Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Das gemäß Art. 64 LKrO i.V.m. § 24 KommHV für die Jahre 2017 – 2021 aufgestellte Investitionsprogramm des Landkreises Coburg wird gebilligt. Es ist Bestandteil dieses Beschlusses, ebenso der Finanzplan für die Jahre 2017 – 2021.

 


Nach Art. 64 LKrO hat der Landkreis seiner Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Kernstück der Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm, das jährlich der Entwicklung anzupassen und fortzuführen ist. Im Investitionsprogramm sind die im Planungszeitraum vorgesehenen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Jahresabschnitten aufzunehmen. Jeder Jahresabschnitt soll die fortzuführenden und neuen Investitionen mit den auf das betreffende Jahr entfallenden Teilbeträgen wiedergeben (§ 24 Abs. 2 KommHV).

 

Letztmals am 09.03.2017 hat der Kreistag ein Investitionsprogramm für die Jahre 2016 – 2020 beschlossen.

 

Den gesetzlichen Vorschriften entsprechend wurde dieses letzte Programm überarbeitet und neu gefasst. Gründe für Veränderungen oder Abweichungen zur früheren Planung sind:

 

a)        Wegfall des Finanzplanungsjahres 2016 und Neuerfassung des Jahres 2021

 

b)        Wegfall oder Neuaufnahme oder Umplanung von Maßnahmen

 

c)         Verschiebung von Maßnahmen innerhalb der Finanzplanungsjahre

 

d)        neue Erkenntnisse über die Kostenhöhe (z. B. durch Vorlage von konkreten

Planungsunterlagen etc.)

 

Mit Ausnahme der Zuschüsse ist über die Finanzierung der einzelnen Vorhaben im Investitionsprogramm nichts ausgesagt. Es steht jedoch außer Zweifel, dass sie im Zusammenhang mit dem Gesamthaushalt und der Leistungsfähigkeit des Landkreises (und seiner Städte und Gemeinden) gesehen werden muss und auch unter dem Gesichtspunkt des Einsatzes von Fremdmitteln (s. auch Finanzplan).

 


Aus der Beratung:

Kreisrat Gerhard Ehrlich merkt zu Punkt 69 „Kreisstraße CO 4“ an, dass mit der Stadt Coburg die Verhandlungen mit Nachdruck geführt werden sollen.

 

Kreisrat Günter Benning weist darauf hin, dass bei Punkt 57 „ThermeNatur Bad Rodach“ ein

Haushaltsrest von 250.000 € aufgeführt ist. Hier handelt es sich um einen Zuschuss, der seit zwei Jahren immer wieder geschoben wird.

Der Vorsitzende hat diese Thematik im Vorfeld mit dem Kämmerer besprochen. Bei bestimmten Maßnahmen (Chip-Coin-System und Baumwipfelpfad) hat es Probleme mit der Ausschreibung gegeben. Mittlerweile sind die Maßnahmen durchgeführt aber noch nicht endabgerechnet. Er macht deutlich, dass alle Ausgaben des Haushaltes durch das Gremium freigegeben werden müssen.