Die vorliegende Budgetvereinbarung 2018 - 2022 mit der Zielvereinbarung 2018, sowie die Anpassung des Betriebsträgervertrages über das Kreisjungendheim Weinberg mit dem Kreisjugendring wird beschlossen. Budgetvereinbarung und Betriebsträgervertrag sind Bestandteile des Beschlusses.
Zur Entscheidung vorgelegt wird die Budgetvereinbarung mit dem Kreisjugendring Coburg für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2022, sowie die Anpassung des Betriebsträgervertrages für das Kreisjugendheim Weinberg.
Im Vergleich zur im Dezember ausgelaufenen Budgetvereinbarung sind folgende Änderungen aufgenommen worden:
1. Inhaltliche Änderungen
Die Wahrnehmung der
Aufgaben des Kreisjugendrings wurden an die aktuellen Herausforderungen
angepasst.
„Um
diesen Aufgaben -auch zukunftsgerichtet- gerecht zu werden,
entwickelt der Kreisjugendring
eine Konzeption auf der Grundlage
der §§ 79 und 79a SGB VIII unter
Berücksichtigung der Erkenntnisse
des 15. Kinder- und
Jugendberichts...“ und „setzt eine aktive jugend-
gerechte Öffentlichkeitsarbeit
um…“
Die Konkretisierung erfolgt über eine Zielvereinbarung, die jeweils für ein Jahr geschlossen
„…. schließen der Kreisjugendring Coburg und der
Landkreis Coburg
jährlich zu Beginn des Jahres
eine Zielvereinbarung ab, die die
anstehenden Aufgaben beschreibt.
Die jeweils gültige Zielvereinbarung
ist Bestandteil des
Budgetvertrages und wird dem Ausschuss für Jugend
und Familie vorgelegt.“
Mit dieser Regelung wird die bisherige jährliche Vorstellung der Arbeitsplanung ersetzt und richtigerweise die Kooperation zwischen der Verwaltung und dem Kreisjugendring betont.
2. Zielvereinbarung 2018
In der Zielvereinbarung wurden für 2018 grundlegende anstehende Aufgaben -die Gewinnung von jungen Menschen für die ehrenamtliche Tätigkeit, die Aktivierung der Verbände zur Mitarbeit, die zukunftsgerichtete Konzeptentwicklung unter Einbeziehung der Mitgliedsorganisationen, sowie die Intensivierung und Anpassung der Öffentlichkeitsarbeit- festgelegt.
Der Kreisjugendring
plant daneben selbstverständlich auch weiterhin seine regelhaften Aktivitäten,
wie z.B. seine Ferienangebote, Bildungsreisen oder internationale
Jugendbegegnung.
3. Budgethöhe
Der Kreisjugendring hat erstmals in 2017 von der seit Jahren bestehenden vertraglichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, Tarif- und Sozialversicherungssteigerungen zusätzlich zur bisherigen Budgethöhe von 175.000 € geltend zu machen (Vorlage 139/2017).
Dieser Mehrbedarf ist keiner einmaligen Mehraufwendung geschuldet gewesen, weshalb die Budgethöhe neu verhandelt werden musste.
Der Zahlung an den Kreisjugendring aus dem
Betriebsträgervertrag besteht wurde 1995, der Budgetbetrag für die Jugendarbeit
zuletzt 2008 festgelegt.
Allein die durchschnittlichen Tarifsteigerungen seit 2008 belaufen sich für das
in der Vereinbarung festgeschriebene Personal auf fast 26.000 €. Die
Aufwendungen für die Energiekosten sind durch die stattgefundene energetische
Sanierung gesunken, der Finanzbedarf für Reparaturen, Renovierung und
Ersatzbeschaffungen in den zurückliegenden 10-23 Jahren hingegen gestiegen.
Summarisch wurde deshalb eine Anhebung des Gesamt-Budgetbetrages um 25.000 € auf 200.000 € ausgehandelt.
4. Betriebsträgervertrag
Der Betriebsträgervertrag besteht unverändert seit 1995. Die im Vertrag vorgesehene Fortschreibung wurde bislang nicht vorgenommen, während faktisch Änderungen eingetreten waren.
Die jetzt vorgelegte Neufassung schreibt die wichtigen und passenden Regelungen fort und nimmt notwendige Anpassungen vor. In Anlage 3 ist die vergleichende Synopse der bisherigen und der neuen Regelungen, in Anlage 4 der Entwurf des neuen Vertrages beigefügt.
Mit der Budgetvereinbarung drückt der Landkreis auch weiterhin sein Vertrauen in die Arbeit des Kreisjugendringes aus, der sich seinerseits zur umfassenden Einhaltung der benannten Ziele und Aufgaben sowie zum wirtschaftlichen Einsatz der Mittel zum Wohle der Kinder und Jugendlichen im Landkreis Coburg verpflichtet.
Dem Ausschuss für Jugend und Familie wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen: