Beschlussempfehlung:
Der als Anlage
beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt.
Die
Haushaltssatzung 2018 wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.
Sachverhalt:
Nach Art. 57 LKrO
hat der Landkreis für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Diese Haushaltssatzung enthält insbesondere den Gesamtbetrag aller Einnahmen
und Ausgaben sowohl des Verwaltungshaushaltes als auch des Vermögenshaushaltes,
den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen sowie Umlagesoll und
Umlagesatz der Kreisumlage.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des in
Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Verwaltungshaushaltes 2018 liegt bei
78.258.000 € (Vorjahr: Ansatz 79.265.000 €, voraussichtliches Ergebnis 77.855.730
€). Die Umlagekraft ist im Landkreis Coburg für das Haushaltsjahr 2018 um
weitere 2,3 Millionen € gestiegen. Aufgrund der soliden Haushaltslage des
Landkreises Coburg kann daher der Kreisumlagenhebesatz um weitere 2 Punkte von
43,0 v.H. auf neu 41,0 v.H. gesenkt werden. Die Bezirksumlage bleibt konstant
bei 17,5 v.H.
Vermögenshaushalt
Das Volumen des in
Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Vermögenshaushaltes 2018 liegt bei 14.060.000
€ (Vorjahr: Ansatz 19.730.000 €, voraussichtliches Ergebnis 23.711.300 €). Dabei
sind im Detail folgende Ausgaben für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen vorgesehen:
Hochbaumaßnahmen: 2.362.000
€ (Vorjahr 4.816.000
€)
Tiefbaumaßnahmen: 5.800.000
€ (Vorjahr 10.202.000
€)
Summe: 8.162.000
€ (Vorjahr 15.018.000
€)
Schwerpunkte der
Baumaßnahmen sind weiterhin der Ausbau der Kreisstraße CO 13, Umgehung
Ebersdorf b. Coburg mit Beseitigung der Bahnübergänge sowie die
Generalsanierung der Staatlichen Realschule Coburg II.
Kreditaufnahmen zur
Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht
veranschlagt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf
2.160.000 € festgesetzt (Vorjahr 3.590.000 €).
Im Übrigen werden
noch die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern, die der Landkreis auf
gemeindefreien Grundstücken erhebt und die für jedes Jahr neu festzusetzen sind
wie folgt angepasst:
Grundsteuer B: 310
v.H.
Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag: 310
v.H.
Hierbei handelt es
sich um eine rein redaktionelle Anpassungen, da diese Steuerarten vom Landkreis
Coburg nicht erhoben werden.
Die übrigen Bestandteile
der Haushaltssatzung 2018 bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.