Sitzung: 22.03.2018 Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
Sachverhalt:
Personelle Veränderungen im Fachbereich Bildung, Kultur und Sport,
verschiedene Informationen zu Veranstaltungen, Gastschulbeiträgen,
Baumaßnahmen und zur Kreisheimatpflege werden den Ausschussmitgliedern nachfolgend
mitgeteilt:
Personelle
Veränderungen
Lea Weispfennig wirkt als Koordinatorin
der Bildungsangebote für Neuzugewanderte seit dem 15.02.2018 im Fachbereich
Bildung, Kultur und Sport.
Schulleitungswechsel:
Staatliche Realschule
Neustadt b. Coburg
Ab dem 26. Februar 2018 wird die Schulleitung
an der Staatlichen Realschule Neustadt b. Coburg in neuer Besetzung
weiterarbeiten. Frau Beratungsrektorin Susanne Polz tritt die Nachfolge von Herrn
ZwRSK Richard Rothenhöfer als Konrektorin an der Realschule Neustadt an.
Staatliche
Realschule Coburg II
Realschulkonrektor Dr.
Niedermeier übernimmt zum 26.02.2018 das Amt des 1. Realschulkonrektors an
der Staatlichen Realschule Bayreuth I und verlässt die Staatliche Realschule
Coburg II. Die dort freiwerdende Stelle bleibt ein halbes Jahr unbesetzt.
Veranstaltungen
Am 24. Februar 2018
fand in Zusammenarbeit mit dem WFC Coburg-Neukirchen e. V. der Alpine
Kreisskitag am Skigelände in Neukirchen statt. Insgesamt gingen 48 Teilnehmer
in der Kategorie „Riesenslalom“ an den Start. Skilanglauf fand in diesem Jahr
nicht statt.
Vorankündigung
Schulbandfestival „Schule rockt!“: Am Donnerstag 12. April 2018 findet ab 16:30
Uhr das Schulbandfestival „Schule rockt!“ in Zusammenarbeit mit dem JUZ domino
statt. Es haben sich wieder fünf Bands aus vier Schulen angemeldet.
Gastschulbeiträge
Im Haushaltsjahr
2017 hat der Landkreis Coburg für berufliche Schulen Gastschulbeiträge und
Kostenersätze in Höhe von 1.638.650,87 Euro (Haushaltsstelle 0.2441.6722) an
andere Sachaufwandsträger geleistet, davon entfallen an die Stadt Coburg
1.019.994,86 € und an andere Landkreise und Städte 618.656,01 €.
Berufsfachschulen für Ernährung und
Versorgung und für Kinderpflege
Die neuen Räume im
1. OG des Gustav-Dietrich-Hauses sind fertig. Somit konnten die ersten Umzüge
innerhalb des Hauses realisiert werden. Der Umbau der Räume im 2. OG hat
begonnen. Der neue Mietvertrag kann erste geschlossen werden, wenn der Umbau
abgeschlossen ist, da Kosten für die Verkabelung auf den künftigen Mietpreis
angerechnet werden können.
Kreisheimatpflege
Die in der Sitzung
des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport vom 07. Dezember 2017
beschlossenen Richtlinien und Handlungsempfehlungen zum Vollzug der
Heimatpflege im Landkreis Coburg wurden Bezirksheimatpfleger Prof. Dr. Dippold
mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt. Die Stellungnahme ging dem FB 23 im
Januar 2018 zu. Prof. Dr. Dippold begrüßt die Verabschiedung eines
Heimatpflegekonzeptes und der Richtlinien im Landkreis Coburg. Er beurteilte
die Richtlinien und Handlungsempfehlungen als gelungen und umsetzbar. Nach
Empfehlung des Bezirksheimatpflegers soll den Kreisheimatpflegern zudem noch
die Teilnahme an überregionalen Fachtagungen empfohlen werden.
Beratung:
Zu den Informationen zum Thema „Gastschulbeiträge“
fragt Kreisrat Mattern nach, wie die Planung der Gastschulbeiträge im
Haushaltsplan 2017 angesetzt war.
Die notwendigen Zahlen und Erklärungen werden von der Sachbearbeiterin,
Frau Hofmann-Reh, wie folgt vorgelegt:
Die in der Sitzung vom 22.03.2018 genannten
Gastschulbeiträge betreffen nur die Haushaltsstelle 0.2441.6722.
Der Haushaltsansatz für 2017 auf dieser Haushaltsstelle
betrug 1.560.000,- €; die tatsächlichen Ausgaben beliefen sich auf 1.638.650,87
€.
Hier sind folgende Schularten berücksichtigt:
Berufsaufbauschulen
Berufsfachschulen
Fachschulen
Fachoberschulen
Berufsoberschulen
Landwirtschaftsschulen
Wirtschaftsschulen
und bei den Berufsschulen die Unterscheidung nach
Kostenersatz und Restkosten für Heimunterbringung.
Im Vorfeld teilen die verschiedenen Kostenträger
(Landkreise, Städte, Zweckverbände) aufgrund von Schülerlisten die Anzahl der
Schüler, für die später ein Kostenersatz bzw. Gastschulbeitrag bezahlt werden
muss, mit.
Wie hoch der tatsächliche Aufwand für die Unterhaltung und
den Betrieb der jeweiligen Schule ist, kann man nicht voraussehen.
Erst wenn die tatsächliche Abrechnung sog. Spitzabrechnung
beim Kostenschuldner eintrifft, ist dies möglich.
Das Bayerische Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) regelt
abschließend, welche Kosten in der Gastschulbeitrags-/Kostenersatzabrechnung
berücksichtigt werden dürfen.
Die Planung des Haushaltsansatzes dieser Haushaltsstelle
beruht deshalb auf folgenden Faktoren:
-
jahrelange Erfahrung der Sachbearbeiterin
-
enge und gute Kommunikation mit dem Kreiskämmerer
Berufsfachschulen für Ernährung und
Versorgung und für Kinderpflege
Zu den Ausführungen zur Fertigstellung der neuen Räume im 1.
Obergeschoss der Berufsfachschulen
für Ernährung und Versorgung und für Kinderpflege im Gustav-Dietrich-Haus, regt Landrat Busch
an, die nächste Sitzung des Ausschusses Vorort abzuhalten.