Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

1.    Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport befürwortet die Ausschreibung der Planungsleistung zur Sanierung des Beta-Baus des Staatlichen Arnold-Gymnasiums Neustadt b. Coburg. Die endgültige Entscheidung über die Umsetzung der Baumaßnahme trifft der Kreistag nach Abschluss der Leistungsphase 3.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabeverfahren durchzuführen.

 

2.    In die Haushalte 2018 und 2019 des Landkreises Coburg sind die Planungskosten für die Leistungsphasen 1 – 3 HOAI einzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, Vorverhandlungen mit der Regierung von Oberfranken zur Förderung durch den Freistaat Bayern zu führen.

 

3.    Die Bauherrenaufgaben sollen wie bisher vom Fachbereich Z4 –Kommunaler Hochbau- übernommen werden.

 

  1. Der Ausschuss fordert die Einführung einer mit Mitgliedern des Kreistages besetzte baubegleitende Arbeitsgruppe, analog der Arbeitsgruppe, wie an der Staatlichen Realschule Coburg II während der Bauphase installiert wurde.

 

 


Sachverhalt:

 

Vorweg

In gleicher Sitzung wird über die Einstellung von Planungskosten für das Förderzentrum Heinrich-Schaumberger-Schule beraten. Nachdem für beide Vorhaben finanzielle Leistungen des Landkreises erforderlich sind und die Betreuung durch den Fachbereich Z4 erfolgt, sind diese beiden Punkte bedingt in Zusammenhang zu sehen.

 

Grundlagen Finanzierung

Der Beta-Bau des Staatlichen Arnold-Gymnasiums Coburg ist sanierungsbedürftig. Für das Staatliche Arnold-Gymnasium Neustadt b. Coburg übernimmt der Landkreis Coburg die nicht durch den Freistaat Bayern geförderten Kosten dieser Maßnahme als Träger der Schule.

 

Der Freistaat Bayern hat die Förderung für Baumaßnahmen an Schulen deutlich erhöht. Die durchschnittliche Förderung bei Baumaßnahmen beträgt derzeit 50 % - bei Stabilisierungslandkreisen 75 – 80 %. Die Sanierung des Staatlichen Arnold-Gymnasiums sollt daher so zügig wie möglich erfolgen, auch um sich diese Förderung zu sichern.

 

Grundlagen Bauunterhalt

Der Bauunterhalt und die Bauherrentätigkeiten für das Staatliche Arnold-Gymnasium werden in eigener Zuständigkeit durch den Fachbereich Z4 Kommunaler Hochbau übernommen. Zeitgleich steht die Sanierung des Förderzentrums Heinrich-Schaumberger-Schule an. Hier übernimmt Z4 den Bauunterhalt und die Bauherrentätigkeit aufgrund vertraglicher Regelungen mit dem Trägerverein der Schule. Fachbereich Z4 hat in einer Stellungnahme zur Umsetzung der Planungen beider Sanierungen Folgendes beschrieben:

Bei beiden Liegenschaften liegt nach fachlicher Einschätzung erheblicher Sanierungsbedarf vor.

Grundsätzlich wird es für sinnvoll erachtet, dass beide anstehenden Baumaßnahmen unter Zuhilfenahme externer Architekten durch den Fachbereich Z 4 baufachlich betreut werden, da hier umfangreiches Wissen bezüglich der Liegenschaften vorhanden ist.

Leistungsstufen 1 – 3 als Grundlage für erste Kostenberechnung

Um Fördermittel für die Sanierungen beantragen zu können, muss eine erste Kostenberechnung erfolgt sein. Hierfür sind die Leistungsstufen 1 – 3 nach HOAI – Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung erforderlich. Ausgeschrieben werden alle Leistungsstufen, um sicherzustellen, dass der Architekt, der die Vorplanungen übernommen hat, dann auch die Ausführungsplanung übernimmt. Nach Leistungsstufe 3 wird die Entscheidung durch den Kreistag getroffen, ob und zu welchem Zeitpunkt die Maßnahme umgesetzt wird. Erfolgt eine negative Entscheidung, ist es zu diesem Zeitpunkt ohne Schadensersatzforderungen möglich, keine weiteren Arbeiten zu beauftragen.

