Vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel durch den
Kreistag wird die Verwaltung beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt-
und Qualitätsentwicklungsvereinbarung über die Durchführung von Sozialen
Trainingsmaßnahmen, Betreuungsweisungen und gerichtlichen Arbeitsweisungen für
das Jahr 2018 mit der Gemeinnützigen Gesellschaft für Resozialisierung und
Integration abzuschließen. Die Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt:
In
der Sitzung des Ausschusses für Jugend und Familie am 14.03.2017 wurde im
Rahmen der Verlängerung der Leistungsvereinbarung mit dem Diakonischen Werk und
GeRI, im Ausschuss für Jugend und Familie ausführlich über die Maßnahmen der
Träger in diesem Bereich und die Arbeit
der Jugendgerichtshilfe berichtet. Ein damals aktuelles Thema war die
Entwicklung der Fallzahlen bei den Straftaten im Kontext von Cannabis-Besitz
und –Handel. Ein Anstieg der Strafverfahren von Jugendlichen und jungen
Erwachsenen mit diesem Kontext hat sich im Verlauf des Jahres 2017 bestätigt.
Die mittel- und langfristigen Auswirkungen auf die Maßnahmen der Jugendhilfe
lassen sich aber noch nicht absehen und es gibt aktuell noch keinen
Veränderungsbedarf in der pädagogischen Konzeption.
In
2017 kündigte das Diakonische Werk ihren Teil der Leistungsvereinbarung für die
Sozialen Trainingsmaßnahmen (STM) und beendete sein Angebot im Herbst 2017. GeRI
hat sich in Gesprächen mit dem Amt für Jugend, Familie und Senioren bereit
erklärt, STM in sein Maßnahmenangebot zu übernehmen. Seit 2015 setzten das
Diakonische Werk und GeRI bereits gemeinsam das Konzept „Haus des Jugendrechts“
in den Räumen von GeRI in der kleinen Judengasse in der Stadt Coburg um. Dieses
Konzept ermöglicht eine Verzahnung der einzelnen Maßnahmen, entsprechend des
individuellen Bedarfs jedes Jugendlichen oder jungen Erwachsenen und erforderte
bereits eine enge Kooperation und Vernetzung der beiden Träger.
Aufgrund
des Trägerwechsels sowie eines Verfahrens-„Staus“ und Richterwechsel beim
Jugendgericht, lässt sich die Entwicklung der Fallzahlen im Bereich STM für
2018 nur schwer voraussagen. Deshalb wurde mit GeRI eine Übergangsvereinbarung
für 2018 entwickelt. Dabei wurde vereinbart, sich gemeinsam mit dem Amt für
Jugend und Familie der Stadt Coburg, im Laufe des Jahres auszutauschen, um auf
Entwicklungen reagieren zu können und ggf. erforderliche Veränderungen für 2019
zu berücksichtigen.
Fallzahlen 2017
Die
Fallzahlen für STM setzen sich aus den Angaben von GeRI und dem Diakonischen
Werk zusammen. 2017 nahmen insgesamt 24 Jugendliche und Heranwachsende aus
Stadt und Landkreis Coburg an STM teil. 14 (58%) davon hatten ihren Wohnsitz im
Landkreis Coburg. Im Vorjahr waren es insgesamt 34 Teilnehmer, von denen 18 (53%)
aus dem Landkreis kamen.
Im
Rahmen der Betreuungsweisungen wurden 2017 insgesamt 38 Jugendliche und junge
Volljährige aus Stadt und Landkreis Coburg betreut. Davon hatten 24 (63%) ihren
Wohnsitz im Landkreis.
Im vorangegangenen Jahr wurden mit dieser Maßnahme 33 junge Menschen erreicht,
von denen 16 (48,5%) im Landkreis leben.
Bei
den Arbeitsweisungen wurden 2017 insgesamt 210 Verfahren von Jugendlichen und
Heranwachsenden aus Stadt und Landkreis Coburg abgeschlossen. Davon hatten 122
(58 %) ihren Wohnsitz im Landkreis. Das bedeutet eine Reduzierung der
abgeschlossenen Verfahren gegenüber 2016 von 52 Verfahren, bei ca. gleichen
Verteilung auf Stadt und Landkreis Coburg.
Finanzierung
Die
Kosten wurden auf der Basis der aktuellen Fallzahlen und für die beschriebene
Übergangsphase in 2018 mit dem Träger kalkuliert. Sie setzen sich aus den
Personalkosten für die sozialpädagogischen Fachkräfte und anteilig einer
Verwaltungskraft zusammen. Hinzu kommt eine Sachkostenpauschale für die
jeweiligen Arbeitsplätze, berechnet auf der Grundlage der Kommunalen
Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt).
Unter
Berücksichtigung des Trägeranteils von 10 % und dem Anteil der Stadt Coburg,
ergibt sich für 2018 für den Landkreis ein Zuschuss an den Träger für die
Umsetzung von STM und den Betreuungsweisungen in Höhe von 43.100 €.
Im
Vergleich zur Leistungsvereinbarung 2017 mit beiden Trägern, bedeutet dies,
zumindest für das Jahr 2018, eine Reduzierung des Zuschusses von 4.729 €.
Der
gesondert ausgewiesene Zuschuss des Landkreises für die Betreuung und
Vermittlung von gerichtlichen Arbeitsweisungen an GeRI bleibt dagegen in Höhe
von 7.000 € unverändert.
Die
genannten Beträge wurden im Haushalt des Amtes für Jugend und Familie für 2018
in der Haushaltsstelle 04660.7070 eingeplant.