Beschluss: weiter (in nächstes Gremium)

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

 

Ausgangslage:

Der Beta-Bau des Staatlichen Arnold-Gymnasiums Neustadt b. Coburg. ist sanierungsbedürftig. Der Kreistag des Landkreises Coburg hat – der Empfehlung des Ausschusses für Bildung, Kul­tur und Sport vom 19.10.2017 folgend der Planung der Sanierung und der Ausschreibung dieser Leistungen in seiner Sitzung vom 14.12.2017 zugestimmt. In den Haushalt 2018 wurden die Planungskosten anteilig mit einer Summe von 350.000 € eingestellt. Darüber hinaus gibt es einen Haushaltsrest von 50.000 €.

 

Im Investitionsprogramm sind derzeit verteilt auf die einzelnen Jahre vorläufig insgesamt 7,9 Mio. € eingestellt, mit einem noch nicht bezifferten und noch nicht bekannten Finanzpla­nungsrest.

 

Als Grundlage für die Planungen wurde bei der Regierung von Oberfranken das abstrakte Raumprogramm für die Schule beantragt. Hier werden die Gesamtflächen der Schule dem er­forderlichen Bedarf gegenüber gestellt. Die künftigen Flächen für nectv in der jetzigen Cafeteria der Schule wurden in diesem Programm als schulisch notwendig anerkannt.

 

Die sich im abstrakten Raumprogramm rein rechnerisch ergebenden Flächen können voraus­sichtlich im Bestand umgesetzt werden. Durch Umnutzungen werden weitere Gebäudeteile mit in die Generalsanierung einbezogen werden müssen. Die Schulleitung war in diese Überprüfung eingebunden und trägt sie mit. Ob sich allerdings die erforderlichen räumlichen Zusammen­hänge sinnvoll herstellen lassen, um eine Erweiterung des Schulgebäudes zu vermeiden, wird erst die Planung eines Architekten zeigen.

 

Die Schulleitung des Gymnasiums wird vom Landkreis im Rahmen der Grundlagenermittlung LPH 1 mit einbezogen und kann Anforderungen und Wünsche formulieren, die aus ihrer Sicht bei der Umsetzung der Sanierung wichtig sind.


Der Landkreis prüft diese Anforderungen auf Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit und berück­sichtigt sie bei der Ausschreibung der Planerleistungen.

 

Sanierungsumfang

Als nächster Schritt müsste der Umfang der Sanierung festgelegt werden. Hierzu wurde die ge­samte Schulanlage des Gymnasiums besichtigt.

 

Die Einfachhalle ist ebenfalls sanierungsbedürftig. Für den Gamma-Bau wäre zu prüfen, in wie­weit eine energetische Sanierung erforderlich ist.

 

Um das Raumprogramm mit den vorhandenen Räumen abzudecken, werden vermutlich auch Umbaumaßnahmen im Alpha- und Gamma-Bau anstehen. Die Heizungsanlage der Schule be­findet sich im Alpha-Bau. Die Heizungssteuerung wurde bei der Sanierung des Alpha Bau in den Jahren 2004 – 2006 nicht angegangen. Die Teile sind z. T. bereits 30 Jahre alt. Die Heizung hält nach Aussage des Hausmeisters die vorgeschriebenen Feinstaubwerte nicht mehr ein – auch hier stehen eingehendere Untersuchungen an.

 

Vorgeschlagen wird, dass Architekten und Fachplaner auch die Einfachhalle und die Außenan­lagen untersuchen (Bestandsuntersuchungen sind besondere separat zu vergütende Leistungen nach HOAI). Im Rahmen der Leistungsphase 2 (Vorentwurfsplanung) werden Vorentwürfe mit Kostenschätzungen erarbeitet, die dem Landrat, der baubegleitenden Arbeitsgruppe und der Verwaltung vorgestellt werden. An dieser Stelle kann entschieden werden, welche Vorentwurfs­variante genauer ausgearbeitet werden soll. Diese wird im Rahmen der Leistungsphase 3 (Ent­wurfsplanung) detailliert und die Kosten konkretisiert.

 

Danach kann der Kreistag entscheiden ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Sanie­rung durchgeführt werden soll. Durch die stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen könnte an dieser Stelle auch entschieden werden, dass die Maßnahme nicht mehr weitergeführt werden soll, ohne dass Schadensersatzforderungen der Planer geltend gemacht werden kön­nen.

 

Die Planer sind zu beauftragen, ein Energiekonzept für den Sanierungsbereich zu erstellen.

