Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Dem Kreistag wird empfohlen, die vorliegende Budgetvereinbarung 2018 - 2022 mit der Zielvereinbarung 2018, sowie die Anpassung des Betriebsträgervertrages über das Kreisjungendheim Weinberg mit dem Kreisjugendring zu beschließen. Budgetvereinbarung und Betriebsträgervertrag sind Bestandteile des Beschlusses.


Sachverhalt:

 

Zur Entscheidung vorgelegt wird die Budgetvereinbarung mit dem Kreisjugendring Coburg für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2022, sowie die Anpassung des Betriebsträgervertrages für das Kreisjugendheim Weinberg.

 

Im Vergleich zur im Dezember ausgelaufenen Budgetvereinbarung sind folgende Änderungen aufgenommen worden:

 

1.         Inhaltliche Änderungen

 

Die Wahrnehmung der Aufgaben des Kreisjugendrings wurden an die aktuellen Herausforderungen angepasst.

            „Um diesen Aufgaben -auch zukunftsgerichtet- gerecht zu werden,
            entwickelt der Kreisjugendring eine Konzeption auf der Grundlage
            der §§ 79 und 79a SGB VIII unter Berücksichtigung der Erkenntnisse
            des 15. Kinder- und Jugendberichts...“ und „setzt eine aktive jugend-
            gerechte Öffentlichkeitsarbeit um…“

 

Die Konkretisierung erfolgt über eine Zielvereinbarung, die jeweils für ein Jahr geschlossen

 

            „….  schließen der Kreisjugendring Coburg und der Landkreis Coburg
            jährlich zu Beginn des Jahres eine Zielvereinbarung ab, die die
            anstehenden Aufgaben beschreibt. Die jeweils gültige Zielvereinbarung
            ist Bestandteil des Budgetvertrages und wird dem Ausschuss für Jugend
            und Familie vorgelegt.“

 

Mit dieser Regelung wird die bisherige jährliche Vorstellung der Arbeitsplanung ersetzt und richtigerweise die Kooperation zwischen der Verwaltung und dem Kreisjugendring betont.

 

 

2.         Zielvereinbarung 2018

 

In der Zielvereinbarung wurden für 2018 grundlegende anstehende Aufgaben -die Gewinnung von jungen Menschen für die ehrenamtliche Tätigkeit, die Aktivierung der Verbände zur Mitarbeit, die zukunftsgerichtete Konzeptentwicklung unter Einbeziehung der Mitgliedsorganisationen, sowie die Intensivierung und Anpassung der Öffentlichkeitsarbeit- festgelegt.

 

Der Kreisjugendring plant daneben selbstverständlich auch weiterhin seine regelhaften Aktivitäten, wie z.B. seine Ferienangebote, Bildungsreisen oder internationale Jugendbegegnung. 

 

 

3.         Budgethöhe

 

Der Kreisjugendring hat erstmals in 2017 von der seit Jahren bestehenden vertraglichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, Tarif- und Sozialversicherungssteigerungen zusätzlich zur bisherigen Budgethöhe von 175.000 € geltend zu machen (Vorlage 139/2017).

Dieser Mehrbedarf ist keiner einmaligen Mehraufwendung geschuldet gewesen, weshalb die Budgethöhe neu verhandelt werden musste.

 

Der Zahlung an den Kreisjugendring aus dem Betriebsträgervertrag besteht wurde 1995, der Budgetbetrag für die Jugendarbeit zuletzt 2008 festgelegt.
Allein die durchschnittlichen Tarifsteigerungen seit 2008 belaufen sich für das in der Vereinbarung festgeschriebene Personal auf fast 26.000 €. Die Aufwendungen für die Energiekosten sind durch die stattgefundene energetische Sanierung gesunken, der Finanzbedarf für Reparaturen, Renovierung und Ersatzbeschaffungen in den zurückliegenden 10-23 Jahren hingegen gestiegen.

 

Summarisch wurde deshalb eine Anhebung des Gesamt-Budgetbetrages um 25.000 € auf 200.000 € ausgehandelt.

 

4.         Betriebsträgervertrag

 

Der Betriebsträgervertrag besteht unverändert seit 1995. Die im Vertrag vorgesehene Fortschreibung wurde bislang nicht vorgenommen, während faktisch Änderungen eingetreten waren.

Die jetzt vorgelegte Neufassung schreibt die wichtigen und passenden Regelungen fort und nimmt notwendige Anpassungen vor. In Anlage 3 ist die vergleichende Synopse der bisherigen und der neuen Regelungen, in Anlage 4 der Entwurf des neuen Vertrages beigefügt.

 

 

Mit der Budgetvereinbarung drückt der Landkreis auch weiterhin sein Vertrauen in die Arbeit des Kreisjugendringes aus, der sich seinerseits zur umfassenden Einhaltung der benannten Ziele und Aufgaben sowie zum wirtschaftlichen Einsatz der Mittel zum Wohle der Kinder und Jugendlichen im Landkreis Coburg verpflichtet.

 

 

Dem Ausschuss für Jugend und Familie wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen: