Sitzung: 22.03.2018 Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
Beschluss: weiter (in nächstes Gremium)
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: 025/2018
Ausgangslage:
Der Beta-Bau des
Staatlichen Arnold-Gymnasiums Neustadt b. Coburg. ist sanierungsbedürftig. Der
Kreistag des Landkreises Coburg hat – der Empfehlung des Ausschusses für
Bildung, Kultur und Sport vom 19.10.2017 folgend der Planung der Sanierung und
der Ausschreibung dieser Leistungen in seiner Sitzung vom 14.12.2017
zugestimmt. In den Haushalt 2018 wurden die Planungskosten anteilig mit einer
Summe von 350.000 € eingestellt. Darüber hinaus gibt es einen Haushaltsrest von
50.000 €.
Im
Investitionsprogramm sind derzeit verteilt auf die einzelnen Jahre vorläufig
insgesamt 7,9 Mio. € eingestellt, mit einem noch nicht bezifferten
und noch nicht bekannten Finanzplanungsrest.
Als Grundlage für
die Planungen wurde bei der Regierung von Oberfranken das abstrakte
Raumprogramm für die Schule beantragt. Hier werden die Gesamtflächen der Schule
dem erforderlichen Bedarf gegenüber gestellt. Die künftigen Flächen für nectv
in der jetzigen Cafeteria der Schule wurden in diesem Programm als schulisch
notwendig anerkannt.
Die sich im
abstrakten Raumprogramm rein rechnerisch ergebenden Flächen können voraussichtlich
im Bestand umgesetzt werden. Durch Umnutzungen werden weitere Gebäudeteile mit
in die Generalsanierung einbezogen werden müssen. Die Schulleitung war in diese
Überprüfung eingebunden und trägt sie mit. Ob sich allerdings die
erforderlichen räumlichen Zusammenhänge sinnvoll herstellen lassen, um eine
Erweiterung des Schulgebäudes zu vermeiden, wird erst die Planung eines
Architekten zeigen.
Die Schulleitung des
Gymnasiums wird vom Landkreis im Rahmen der Grundlagenermittlung LPH 1 mit
einbezogen und kann Anforderungen und Wünsche formulieren, die aus ihrer Sicht
bei der Umsetzung der Sanierung wichtig sind.
Der Landkreis prüft diese Anforderungen auf Umsetzbarkeit und
Wirtschaftlichkeit und berücksichtigt sie bei der Ausschreibung der
Planerleistungen.
Sanierungsumfang
Als nächster Schritt
müsste der Umfang der Sanierung festgelegt werden. Hierzu wurde die gesamte
Schulanlage des Gymnasiums besichtigt.
Die Einfachhalle ist
ebenfalls sanierungsbedürftig. Für den Gamma-Bau wäre zu prüfen, in wieweit
eine energetische Sanierung erforderlich ist.
Um das Raumprogramm
mit den vorhandenen Räumen abzudecken, werden vermutlich auch Umbaumaßnahmen im
Alpha- und Gamma-Bau anstehen. Die Heizungsanlage der Schule befindet sich im
Alpha-Bau. Die Heizungssteuerung wurde bei der Sanierung des Alpha Bau in den
Jahren 2004 – 2006 nicht angegangen. Die Teile sind z. T. bereits 30 Jahre alt.
Die Heizung hält nach Aussage des Hausmeisters die vorgeschriebenen
Feinstaubwerte nicht mehr ein – auch hier stehen eingehendere Untersuchungen
an.
Vorgeschlagen wird,
dass Architekten und Fachplaner auch die Einfachhalle und die Außenanlagen untersuchen
(Bestandsuntersuchungen sind besondere separat zu vergütende Leistungen nach
HOAI). Im Rahmen der Leistungsphase 2 (Vorentwurfsplanung) werden Vorentwürfe
mit Kostenschätzungen erarbeitet, die dem Landrat, der baubegleitenden
Arbeitsgruppe und der Verwaltung vorgestellt werden. An dieser Stelle kann
entschieden werden, welche Vorentwurfsvariante genauer ausgearbeitet werden
soll. Diese wird im Rahmen der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) detailliert
und die Kosten konkretisiert.
Danach kann der
Kreistag entscheiden ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Sanierung
durchgeführt werden soll. Durch die stufenweise Beauftragung der
Planungsleistungen könnte an dieser Stelle auch entschieden werden, dass die Maßnahme
nicht mehr weitergeführt werden soll, ohne dass Schadensersatzforderungen der
Planer geltend gemacht werden können.
Die Planer sind zu
beauftragen, ein Energiekonzept für den Sanierungsbereich zu erstellen.
Entsprechende
Vorschläge sind dem Landkreis zur Entscheidung vorzulegen.
In diesem
Energiekonzept ist gesondert auf den Gamma-Bau einzugehen.
Weiterhin ist von
den Planern zu überlegen, wie Betrieb der Schule und Unterricht – auch in den
Fachräumen und für nectv - weiter sichergestellt werden können. Zeiträume in
denen eine Auslagerung der Schule erfolgen muss, sind zu definieren. Sofern
Container eingesetzt werden, sind die Kosten für deren Aufstellung und Betrieb
zu schätzen.
Über die
tatsächliche Umsetzung wird nach Leistungsphase 3 entschieden.
Auswahl der
Architekten und Fachplaner
Mit den Vorgaben des
Landkreises und auf der Grundlage des abstrakten Raumprogramms der Regierung
von Oberfranken werden die Planungsleistungen vergaberechtskonform ausgeschrieben.
Für diese Ausschreibungen müssen in gewissem vorgeschriebenem Rahmen Wertungskriterien
festgelegt werden, nach denen die Planer im Verhandlungsverfahren bewertet und
schließlich ausgewählt werden.
Es wird
vorgeschlagen, hierfür ein Gremium zu bilden, welches bei der Festlegung der
Wertungskriterien und der Auswahl der Planer beteiligt wird. Es könnte aus
einem Vertreter der zentralen Beschaffungsstelle bei der Stadt Coburg und den
Fachbereichsleitungen Z3, Z4 und FB 23 bestehen. Sie erarbeiten einen Entwurf,
der mit der baubegleitenden Arbeitsgruppe abgestimmt wird. Landrat,
baubegleitender Arbeitsgruppe, Leitungen Z4, Z3 und FB 23 bestehen.
Finanzierung
Der Vorantrag zur
Sanierung des Beta-Baus wurde bereits am 01.10.2015 als Neuantrag für erstmals
zu fördernde Maßnahmen im Schulbaubereich an die Regierung von Oberfranken gestellt.
Die Maßnahme ist damit bereits im Neuaufnahmevolumen 2019 ff gelistet.
An Förderprogrammen
käme eine Förderung nach KIP-S oder die Förderung nach FAG in Frage.
Eine vorläufige
Finanzierungsabfrage bei der Regierung von Oberfranken ergibt eine voraussichtliche
Förderung im höheren 60 %-Bereich nach FAG.
Für die Sanierung
der Einfachhalle wird vorsorglich ein Antrag zur Förderung nach KIP-S gestellt.
Die angekündigten
Förderungen zur Digitalisierung von Schulen sowie für den Ausbau von WLAN an
Schulen sollten ebenfalls so weit möglich in Anspruch genommen werden.
Ausblick
Für die Sanierung
ist folgende grobe Zeitschiene absehbar:
Ausschreibung Architekten- und Fachplanerleistungen |
Mai 2018 |
Architektenauswahl und Fachplanerfestlegung |
Juli 2018 |
Abschluss
Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung und Umsetzungsbeschluss) |
Winter 2018/2019 |
Verlegung nectv |
Frühjahr 2019 |
Sanierungsbeginn |
2019 |
Sanierungsdauer |
ca. 2 Jahre |
Ein konkreter Bauzeitenplan kann erst nach
den Vorplanungen durch die Architekten erfolgen.
Aus der Beratung:
Der Tagesordnungspunkt wird ohne Beschlussvorschlag des Fachausschusses an den Kreistag abgegeben.
Folgende Fragen sollen bis zur Sitzung geklärt werden:
- Wie verändern sich die Planungskosten Leistungsphase 1 – 3 HOAI, wenn neben dem Beta-Bau auch die Einfachhalle, energetische Sanierung des Gamma-Bau, die Heizungsanlage und die Außenanlagen in die Vorplanung einbezogen werden
- Verliert der Landkreis Fördergelder, wenn die Vorplanungen hinaus gezögert werden?
- Welche Auswirkungen hat es auf die Förderung durch den Freistaat Bayern, wenn der Gamma-Bau, Einfachhalle und die Heizungsanlage zu einem späteren Zeitpunkt saniert werden
- Können die Planungsleistungen durch das Z4 personell ausreichend begleitet werden?
Die Fragen sind bis zur Kreistagssitzung am 26.04.2018 durch die Verwaltung zu beantworten.
Kreistag abgegeben.