Beschlussempfehklung:
Das gemäß Art. 64
LKrO i.V.m. § 24 KommHV für die Jahre 2017 – 2021 aufgestellte
Investitionsprogramm des Landkreises Coburg wird gebilligt. Es ist Bestandteil
dieses Beschlusses, ebenso der Finanzplan für die Jahre 2017 – 2021.
Sachverhalt:
Nach Art. 64 LKrO hat der Landkreis seiner
Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Kernstück
der Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm, das jährlich der Entwicklung
anzupassen und fortzuführen ist. Im Investitionsprogramm sind die im
Planungszeitraum vorgesehenen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
nach Jahresabschnitten aufzunehmen. Jeder Jahresabschnitt soll die
fortzuführenden und neuen Investitionen mit den auf das betreffende Jahr entfallenden
Teilbeträgen wiedergeben (§ 24 Abs. 2 KommHV).
Letztmals am 09.03.2017 hat der Kreistag ein Investitionsprogramm
für die Jahre 2016 – 2020 beschlossen.
Den gesetzlichen Vorschriften entsprechend wurde
dieses letzte Programm überarbeitet und neu gefasst. Gründe für Veränderungen
oder Abweichungen zur früheren Planung sind:
a)
Wegfall des
Finanzplanungsjahres 2016 und Neuerfassung des Jahres 2021
b)
Wegfall oder
Neuaufnahme oder Umplanung von Maßnahmen
c)
Verschiebung von
Maßnahmen innerhalb der Finanzplanungsjahre
d)
neue Erkenntnisse
über die Kostenhöhe (z. B. durch Vorlage von konkreten
Planungsunterlagen etc.)
Mit Ausnahme der Zuschüsse ist über die Finanzierung
der einzelnen Vorhaben im Investitionsprogramm nichts ausgesagt. Es steht
jedoch außer Zweifel, dass sie im Zusammenhang mit dem Gesamthaushalt und der
Leistungsfähigkeit des Landkreises (und seiner Städte und Gemeinden) gesehen
werden muss und auch unter dem Gesichtspunkt des Einsatzes von Fremdmitteln (s.
auch Finanzplan).
Aus der Beratung:
Pos. 1: Kreisrat Christian Gunsenheimer beantragt den Ansatz von 40.000 € auf 20.000 € zu kürzen. Der Antrag wird mit 2 : 10 Stimmen abgelehnt.
Pos. 12: Das Gremium verständigt sich darauf, die Kreisräte Martin Stingl und Michael Möslein in die Planung der neuen Kantine mit einzubeziehen.
Pos. 38: Christian Gunsenheimer möchte die angesetzten 200.000 € um ein Jahr verschieben. Es wird sich darauf verständigt, den Ansatz auf 100.000 € zu reduzieren, die in der Anmerkung erwähnten 100.000 € zu streichen und die Position mit einem Sperrvermerk zu versehen.
Pos. 69: Der Betrag wird in das Jahr 2019 verschoben.
Pos. 78: Der Betrag wird in das Jahr 2019 verschoben.
Pos. 74: Die 220.000 € für die Notumfahrung werden gestrichen. Der Ansatz verringert sich von 940.000 auf 720.000 €.
Pos. 95: Der Ansatz bleibt bestehen, jedoch soll ein realistischer Wert eingesetzt werden, sowie der Vermerk: Suche nach Alternativen.