Beschluss: Kenntnis genommen

 

 

§ 84 Jugendbericht SGB VIII

(1) Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat in jeder Legislaturperiode einen Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe vor. Neben der Bestandsaufnahme und Analyse sollen die Berichte Vorschläge zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe enthalten; jeder dritte Bericht soll einen Überblick über die Gesamtsituation der Jugendhilfe vermitteln.

(2) Die Bundesregierung beauftragt mit der Ausarbeitung der Berichte jeweils eine Kommission, der mindestens sieben Sachverständige (Jugendberichtskommission) angehören. Die Bundesregierung fügt eine Stellungnahme mit den von ihr für notwendig gehaltenen Folgerungen bei.

 

Im Februar 2017 wurde der 15. Kinder- und Jugendbericht „Jugend ermöglichen“ vorgelegt, der die Lebenslagen und das Alltagshandeln Jugendlicher und junger Erwachsener und die Rahmenbedingungen für ihr Aufwachsen sowie Einflüsse von Digitalisierung, demografischer Entwicklung und Globalisierung untersucht und alterstypische Problemlagen analysiert. Erstmals sind auch Sichtweisen junger Menschen unmittelbar in den Bericht eingeflossen.

In der Anlage 1 ist die ergänzend erschienene Jugendbroschüre zum Bericht beigefügt. Erstellt wurde sie durch ein zehnköpfiges junges Redaktionsteam der Jugendpresse Deutschland. Sie ist eine verständliche Aufbereitung von zentralen Themen des Jugendberichts - und zwar solchen, zu denen sich junge Menschen selbst immer wieder einbringen: Was sie verbindet und was sie trennt, welche Beziehungen sie zu Gleichaltrigen haben, wie sie sich beteiligen, welche (Frei-)Räume sie beanspruchen, wie sie zwischen Online- und Offline-Welten aufwachsen, Ganztagsschulen sehen oder was es bedeutet, in einer globalisierten Welt jung zu sein.[1]

Die Inhalte des 15. Kinder- und Jugendberichts werden in der Sitzung von der neuen Kommunalen Jugendpflegerin zusammengefasst, die sich bei dieser Gelegenheit dem Gremium vorstellen wird.