 

Die Planungskosten für die Leistungsstufen 1 – 3 wären in den Haushalten 2018 und 2019 vorzusehen.

 

Stand der Vorermittlungen Arnold-Gymnasium

Für das Staatliche Arnold-Gymnasium Neustadt b. Coburg wurde das abstrakte Raumprogramm bei der Regierung von Oberfranken beantragt. Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hat für Ende des Jahres neue Regelungen der Schulbauverordnung für die Festlegung des notwendigen Raumbedarfs für Gymnasien angekündigt. Veränderungen beziehen sich auf die Folge des Ganztagsbetriebs, der inklusiven Beschulung sowie auf die Etablierung zeitgemäßer Lernformen und Unterrichtsmethoden. Diese neuen Festlegungen erscheinen günstiger für die Anerkennung förderfähiger Flächen. Mit der Regierung wurde abgesprochen, dass das abstrakte Raumprogramm nach Vorliegen der neuen Regelung erstellt wird. Somit kann noch keine Aussage zum Sanierungsumfang auf der Grundlage eines abstrakten Raumprogramms getroffen werden.

 

Im Investitionsplan des Landkreises wurden seitens der Kämmerei bereits überschlägig Planungskosten veranschlagt.

 

Planerisches Vorgehen

Nach Vorliegen des abstrakten Raumprogramms – somit zu Beginn des Jahres 2018 kann mit den vorbereitenden Arbeiten für die europaweite Ausschreibung der Architekten- und Fachplanerleistungen begonnen werden. Nach Auswahl eines Architekten und der Fachplaner (etwa Spätsommer 2018) können diese mit ihrer Arbeit beginnen. Nach Abschluss der Leistungsphase 3 wird die Kostenberechnung als Grundlage zur Entscheidung über die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme dem Kreistag vorliegen.

 

Eine Entscheidung zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahme durch den Kreistag könnte somit voraussichtlich bis Ende des Jahres 2019 erfolgen.

 

 


Aus der Beratung:

 

Landrat Michael Busch weist vor der Abstimmung darauf hin, dass Nr. 4 des Beschlussvorschlags (Zuweisung der Bauherrenaufgaben durch den FB Z 4) dahingehend ergänzt werden muss, dass für die Erledigung der Aufgaben eine zusätzliche Planstelle im Stellenplan 2018 zu schaffen ist.

 

Kreisrat Rainer Mattern wendet dagegen ein, dies sei so nicht vorbesprochen. Er ist davon ausgegangen, der Fachbereich Z 4 könnte diese Aufgaben, nachdem die Baumaßnahme an der St. RS CO II weitgehend beendet sind, ohne zusätzliches Personal übernehmen. Sollte dies nicht zutreffen, bitte er die Abstimmung über die Beschlussvorlage ggf. zurückzustellen.

 

Geschäftsbereichsleiter Dieter Pillmann stellt daraufhin klar, dass die aktuell vorhandenen Personalkapazitäten im Fachbereich Z 4 nicht ausreichen, um die vorbereitenden Aufgaben und anschließend die Bauherrenaufgaben für die geplante Maßnahme sachgerecht übernehmen zu können.

 

Dies deshalb, da die Bauarbeiten an der Staatl. Realschule Coburg II zwar abgeschlossen, die Maßnahme als solche noch längst nicht abgewickelt ist. Zudem ist mit der Übertragung der Sanierung der Heinrich-Schaumberger-Schule eine weitere große Baumaßname zugewiesen.

 

Eine Organisationsuntersuchung des BayKPRV habe 2013 klare Ergebnisse hinsichtlich Aufgabenerledigung und Personalausstattung geliefert. Daraus begründet sich die Notwendigkeit zusätzlichen Personals, dessen Gewinnung z.Zt. ohnehin sehr schwierig ist. Dennoch ist es unverzichtbar personell nachzubessern.

 

Man einigte sich, über den Beschlussvorschlag unverändert abzustimmen und die Personalfrage in Kenntnis des heutigen Austauschs im Rahmen des Stellenplans 2018 zu klären.