Beschlussempfehlung:

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt.

 

Die Haushaltssatzung 2018 wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.

 

 


Sachverhalt:

 

Nach Art. 57 LKrO hat der Landkreis für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese Haushaltssatzung enthält insbesondere den Gesamtbetrag aller Einnahmen und Ausgaben sowohl des Verwaltungshaushaltes als auch des Vermögenshaushaltes, den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen sowie Umlagesoll und Umlagesatz der Kreisumlage.

 

Verwaltungshaushalt

 

Das Volumen des in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Verwaltungshaushaltes 2018 liegt bei 78.258.000 € (Vorjahr: Ansatz 79.265.000 €, voraussichtliches Ergebnis 77.855.730 €). Die Umlagekraft ist im Landkreis Coburg für das Haushaltsjahr 2018 um weitere 2,3 Millionen € gestiegen. Aufgrund der soliden Haushaltslage des Landkreises Coburg kann daher der Kreisumlagenhebesatz um weitere 2 Punkte von 43,0 v.H. auf neu 41,0 v.H. gesenkt werden. Die Bezirksumlage bleibt konstant bei 17,5 v.H.

 

Vermögenshaushalt

 

Das Volumen des in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Vermögenshaushaltes 2018 liegt bei 14.060.000 € (Vorjahr: Ansatz 19.730.000 €, voraussichtliches Ergebnis 23.711.300 €). Dabei sind im Detail folgende Ausgaben für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen vorgesehen:

 

Hochbaumaßnahmen:                    2.362.000 €                      (Vorjahr 4.816.000 €)

Tiefbaumaßnahmen:                       5.800.000 €                    (Vorjahr 10.202.000 €)

Summe:                                           8.162.000 €                    (Vorjahr 15.018.000 €)

 

Schwerpunkte der Baumaßnahmen sind weiterhin der Ausbau der Kreisstraße CO 13, Umgehung Ebersdorf b. Coburg mit Beseitigung der Bahnübergänge sowie die Generalsanierung der Staatlichen Realschule Coburg II.

 

Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2.160.000 € festgesetzt (Vorjahr 3.590.000 €).

 

Im Übrigen werden noch die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern, die der Landkreis auf gemeindefreien Grundstücken erhebt und die für jedes Jahr neu festzusetzen sind wie folgt angepasst:

 

Grundsteuer B:                                                            310 v.H.

Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag:                 310 v.H.

 

Hierbei handelt es sich um eine rein redaktionelle Anpassungen, da diese Steuerarten vom Landkreis Coburg nicht erhoben werden.

 

Die übrigen Bestandteile der Haushaltssatzung 2018 bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.