Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 9

 

a)    Der Ausschuss stimmt dem Antrag der CSU-Landvolk-Fraktion auf Übernahme der kompletten Fahrtkosten auch zur nicht nächstgelegenen weiterführenden Schule innerhalb der Bildungsregion Coburg zu.

b)    Der Ausschuss lehnt den Antrag der CSU-Landvolk-Fraktion auf Übernahme der kompletten Fahrtkosten auch zur nicht nächstgelegenen weiterführenden Schule innerhalb der Bildungsregion Coburg ab.

 


 

Rechtlicher Rahmen

Die Schülerbeförderungsverordnung regelt die Kostenübernahme, die sich aus der Kostenfreiheit des Schulwegs für den Aufgabenträger Landkreis ergibt. „Die Beförderungspflicht besteht zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule“ (§1 Abs. 1 Satz 1).

 

Die Festlegung „nächstgelegene Schule“ ist dabei u. a. definiert als diejenige Schule, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreichbar ist (§ 1 Abs. 1 Satz 3). Der Freistaat Bayern gewährt den Aufgabenträgern pauschale Zuweisungen. Ein Ermessensspielraum für die Verwaltung besteht, wenn „der Beförderungsaufwand die ersparten Beförderungskosten zur nächstgelegenen Schule um nicht mehr als 20 v. H. übersteigt“ (§ 2 Abs. 4).

 

Antrag CSU-Landvolk-Fraktion

Die CSU-Landvolk-Fraktion stellte vor der Übernahme der Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs durch den Landkreis Coburg und damit auch der Tarifhoheit des Landkreises den Antrag auf Übernahme der kompletten Fahrtkosten der Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis in weiterführende Schulen des Landkreises. Begründet wurde dies damit, dass der Landkreis für diese Kinder Gastschulbeiträge zahlen müsse, die weit über den Fahrtkosten liegen würden.

 

Konkret ging es damals um Schülerinnen und Schüler aus dem südlichen Itzgrund und den südlichen Stadtteilen Seßlachs.

 

Es wurde vereinbart, zunächst abzuwarten, in wieweit die Kosten für die Schülerfahrkarten aus den betroffenen Gebieten durch die tariflichen Anpassungen eine Ermessensentscheidung nach der Schülerbeförderungsverordnung ermöglichen. Es hat sich gezeigt, dass lediglich für den Ortsteil Kaltenbrunn der Gemeinde Itzgrund bei einem Besuch einer weiterführenden Schule in Coburg eine Übernahme der Fahrtkosten nicht möglich ist.

 

Die CSU-Landvolk-Fraktion hat darum gebeten, über ihren Antrag nunmehr zu entscheiden.

 

Rechtliche Auswirkungen

a)    Wegfall der pauschalen Zuweisungen

Bei einer Übernahme der Fahrkosten zur nicht nächstgelegenen Schule im Sinne des Gesetzes bzw. außerhalb des gesetzlichen Ermessensspielraumes entfällt die pauschale Zuweisung durch den Freistaat Bayern. Der Landkreis müsste somit die gesamten Fahrtkosten als freiwillige Leistung übernehmen. Die pauschale Zuweisung deckt rund 75 % der Kosten für die Schülerbeförderung nach der Schülerbeförderungsverordnung.

 

b)    Gleichbehandlungsgrundsatz

Auch innerhalb des Landkreises ist die nächstgelegene Schule definiert und teilt sich auf nach Schulen in Neustadt b. Cbg. und Schulen in Coburg. Bei einer Übernahme der Fahrtkosten über die Regelungen der Schülerbeförderungsverordnung hinaus als freiwillige Leistung wäre der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Allen Schülerinnen und Schülern müssten hiernach die kompletten Fahrtkosten für die Schülerbeförderung gezahlt werden – unabhängig davon, ob sie die nächstgelegene Schule besuchen.

Es ist nicht möglich festzustellen, wie viele Kinder von der Möglichkeit Gebrauch machen würden, eine andere Schule zu wählen, wenn die Fahrtkosten auch zur nicht nächstgelegenen Schule in der Region übernommen werden.

 

 

c)    Kostenschätzung

Die Übernahme der Fahrtkosten durch den Landkreis als freiwillige Leistung würde zu derzeit nicht berechenbaren finanziellen Belastungen führen.

 

Die Kosten für die Fahrkarten sind weitestgehend abhängig von der Entfernung zwischen Wohnort und Schule. Im Mittelwert kostet eine Fahrkarte 646,21 € im Jahr.

