Sachverhalt:

Personelle Veränderungen im Fachbereich Bildung, Kultur und Sport, verschiedene Informa­tionen zu Veranstaltungen, Gastschulbeiträgen, Baumaßnahmen und zur Kreisheimatpflege werden den Ausschussmitgliedern nachfolgend mitgeteilt:

Personelle Veränderungen

Lea Weispfennig wirkt als Koordinatorin der Bildungsangebote für Neuzugewanderte seit dem 15.02.2018 im Fachbereich Bildung, Kultur und Sport.

Schulleitungswechsel:

Staatliche Realschule Neustadt b. Coburg

Ab dem 26. Februar 2018 wird die Schulleitung an der Staatlichen Realschule Neustadt b. Coburg in neuer Besetzung weiterarbeiten. Frau Beratungsrektorin Susanne Polz tritt die Nachfolge von Herrn ZwRSK Richard Rothenhöfer als Konrektorin an der Realschule Neustadt an.

 

Staatliche Realschule Coburg II

Realschulkonrektor Dr. Niedermeier übernimmt zum 26.02.2018 das Amt des 1. Realschulkonrektors an der Staatlichen Realschule Bayreuth I und verlässt die Staatliche Realschule Coburg II. Die dort freiwerdende Stelle bleibt ein halbes Jahr unbesetzt.

 

Veranstaltungen

Am 24. Februar 2018 fand in Zusammenarbeit mit dem WFC Coburg-Neukirchen e. V. der Alpine Kreisskitag am Skigelände in Neukirchen statt. Insgesamt gingen 48 Teilnehmer in der Kategorie „Riesenslalom“ an den Start. Skilanglauf fand in diesem Jahr nicht statt.

Vorankündigung Schulbandfestival „Schule rockt!“: Am Donnerstag 12. April 2018 findet ab 16:30 Uhr das Schulbandfestival „Schule rockt!“ in Zusammen­arbeit mit dem JUZ domino statt. Es haben sich wieder fünf Bands aus vier Schulen angemeldet.

 

Gastschulbeiträge

Im Haushaltsjahr 2017 hat der Landkreis Coburg für berufliche Schulen Gastschulbeiträge und Kostenersätze in Höhe von 1.638.650,87 Euro (Haushaltsstelle 0.2441.6722) an andere Sachaufwandsträger geleistet, davon entfallen an die Stadt Coburg 1.019.994,86 € und an andere Landkreise und Städte 618.656,01 €.

 

 

Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung und für Kinderpflege

Die neuen Räume im 1. OG des Gustav-Dietrich-Hauses sind fertig. Somit konnten die ers­ten Umzüge innerhalb des Hauses realisiert werden. Der Umbau der Räume im 2. OG hat begonnen. Der neue Mietvertrag kann erste geschlossen werden, wenn der Umbau abge­schlossen ist, da Kosten für die Verkabelung auf den künftigen Mietpreis angerechnet wer­den können.

 

Kreisheimatpflege

Die in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport vom 07. Dezember 2017 beschlossenen Richtlinien und Handlungsempfehlungen zum Vollzug der Heimatpflege im Landkreis Coburg wurden Bezirksheimatpfleger Prof. Dr. Dippold mit der Bitte um Stellung­nahme vorgelegt. Die Stellungnahme ging dem FB 23 im Januar 2018 zu. Prof. Dr. Dippold begrüßt die Verabschiedung eines Heimatpflegekonzeptes und der Richtlinien im Landkreis Coburg. Er beurteilte die Richtlinien und Handlungsempfehlungen als gelungen und umsetz­bar. Nach Empfehlung des Bezirksheimatpflegers soll den Kreisheimatpflegern zudem noch die Teilnahme an überregionalen Fachtagungen empfohlen werden.

 


Beratung:

 

Zu den Informationen zum Thema „Gastschulbeiträge“ fragt Kreisrat Mattern nach, wie die Planung der Gastschulbeiträge im Haushaltsplan 2017 angesetzt war.

Die notwendigen Zahlen und Erklärungen werden von der Sachbearbeiterin, Frau Hofmann-Reh, wie folgt vorgelegt:

 

Die in der Sitzung vom 22.03.2018 genannten Gastschulbeiträge betreffen nur die Haus­haltsstelle 0.2441.6722.

Der Haushaltsansatz für 2017 auf dieser Haushaltsstelle betrug 1.560.000,- €; die tatsächlichen Ausgaben beliefen sich auf 1.638.650,87 €.

 

Hier sind folgende Schularten berücksichtigt:

Berufsaufbauschulen

Berufsfachschulen

Fachschulen

Fachoberschulen

Berufsoberschulen

Landwirtschaftsschulen

Wirtschaftsschulen

und bei den Berufsschulen die Unterscheidung nach Kostenersatz und Restkosten für Heim­unterbringung.

 

Im Vorfeld teilen die verschiedenen Kostenträger (Landkreise, Städte, Zweckverbände) auf­grund von Schülerlisten die Anzahl der Schüler, für die später ein Kostenersatz bzw. Gastschulbeitrag bezahlt werden muss, mit.

 

Wie hoch der tatsächliche Aufwand für die Unterhaltung und den Betrieb der jeweiligen Schule ist, kann man nicht voraussehen.

Erst wenn die tatsächliche Abrechnung sog. Spitzabrechnung beim Kostenschuldner eintrifft, ist dies möglich.

Das Bayerische Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) regelt abschließend, welche Kosten in der Gastschulbeitrags-/Kostenersatzabrechnung berücksichtigt werden dürfen.

 

Die Planung des Haushaltsansatzes dieser Haushaltsstelle beruht deshalb auf folgenden Faktoren:

-       jahrelange Erfahrung der Sachbearbeiterin

-       enge und gute Kommunikation mit dem Kreiskämmerer

 

 

Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung und für Kinderpflege

Zu den Ausführungen zur Fertigstellung der neuen Räume im 1. Obergeschoss der Berufs­fachschulen für Ernährung und Versorgung und für Kinderpflege im Gustav-Dietrich-Haus, regt Landrat Busch an, die nächste Sitzung des Ausschusses Vorort abzuhal­ten.