Ausschuss Soziales, Gesundheit und Senioren 10.04.2018

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Aktuelles zur Verlagerung der Zuständigkeit der Hilfe zur Pflege auf die Bezirke

Bei der Tagung des Landkreistages zum Seniorenpolitischen Gesamtkonzept berichtete Herr Wirth vom Bezirkstag über das Bay. Teilhabegesetz in Bezug auf die Schnittstellen zum Seniorenpolitischen Gesamtkonzept.

Die zwei wesentlichen Neuerungen sind:

-          Die neue Zuständigkeit des Bezirks für die ambulante Hilfe zur Pflege

-          Kooperationsgebot (Art. 84 AGSG)

Die Hilfe zur Pflege (in Gänze) ging zum 01.03.2018 per Gesetz auf den Bezirk über. Aktueller Stand ist, dass die Aufgabe an die örtlichen Träger delegiert wurde, bis Ende des Jahres.

Zum Kooperationsgebot: Die Verankerung der Kooperation von überörtlichem Träger und örtlichem Träger zur sozialräumlichen Planung und Umsetzung ist Art 84 AGSG geregelt und betrifft die Bereiche

-Hilfe zur Pflege

- Behindertenhilfe

- Sicherstellung wohnortnaher Ansprechpartner und Dienste

 

Herr Wirth betonte, dass mit der Neuregelung in Zukunft eine enge Zusammenarbeit zwischen dem überörtlichen und dem örtlichen Träger stattfinden wird.

Aktuell wird an den Empfehlungen für die Kooperationsvereinbarung gearbeitet.

 

Ergänzend folgte der Vortrag von Herrn Dr. Schulenburg

Der vor allem auf die Auswirkungen auf die Gestaltungs- und Steuerungsmöglichkeiten der Landkreise in Bezug auf die Verlagerung der HzP auf die Bezirke einging.

 

Schwerpunktthema des Landkreistages: Pflege im ländlichen Raum

 

Zusammengefasst:

Es bleibt die Frage im Raum, inwieweit und für welche Aufgaben der örtliche Träger zuständig ist. Es bleibt, dass der Entwicklung in Bayern die Forderung aus dem Altenbericht – die Stärkung der lokalen Ebene – gegenübersteht (Sozialraumorientierung). Freiwillige Leistungen der örtlichen Träger.

 

An den Verhandlungen zu den Kooperationsvereinbarungen nach Art 84 AGSG sind die kommunalen Spitzenverbände beteiligt. Es geht dabei um die Verzahnung der beiden Ebenen.

Bay. Landkreistag:

-          Freistaat ist  gefordert, die landesrechtlichen Rahmenbedingungen sinnvoll zu setzen und Anreize zu schaffen

-          Kooperationsvereinbarungen mit Leben füllen, „Rendite“ des örtlichen Engagements verdeutlichen

-          Wo bleibt die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, wenn Lückenschlüsse im Leistungsgeschehen und erweiterte Planung nur freiwillige Leistungen bleiben.

Kurz ergänzend: Die Verhandlungen zu den neuen Rahmenvereinbarungen der Pflegestützpunkte laufen schwierig, v.a. Datenschutz, Hausbesuche durch Kassenmitarbeiter und Einbindung fachstellen und Bezirke

 

 

 

 

 

 

 

Asyl – dezentrale Unterbringung im Landkreis Coburg

 

Aktuell, d. h. in der 15. KW, sind 429 Asylbewerber in unseren 68 Wohnungen, 6 Unterkünften und der Gemeinschaftsunterkunft in Ebersdorf b. Coburg untergebracht.

33 unbegleitete Minderjährige befinden sich in der Obhut des Amtes für Jugend, Familie und Senioren.

Insgesamt sind im Landkreis Coburg somit derzeit 462 Asylbewerber untergebracht.

Zu dieser Zahl kommen außerdem 106 Fehlbeleger, die anerkannt sind, aber keine Wohnung finden, und im Rahmen von Wohnsitzzuweisungen durch die Regierung von Oberfranken in unsere Unterkünfte zugewiesene 47 anerkannte Asylbewerber hinzu.

Unsere Wohnungen und Unterkünfte sind somit z. Zt. mit 582 Personen belegt.