Vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel durch den Kreistag –auch
der für die Förderung der Jugendarbeit im sportlichen und im
musisch-kulturellen Bereich- wird der Fachbereich für Jugend, Familie und
Senioren beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und
Qualitätsentwicklungsvereinbarung für das Jahr 2018 mit dem Kreisjugendring
Coburg abzuschließen. Die Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt:
In 2017 wurden 41 Anträge an das Vergabegremium zur Förderung der
Jugendarbeit im sportlichen und musisch-kulturellen Bereich gestellt. Das
Antragsvolumen bleibt damit auf nahezu dem gleichen Niveau wie in den Vorjahren
(2016: 40 Anträge).
Die Verteilung auf den sportlichen bzw. musisch-kulturellen Bereich bei
den Anträgen bzw. Ausgaben sieht wie folgt aus:
Die im Haushalt bereit gestellten Mittel wurden vollständig
aufgebraucht.
Wenn auch nicht aus allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden Anträge
eingingen, wird der Fördertopf doch flächig in Anspruch genommen:
Die Sachbearbeitung wird von der Verwaltung des Kreisjugendrings Coburg
(KJR) ausgeführt, dessen Fachkenntnis zu Fördertöpfen eine wichtige Voraussetzung
für die Vorbereitung und Abwicklung der Anträge darstellt.
Die Aufgaben des KJR umfassen vor- und nachbereitende Tätigkeiten wie
-
die Beratung zu den Förderrichtlinien,
-
die Aufnahme der Förderanträge,
-
die sachliche und rechnerische Prüfung sowie die
Nachforderung fehlender Unterlagen,
-
die Niederschrift der Sitzungen.
Die Auszahlung der
Mittel und die Haushaltsüberwachung verbleiben beim Landkreis Coburg.
Die Wahrnehmung der Aufgaben durch den Kreisjugendring Coburg ist in
einer Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung (Anlage 1)
geregelt, die zur Fortschreibung für 2018 ansteht. Die Mittel in Höhe von
3.000.- Euro sind auf der Haushaltsstelle 4601.7090 eingeplant.
Dem Ausschuss für Jugend und Familie wird vorgeschlagen, folgenden
Beschluss zu fassen: