Beschluss: einstimmig

Vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel durch den Kreistag wird die Verwaltung beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung über die Durchführung von Sozialen Trainingsmaßnahmen, Betreuungsweisungen und gerichtlichen Arbeitsweisungen für das Jahr 2018 mit der Gemeinnützigen Gesellschaft für Resozialisierung und Integration abzuschließen. Die Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Jugend und Familie am 14.03.2017 wurde im Rahmen der Verlängerung der Leistungsvereinbarung mit dem Diakonischen Werk und GeRI, im Ausschuss für Jugend und Familie ausführlich über die Maßnahmen der Träger in diesem Bereich  und die Arbeit der Jugendgerichtshilfe berichtet. Ein damals aktuelles Thema war die Entwicklung der Fallzahlen bei den Straftaten im Kontext von Cannabis-Besitz und –Handel. Ein Anstieg der Strafverfahren von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit diesem Kontext hat sich im Verlauf des Jahres 2017 bestätigt. Die mittel- und langfristigen Auswirkungen auf die Maßnahmen der Jugendhilfe lassen sich aber noch nicht absehen und es gibt aktuell noch keinen Veränderungsbedarf in der pädagogischen Konzeption.

In 2017 kündigte das Diakonische Werk ihren Teil der Leistungsvereinbarung für die Sozialen Trainingsmaßnahmen (STM) und beendete sein Angebot im Herbst 2017. GeRI hat sich in Gesprächen mit dem Amt für Jugend, Familie und Senioren bereit erklärt, STM in sein Maßnahmenangebot zu übernehmen. Seit 2015 setzten das Diakonische Werk und GeRI bereits gemeinsam das Konzept „Haus des Jugendrechts“ in den Räumen von GeRI in der kleinen Judengasse in der Stadt Coburg um. Dieses Konzept ermöglicht eine Verzahnung der einzelnen Maßnahmen, entsprechend des individuellen Bedarfs jedes Jugendlichen oder jungen Erwachsenen und erforderte bereits eine enge Kooperation und Vernetzung der beiden Träger. 

Aufgrund des Trägerwechsels sowie eines Verfahrens-„Staus“ und Richterwechsel beim Jugendgericht, lässt sich die Entwicklung der Fallzahlen im Bereich STM für 2018 nur schwer voraussagen. Deshalb wurde mit GeRI eine Übergangsvereinbarung für 2018 entwickelt. Dabei wurde vereinbart, sich gemeinsam mit dem Amt für Jugend und Familie der Stadt Coburg, im Laufe des Jahres auszutauschen, um auf Entwicklungen reagieren zu können und ggf. erforderliche Veränderungen für 2019 zu berücksichtigen.


Fallzahlen 2017

Die Fallzahlen für STM setzen sich aus den Angaben von GeRI und dem Diakonischen Werk zusammen. 2017 nahmen insgesamt 24 Jugendliche und Heranwachsende aus Stadt und Landkreis Coburg an STM teil. 14 (58%) davon hatten ihren Wohnsitz im Landkreis Coburg. Im Vorjahr waren es insgesamt 34 Teilnehmer, von denen 18 (53%) aus dem Landkreis kamen.

Im Rahmen der Betreuungsweisungen wurden 2017 insgesamt 38 Jugendliche und junge Volljährige aus Stadt und Landkreis Coburg betreut. Davon hatten 24 (63%) ihren Wohnsitz im Landkreis.
Im vorangegangenen Jahr wurden mit dieser Maßnahme 33 junge Menschen erreicht, von denen 16 (48,5%) im Landkreis leben.

Bei den Arbeitsweisungen wurden 2017 insgesamt 210 Verfahren von Jugendlichen und Heranwachsenden aus Stadt und Landkreis Coburg abgeschlossen. Davon hatten 122 (58 %) ihren Wohnsitz im Landkreis. Das bedeutet eine Reduzierung der abgeschlossenen Verfahren gegenüber 2016 von 52 Verfahren, bei ca. gleichen Verteilung auf Stadt und Landkreis Coburg. 

Finanzierung

Die Kosten wurden auf der Basis der aktuellen Fallzahlen und für die beschriebene Übergangsphase in 2018 mit dem Träger kalkuliert. Sie setzen sich aus den Personalkosten für die sozialpädagogischen Fachkräfte und anteilig einer Verwaltungskraft zusammen. Hinzu kommt eine Sachkostenpauschale für die jeweiligen Arbeitsplätze, berechnet auf der Grundlage der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt).

Unter Berücksichtigung des Trägeranteils von 10 % und dem Anteil der Stadt Coburg, ergibt sich für 2018 für den Landkreis ein Zuschuss an den Träger für die Umsetzung von STM und den Betreuungsweisungen in Höhe von 43.100 €.

Im Vergleich zur Leistungsvereinbarung 2017 mit beiden Trägern, bedeutet dies, zumindest für das Jahr 2018, eine Reduzierung des Zuschusses von 4.729 €.

Der gesondert ausgewiesene Zuschuss des Landkreises für die Betreuung und Vermittlung von gerichtlichen Arbeitsweisungen an GeRI bleibt dagegen in Höhe von 7.000 € unverändert.

Die genannten Beträge wurden im Haushalt des Amtes für Jugend und Familie für 2018 in der Haushaltsstelle 04660.7070 eingeplant.