es geht dabei um die Verzahnung der
beiden Ebenen.
Bay. Landkreistag:
-
Freistaat
ist gefordert, die landesrechtlichen
Rahmenbedingungen sinnvoll zu setzen und Anreize zu schaffen
-
Kooperationsvereinbarungen
mit Leben füllen, „Rendite“ des örtlichen Engagements verdeutlichen
-
Wo
bleibt die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, wenn Lückenschlüsse im
Leistungsgeschehen und erweiterte Planung nur freiwillige Leistungen bleiben.
Kurz ergänzend: Die
Verhandlungen zu den neuen Rahmenvereinbarungen der Pflegestützpunkte laufen schwierig,
v.a. Datenschutz, Hausbesuche durch Kassenmitarbeiter und Einbindung
fachstellen und Bezirke
Asyl – dezentrale
Unterbringung im Landkreis Coburg
Aktuell, d. h. in der 15. KW, sind 429 Asylbewerber in unseren 68
Wohnungen, 6 Unterkünften und der Gemeinschaftsunterkunft in Ebersdorf b.
Coburg untergebracht.
33 unbegleitete Minderjährige befinden sich in der Obhut des Amtes für
Jugend, Familie und Senioren.
Insgesamt sind im Landkreis Coburg somit derzeit 462 Asylbewerber
untergebracht.
Zu dieser Zahl kommen außerdem 106 Fehlbeleger, die anerkannt sind, aber
keine Wohnung finden, und im Rahmen von Wohnsitzzuweisungen durch die Regierung
von Oberfranken in unsere Unterkünfte zugewiesene 47 anerkannte Asylbewerber
hinzu.
Unsere Wohnungen und Unterkünfte sind somit z. Zt. mit 582 Personen
belegt.