 

Derzeit besuchen aus dem Landkreis Coburg 2.085 Schülerinnen und Schüler Realschulen oder das Gymnasium in Trägerschaft des Landkreises Coburg. Für weitere 1.829 Schülerinnen und Schüler werden Gastschulbeiträge für Gymnasien oder Realschulen gezahlt – in dieser Zahl sind auch die Schülerinnen und Schüler enthalten, die Schulen in der Stadt Coburg besuchen. 3.914 Schülerinnen und Schüler könnten somit theoretisch bei einer neuen Regelung nach dem Antrag der CSU-Landvolk-Fraktion die Schule frei wählen.

 

Würden nur 10 % hiervon Gebrauch machen, würde sich folgende Schätzung ergeben:

 

391 x 646,21 = 252.668,11 € / a

 

25 % dieser Kosten an Fahrkarten trägt der Landkreis – somit entgehen ihm 75 % aus den pauschalen Zuweisungen des Freistaats Bayern. Er hätte somit Mehrkosten in Höhe von

 

252.668,11 : 100 x 75 = 189.501,08 €im Jahr.

 

Kostenfreiheit besteht vom 5. bis einschl. 10. Schuljahr = 6 Jahre

 

1.137.006,48 € während der Schulzeit.

 

d)    SchülerInnen in Schulen in angrenzenden Landkreisen

Über den Antrag der CSU-Landvolk-Fraktion hinaus müsste im Zuge der Gleichbehandlung auch geprüft werden, in wieweit Kindern, die staatliche oder staatlich anerkannten Schulen in angrenzenden Landkreisen besuchen, ebenfalls bei einer nicht nächstgelegenen Schule die Fahrkosten als freiwillige Leistung gezahlt werden müssten.

 

Derzeit besuchen 358 Schülerinnen und Schüler staatliche oder staatlich anerkannte weiterführende Schulen in angrenzenden Landkreisen. Für 99 von Ihnen besteht die Kostenfreiheit des Schulwegs nach der Schülerbeförderungsverordnung; 259 erhalten keine Fahrkarte.

 

Sollten für diese Kinder die Fahrtkosten übernommen werden, ergäbe sich eine freiwillige Leistung in Höhe von jährlich 167.368,39 € im Jahr.

 

Während der Schulzeit ergäben sich Kosten in Höhe von 1.004.210,34 €.

 

 

e)    Private Schulen

Darüber hinaus besuchen Kinder aus dem Landkreis Coburg private Schulen im Umkreis (Rudolph-Steiner-Schule, Montessori-Schule, Hermann-Lietz-Schule, Private Wirtschaftsschule Lichtenfels). Die genaue Zahl ist nicht bekannt. Auch für diese Kinder werden derzeit keine Fahrtkosten zum Unterricht übernommen.

 

f)     Beförderungspflicht nach Übernahme der Fahrtkosten – ggf. mit Taxen

Auch wenn eine freiwillige Übernahme der Fahrtkosten zu einer Verwaltungsvereinfachung führen würde, sieht die Verwaltung dieses Vorgehen kritisch. Sobald der Landkreis entschieden hat die Fahrtkosten zu übernehmen, müsste er auch dafür sorgen, dass die Kinder die Schulen auch zu Unterrichtsbeginn erreichen. Zusätzlich müsste gewährleistet sein, dass die max. Fahrzeit von 90 Minuten vom Wohnort zum Schulort eingehalten wird.

Hierfür müssten ggf. weitere Linien im ÖPNV geschaffen werden. Alternativ müssten Kosten für Taxifahrten gezahlt werden.

 

Kosten hierfür können nicht geschätzt werden.

 

 

Stellungnahme der Kämmerei

Seitens der Kreiskämmerei wird die Übernahme der Fahrtkosten als freiwillige Leistung im Hinblick auf die Haushaltskonsolidierung nicht befürwortet. Auch die Erhöhung bei den freiwilligen Leistungen wird in Anbetracht der 1,0 % - Grenze (Eichenau-Urteil – Abweichung des Umlagesatzes von einem ganzen Prozent-Punkt) kritisch gesehen.

 


Aus der Beratung:

Das Gremium entscheidet sich für die Variante a) des Beschlussvorschlages mit folgendem

 

Der Ausschuss schlägt vor, über die Variante a) des Beschlussvorschlages zu beraten und beschließen.