Entsprechende Vorschläge sind dem Landkreis zur Entscheidung vorzulegen.

In diesem Energiekonzept ist gesondert auf den Gamma-Bau einzugehen.

 

Weiterhin ist von den Planern zu überlegen, wie Betrieb der Schule und Unterricht – auch in den Fachräumen und für nectv - weiter sichergestellt werden können. Zeiträume in denen eine Aus­lagerung der Schule erfolgen muss, sind zu definieren. Sofern Container eingesetzt werden, sind die Kosten für deren Aufstellung und Betrieb zu schätzen.

 

Über die tatsächliche Umsetzung wird nach Leistungsphase 3 entschieden.

 

Auswahl der Architekten und Fachplaner

Mit den Vorgaben des Landkreises und auf der Grundlage des abstrakten Raumprogramms der Regierung von Oberfranken werden die Planungsleistungen vergaberechtskonform ausge­schrieben. Für diese Ausschreibungen müssen in gewissem vorgeschriebenem Rahmen Wer­tungskriterien festgelegt werden, nach denen die Planer im Verhandlungsverfahren bewertet und schließlich ausgewählt werden.

 

Es wird vorgeschlagen, hierfür ein Gremium zu bilden, welches bei der Festlegung der Wer­tungskriterien und der Auswahl der Planer beteiligt wird. Es könnte aus einem Vertreter der zent­ralen Beschaffungsstelle bei der Stadt Coburg und den Fachbereichsleitungen Z3, Z4 und FB 23 bestehen. Sie erarbeiten einen Entwurf, der mit der baubegleitenden Arbeitsgruppe abgestimmt wird. Landrat, baubegleitender Arbeitsgruppe, Leitungen Z4, Z3 und FB 23 bestehen.

 

Finanzierung

Der Vorantrag zur Sanierung des Beta-Baus wurde bereits am 01.10.2015 als Neuantrag für erstmals zu fördernde Maßnahmen im Schulbaubereich an die Regierung von Oberfranken ge­stellt. Die Maßnahme ist damit bereits im Neuaufnahmevolumen 2019 ff gelistet.

 

An Förderprogrammen käme eine Förderung nach KIP-S oder die Förderung nach FAG in Fra­ge.

 

Eine vorläufige Finanzierungsabfrage bei der Regierung von Oberfranken ergibt eine voraus­sichtliche Förderung im höheren 60 %-Bereich nach FAG.

 

Für die Sanierung der Einfachhalle wird vorsorglich ein Antrag zur Förderung nach KIP-S ge­stellt.

 

 

Die angekündigten Förderungen zur Digitalisierung von Schulen sowie für den Ausbau von WLAN an Schulen sollten ebenfalls so weit möglich in Anspruch genommen werden.

 

Ausblick

Für die Sanierung ist folgende grobe Zeitschiene absehbar:

 

Ausschreibung Architekten- und Fachplanerleistungen

Mai 2018

 

Architektenauswahl und Fachplanerfestlegung

Juli 2018

Abschluss Leistungsphase 3

(Entwurfsplanung und Umsetzungsbeschluss)

Winter 2018/2019

 

Verlegung nectv

Frühjahr 2019

Sanierungsbeginn

2019

Sanierungsdauer

ca. 2 Jahre

 

Ein konkreter Bauzeitenplan kann erst nach den Vorplanungen durch die Architekten erfolgen.

 


Aus der Beratung:

 

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Beschlussvorschlag des Fachausschusses an den Kreistag abgegeben.

 

Folgende Fragen sollen bis zur Sitzung geklärt werden:

  1. Wie verändern sich die Planungskosten Leistungsphase 1 – 3 HOAI, wenn neben dem Beta-Bau auch die Einfachhalle, energetische Sanierung des Gamma-Bau, die Heizungsanlage und die Außenanlagen in die Vorplanung einbezogen werden
  2. Verliert der Landkreis Fördergelder, wenn die Vorplanungen hinaus gezögert werden?
  3. Welche Auswirkungen hat es auf die Förderung durch den Freistaat Bayern, wenn der Gamma-Bau, Einfachhalle und die Heizungsanlage zu einem späteren Zeitpunkt saniert werden
  4. Können die Planungsleistungen durch das Z4 personell ausreichend begleitet werden?

 

Die Fragen sind bis zur Kreistagssitzung am 26.04.2018 durch die Verwaltung zu beantworten.

Kreistag abgegeben.